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Warum ein neues Infektionsschutzgesetz nötig ist
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Der Bundestag will am Mittwoch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschließen. Das ist eine Konsequenz aus den bisherigen Erfahrungen der Coronakrise. Gegen die Novelle sind mehrere Demonstrationen angemeldet.
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In der obigen Aufzählung wurden aber einige, nicht unwesentliche, Grundrechtseinschränkungen "vergessen": z.Bsp: Unverletzlichkeit der Wohnung, Unverletzlichkeit der Person, Reisefreiheit, Versammlungsfreiheit usw. Das kann alles versagt bzw. eingeschränkt werden. Und mitnichten nur bei der jetzigen Krankheitswelle, sondern zukünftig bei allen "bedrohlichen Krankheiten".
Und wenn man mal durchzählt wie oft die Wörter "Ermächtigung" und "ermächtigt" darin vorkommen......
Ermächtigungsgesetz...oder übertreibe ich jetzt?
Man könnte mit diesem Gesetz praktisch jede Anordnung und jedes Verbot rechtfertigen. Ein Schelm wer sich da böses denkt...
Was meinen Sie mit "aufgeklärt"? Jeder kann das GG selber lesen. Dort steht bei den betreffenden Grundrechten, dass sie durch Gesetz eingeschränkt werden können. Darauf beruft sich auch dass ISG, wo konkret steht welche Grundrechte durch Anordnungen eingeschränkt werden, wie z.B. das Recht auf Unversehrtheit der Person oder der Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Problem: Die Art der Maßnahmen liegen bisher allein im Ermessen der Behörden. So hatte es der Bundestag beschlossen (auch wenn jetzt die Opposition rummosert nicht genug zu sagen zu haben). Deshalb lag es auch im Ermessen von Richtern, jeweils abzuwägen welches Recht im konkreten Fall als "höher" einzustufen ist. Das kann niemals objektiv erfolgen, sondern ist deshalb von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Das soll nun geändert werden. Wahrscheinlich wird dagegen geklagt, und es kommt hoffentlich zu einer Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichts.
Warum wird man eigentlich nicht über die anderen Grundrechteinschränkungen aufgeklärt ?
So zum Beispiel: Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung