Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will klare Regeln gegen Spanner-Fotos (Archivbild).
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will klare Regeln gegen Spanner-Fotos (Archivbild). Bild: Michael Kappeler/dpa
Panorama
Hubig will heimliches Filmen in Saunen strafbar machen

Wer in der Sauna heimlich gefilmt wird, kann sich aktuell nicht vor Gericht dagegen wehren. Bundesjustizministerin Hubig sieht hier eine "Schutzlücke". Unterstützung bekommt sie aus den Ländern.

Berlin.

Wer in der Sauna oder im Spa ungefragt gefilmt wird, soll sich nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gerichtlich dagegen wehren können. "Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Viele Formen des "digitalen Voyeurismus" stünden bereits unter Strafe, etwa das heimliche Fotografieren unter den Rock, sagte Hubig. Das heimliche Filmen in öffentlichen Saunen und Spas sei bisher aber nicht strafbar. "Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile."

"Es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen"

Es gehe darum, "zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen", sagte die Ministerin. Wichtig sei, den neuen Straftatbestand klar einzugrenzen. "Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen."

Hubig kann dabei auf Unterstützung aus mehreren Bundesländern hoffen. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen heimliche Nacktaufnahmen mit einer Initiative im Bundesrat strafbar machen. Sie wollen das Vorhaben am Montag vorstellen.

Was jetzt schon verboten ist

Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden. (dpa)

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