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Buhsidos E-Manager Arafat Abou-Chaker (r) legt nach der Urteilsverkündung seinem Anwalt Hansgeorg Birkhoff die Hand auf die Schulter. (Archivbild)
Buhsidos E-Manager Arafat Abou-Chaker (r) legt nach der Urteilsverkündung seinem Anwalt Hansgeorg Birkhoff die Hand auf die Schulter. (Archivbild) Bild: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Panorama
BGH: Bushidos Manager muss Geldstrafe zahlen

Nach der Trennung streiten sich der Rapper und sein früher Manager um Millionen. Jahrelang geht es vor Gericht auch um mögliche Gewalttaten. Zumindest dieses Kapitel ist beendet.

Berlin/Leipzig.

Rund dreieinhalb Jahre hat die Trennung von Rapper Bushido und seinem Ex-Manager das Landgericht Berlin wegen möglicher Gewalt und anderer Straftaten beschäftigt. In wesentlichen Punkten ist Arafat Abou-Chaker freigesprochen worden. Seine Geldstrafe von mehreren Zehntausend Euro muss der inzwischen 49-Jährige jedoch zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mitteilte. 

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat hat seine Revision verworfen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 5. Februar 2024 habe "keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgedeckt", so die BGH-Richter. Damit ist das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Februar 2024 nun komplett rechtskräftig. Danach sollte der frühere Weggefährte Bushidos eine Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro) zahlen. 

BGH: Nettoeinkommen korrekt berechnet

Weil der 49-Jährige heimlich Gespräche mitgeschnitten hatte, verurteilten ihn die Berliner Richter wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Bei der Berechnung der Geldstrafe gingen die Richter von einem monatlichen Nettoeinkommen von 27.000 Euro Abou-Chakers aus, der als Berliner Clan-Chef gilt. Vor allem gegen diese Berechnung wehrte sich der Ex-Manager mit der Revision - erfolglos. Aus Sicht des BGH sind die Berechnungen korrekt. 

Unter dem Strich dürfte Abou-Chaker gleichwohl weniger zahlen müssen, als es das Urteil vorsieht: Denn ihm steht eine Haftentschädigung zu für die Tage, die er vom 15. bis 31. Januar 2019 in Haft gesessen hat. 

Diese 17 Tage sind nach dem BGH-Beschluss auf die festgesetzte Geldstrafe anzurechnen, sodass sich die Tagessätze reduzieren. Damit muss die Berliner Justiz nicht mehr über eine Haftentschädigung entscheiden. Zuständig für die Vollstreckung von Strafen ist die jeweilige Staatsanwaltschaft.

Freispruch bereits rechtskräftig

Das Urteil zum Freispruch von Abou-Chaker und mitangeklagten Brüdern ist bereits vor mehr als einem Jahr rechtskräftig geworden. Die Staatsanwaltschaft Berlin nahm ihre ursprüngliche Revision wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurück, nachdem das schriftliche Urteil vorlag. 

Darin hieß es unter anderem, dass die Kammer nach 114 Verhandlungstagen "unüberwindliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben" des Zeugen Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido habe. Ein Motiv dafür könnten aus Sicht der Richter zivilrechtliche Verfahren gegen den früheren Geschäftspartner sein, im Streit über die Aufteilung des Gemeinschaftsvermögens "in Millionenhöhe". 

Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger - und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Musikers. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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