Deutschland
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Wenn ein Elternteil stirbt, möchten die Kinder den anderen oft nicht mit ihrem Pflichterbe belasten. Die Notarkammer Sachsen erklärt, wie das geht.
Es antwortet Tim Hofmann, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen: Als scheinbar einfachster Weg käme eine Ausschlagung des Erbes durch die Kinder in Betracht. Vorteil ist, dass die in der Folge zum Erben berufene Person von Anfang an als Erbe gilt, sodass der Vorgang steuerlich ohne nachteilige Wirkungen bleibt. Es fallen lediglich Kosten für...
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