Panorama
Vermisster Achtjähriger aus Frankfurt wohlbehalten gefunden

Seit Mittwoch hatte die Polizei nach einem vermissten Kind in Frankfurt gesucht. Nun wurde der Junge entdeckt - zusammen mit seiner Mutter.

Frankfurt/Main.

Ein in Frankfurt vermisster Achtjähriger ist wohlbehalten gefunden worden. Er sei am späten Freitagabend unversehrt in einem Wohnhaus im südhessischen Heppenheim, rund 60 Kilometer von Frankfurt entfernt, angetroffen worden, teilte die Polizei mit. "Er war im Beisein seiner Mutter, die dort bei einem Bekannten untergekommen war."

Der Junge wurde wieder in die Obhut des Jugendamtes übergeben, in der er sich seit einigen Monaten befand. "Alle Beteiligten sind erleichtert und froh, dass der kleine Noah wieder in Sicherheit ist", sagte der Sprecher des Sozialdezernats in Frankfurt.

Die Polizei ermittelt gegen die Mutter

Die Mutter, die laut Polizei kein Sorgerecht hat, durfte in ihre Wohnung zurückkehren. Gegen sie wird nun ermittelt, wie ein Polizeisprecher berichtete. 

Der Achtjährige war zuletzt am Mittwochmorgen an seiner Schule gesehen worden. Er war von einem Fahrdienst an der Schule abgesetzt worden, aber nicht im Unterricht erschienen. 

Am Donnerstag hatte die Polizei die Suche nach ihm ausgeweitet. Ein Hubschrauber war im Einsatz, am nur wenige hundert Meter entfernten Main suchte die Wasserschutzpolizei. Die Schule war mehrmals erfolglos durchsucht worden, auch an seinen bekannten Anlaufstellen wurde das Kind nicht aufgefunden. 

Der Achtjährige war seit Herbst in der Obhut des Jugendamtes 

Am Freitag waren die Ermittlungen im familiären Umfeld intensiviert worden. Am Nachmittag teilte die Polizei mit, dass sie davon ausgeht, dass Noah mit seiner Mutter unterwegs sei. Der Aufenthaltsort von Mutter und Kind war aber zunächst unklar. Die Polizei konzentrierte ihre Suche auf das Rhein-Main-Gebiet und bat die Bevölkerung um weitere Hinweise.

Der Achtjährige lebte seit Herbst 2025 nicht mehr bei seiner Familie. Er befand sich seitdem in Obhut des Jugendamtes, wie die Stadt Frankfurt mitteilte - und war in einem Pflegeheim untergebracht. Dem sei ein richterlicher Beschluss vorausgegangen. Diese Maßnahme bedeutet die vorübergehende Unterbringung in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Das Jugendamt ordnet dies an, um das Kindeswohl sicherzustellen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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