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In diesem Mehrfamilienhaus im Bochumer Stadtteil Hamme ereignete sich der folgenschwere Polizeieinsatz.
In diesem Mehrfamilienhaus im Bochumer Stadtteil Hamme ereignete sich der folgenschwere Polizeieinsatz. Bild: Christoph Reichwein/dpa
Panorama
Polizei schießt auf Mädchen: Was wir wissen - und was nicht

Eine Zwölfjährige schwebte nach einem oder mehreren Schüssen aus einer Polizeiwaffe zeitweise in Lebensgefahr. Doch weshalb ging sie überhaupt mit Messern auf die Polizisten zu? Vieles ist noch offen.

Bochum.

Durch einen oder mehrere Schüsse aus einer Polizeiwaffe ist eine Zwölfjährige bei einem Einsatz in Bochum lebensgefährlich verletzt worden. Sie ging nach Angaben der Beamten mit zwei Messern in der Hand auf die Einsatzkräfte zu. Doch viele Details zu dem Einsatz sind noch offen.

Was wir wissen

  • Die Vorgeschichte: Die Polizei war seit Sonntag auf der Suche nach der Zwölfjährigen. Das Mädchen lebt eigentlich in einer Wohngruppe in Münster, war von dort aber verschwunden und deshalb von ihren Betreuern als vermisst gemeldet worden. Weil klar war, dass das Mädchen auf lebenswichtige Medikamente angewiesen ist, wurde mit Hochdruck nach ihm gesucht.
  • Ein entscheidender Hinweis: In der Nacht zu Montag ging die Polizei einem Hinweis nach, dass die Zwölfjährige in der Wohnung ihrer Mutter im Bochumer Stadtteil Hamme sein könnte. Dort hätte sie sich nicht einfach so aufhalten dürfen. Der Mutter seien bereits früher das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Mädchen entzogen worden, teilten die Ermittler mit.
  • Die Gehörlosigkeit: Sowohl die Mutter als auch das Mädchen sind nach Angaben der Ermittler gehörlos.
  • Der Einsatz: Kurz nach Mitternacht trafen zwei Streifenwagen-Besatzungen an dem Mehrfamilienhaus ein. Die Beamten hätten zwar Geräusche aus der Wohnung gehört, die Tür sei aber nicht geöffnet worden, teilten die Ermittler mit. Erst nach einer Stunde habe die Mutter dann doch geöffnet. Als die Polizisten die Wohnung absuchten, sei die Zwölfjährige mit zwei Messern in der Hand auf sie zugegangen.
  • Die Reaktion der Polizisten: Zwei Beamte reagierten auf die Situation. Einer griff zu seinem Elektroimpulsgerät - einer Waffe, die den Getroffenen durch einen Stromstoß kurz handlungsunfähig macht, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der andere griff jedoch zu seiner Dienstwaffe und schoss, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten.
  • Der aktuelle Gesundheitszustand: Nach den Schüssen leisteten den Angaben zufolge zunächst die Polizisten Erste Hilfe. Ein Notarzt habe die Zwölfjährige dann in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Die Ärzte stuften ihre Verletzungen zunächst als lebensgefährlich ein, doch eine Operation verlief gut. "Sie hat die OP gut überstanden", sagte ein Polizeisprecher. "Der Zustand des Mädchens ist kritisch, aber stabil."

Was wir nicht wissen

  • Die Kommunikation vor Ort: Unklar ist, wie genau die Kommunikation vor Ort abgelaufen ist. Da sowohl die Mutter als auch das Mädchen gehörlos sind, war eine sprachliche Verständigung nicht möglich. Ob die Beamten andere Mittel der Kommunikation gefunden haben - etwa mithilfe von kurzen Nachrichten auf Zetteln - wird im Zuge der Ermittlungen nun untersucht. Auch wie die Mutter auf die Polizisten im Treppenhaus aufmerksam wurde und ihnen schließlich die Tür öffnete, ist nicht bekannt.
  • Der genaue Ablauf der Polizeischüsse: Wie viele Schüsse die Beamten abgegeben haben, sei noch Gegenstand der Ermittlungen, sagte der Sprecher. Die Polizei äußert sich auch nicht dazu, wo genau die Schüsse das Mädchen getroffen haben.
  • Die Beweggründe der Zwölfjährigen: Weshalb das Mädchen mit zwei Messern in der Hand auf die Polizisten zuging, ist Gegenstand der Ermittlungen. Auch weshalb das Mädchen überhaupt von der Wohngruppe weggegangen war und sich bei der Mutter aufhielt, ist nicht bekannt.
  • Der Entzug des Sorgerechts: Weshalb der Mutter das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen worden war und das Mädchen in der Wohngruppe lebte, wurde von den Ermittlern nicht kommuniziert.

(dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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