Auch auf dem Fahrrad ist Alkohol gefährlich. (Symbolbild)
Auch auf dem Fahrrad ist Alkohol gefährlich. (Symbolbild) Bild: Christoph Soeder/dpa
Panorama
Fachleute fordern schärfere Promillegrenze für Radfahrer

Das Risiko durch Alkohol auf dem Fahrrad wird nach Ansicht von Experten unterschätzt. Zahlen sollen zeigen, warum schärfere Regeln sinnvoll sein könnten.

Goslar.

Wer auf einer Feier Alkohol getrunken hat, nutzt durchaus mal das Fahrrad für den Heimweg. Wenn nichts weiter passiert, ist das bisher rechtlich problemlos möglich - auch nach mehr als einem Bier. Fachleute sehen das kritisch. Sind strengere Promillegrenzen für Fahrer von E-Bikes und Fahrrädern nötig?

Das spricht für schärfere Regeln

Der Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss hat in den vergangenen zehn Jahren bei Radfahrern merklich zugenommen, während sie bei anderen Verkehrsmitteln gesunken ist, wie der Auto Club Europa (ACE) mit Verweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes mitteilte. Das liege vor allem an einer Zunahme der E-Bike-Unfälle, während bei klassischen Fahrrädern die Zahl der Alkohol-Unfälle stabil sei. Zusammen waren es 2024 mehr als 5.100 Unfälle.

Von der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherer (UDV) heißt es zudem: Die Zahl der Alleinunfälle, die ein Drittel aller getöteten Radfahrer ausmachen, sei gestiegen. Hier spiele Alkohol neben anderen Gründen ebenfalls eine Rolle, sagte UDV-Chefin Kirstin Zeidler. Auch generell habe die Zahl alkoholisierter Radfahrer, die an Unfällen beteiligt waren, in den vergangenen zehn Jahren zugenommen - und das nicht nur, weil mehr Fahrrad gefahren werde.

Das ist die derzeitige Regelung

Für Fahrräder und E-Bikes:

  • Wer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen reichen vom Führerscheinentzug oder einer Fahreignungsprüfung (MPU) bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
  • Wer mit weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, zusätzlich aber Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat.

Für Autos, Motorräder, Mofas oder E-Scooter:

  • Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Strafen sind ein Bußgeld oder einmonatiges Fahrverbot.
  • Wer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen reichen vom Führerscheinentzug oder einer Fahreignungsprüfung (MPU) bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
  • Wer mit mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist und zusätzlich Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat.
  • Für Menschen innerhalb der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt zudem die Grenze von 0,0-Promille Alkohol.

Das fordern Fachleute

Aus wissenschaftlicher Sicht könne eine neue Promillegrenze Unfälle vermeiden, sagte Unfallforscherin Zeidler. Untersuchungen der Versicherer-Unfallforschung zeigten, dass ab 1,1 Promille deutlich mehr Fahrfehler gemacht werden. Diverse Verbände, darunter der ACE, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub oder der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, sprechen sich daher dafür aus, dass ab 1,1 Promille für Fahrrad- und E-Bike-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit gilt - wie bei den 0,5 Promille für Autofahrer. 

Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung sieht das ähnlich. Er spricht sich allerdings für die 1,1-Promillegrenze im Strafrecht aus, wie sie für Autofahrer bereits gilt. Konkret stehen die Grenzwerte bisher auch nicht im Gesetz, sondern haben sich durch die Rechtsprechung herausgebildet. Wichtig sei aber auch weiterhin ein zusätzlicher, niedrigerer Grenzwert für Autos. Sonst könnten Menschen das als Anreiz missverstehen, betrunken auch zum bequemeren Auto greifen zu können.

Der Automobilclub von Deutschland spricht sich hingegen für die gleiche 0,5-Promille-Regelung wie beim Auto aus. "Der Straßenverkehr stellt an jeden Fahrzeuglenker hohe Anforderungen", hieß es in einer Mitteilung. Das schließe Alkohol oder Drogen am Steuer zwingend aus.

Radfahrer verunfallen oft auch ganz alleine. (Symbolbild)
Radfahrer verunfallen oft auch ganz alleine. (Symbolbild) Bild: Julian Stratenschulte/dpa

Laut einer Studie ist auch die Mehrheit der Bevölkerung für niedrigere Promillegrenzen. 82 Prozent sprechen sich demnach für höchstens 0,5 Promille aus; knapp ein Drittel ist für ein absolutes Alkoholverbot auf dem Fahrrad, wie aus der repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates hervorgeht.

Unfallforscherin Zeidler fordert zudem, den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol komplett zu verbieten. Bisher dürfen Auto- wie Radfahrer beides konsumieren, wenn sie unter den jeweiligen Grenzwerten bleiben. Ein Cannabis-Grenzwert für Fahrradfahrer existiert allerdings gar nicht, sofern sie keinen Unfall bauen oder auffallen.

Auch aus der Politik kam Zustimmung für schärfere Regeln. CDU-Verkehrspolitiker Christoph Ploß sprach sich gegenüber der "Rheinischen Post" etwa für eine niedrigere Promillegrenze und höhere Strafen aus. Die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Swantje Michaelsen, sagte der Zeitung, ihre Fraktion unterstütze eine zusätzliche 1,1-Promillegrenze.

Thema bei Fachtagung

In der kommenden Woche soll das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar besprochen werden. Bei der Fachtagung kommen jährlich Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht zusammen. Zum Abschluss geben sie Empfehlungen an Gesetzgeber, die in der Vergangenheit auch immer mal wieder aufgegriffen wurden. (dpa)

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