Mitglieder und Unterstützer der in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD gelten nach dem Waffengesetz nun immer erst einmal als „unzuverlässig“ – mit Folgen für den Waffenschein.
Mitglieder und Unterstützer der in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD gelten nach dem Waffengesetz nun immer erst einmal als „unzuverlässig“ – mit Folgen für den Waffenschein. Foto: Friso Gentsch/dpa
Sachsen
AfD-Mitglieder im Visier: Behörden prüfen Waffenscheininhaber auf Zuverlässigkeit

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Weil die sächsische AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, gelten auch Unterstützer nach dem Waffengesetz als „unzuverlässig“. Aber trifft das wirklich jeden, der zu Parteiveranstaltungen geht?

Einem Erlass des sächsischen Innenministeriums zufolge sollen AfD-Anhänger mit Waffenscheinen nun „grundsätzlich“ überprüft werden. Grund ist die Einstufung durch den Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“. Es gelte die „Regelvermutung“ des Waffengesetzes, wonach Mitglieder und Unterstützer einer...
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