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Für den freien Tag am Buß- und Bettag zahlen Arbeitnehmer in Sachsen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. (Archivbild)
Für den freien Tag am Buß- und Bettag zahlen Arbeitnehmer in Sachsen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. (Archivbild) Bild: picture alliance / dpa
Sachsen
AfD will Buß- und Bettag für Arbeitnehmer kostenfrei machen

Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag noch ein gesetzlicher Feiertag ist. Doch die Arbeitnehmer im Freistaat bezahlen das teuer. Die AfD will das nun ändern.

Dresden.

Die AfD möchte den Buß- und Bettag für Arbeitnehmer in Sachsen kostenfrei machen. Einen entsprechenden Antrag hat die AfD-Fraktion in den Geschäftsgang des Parlamentes eingebracht. Es müsse endlich Schluss sein mit der Benachteiligung, hieß es. Demnach soll sich die sächsische Regierung auf Bundesebene und gegenüber den anderen Bundesländern dafür einzusetzen, dass bei Erhalt des Buß- und Bettages als Feiertag künftig keine erhöhten Beiträge für die Pflegeversicherung mehr fällig werden. 

Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche, der immer am ersten Mittwoch nach dem Volkstrauertag begangen wird. In diesem Jahr fällt er auf den 19. November. Nach Angaben der evangelischen Kirche stehen an diesem Tag in Gottesdiensten Besinnung, kritische Lebensbilanz und Neuorientierung im Mittelpunkt. "Versagen und Schuld, Versäumnisse und Fehlentscheidungen kann man im Gebet vor Gott bringen. Der Feiertag dient zudem dem Nachdenken über gesellschaftliche Irrtümer."

Sachsen machte beim Buß- und Bettag einen Alleingang

1994 beschloss der Bundestag der Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung bundesweit zu streichen. Nur Sachsen mit seinem damaligen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU) widersetzte sich. Während der Tag in allen anderen Bundesländern seither ein normaler Arbeitstag ist, haben Arbeitnehmer in Sachsen frei. Um den arbeitsfreien Tag zu finanzieren, müssen sie aber 0,5 Prozent ihres Bruttolohns mehr in die Pflegeversicherung einzahlen als Arbeitnehmer im Rest des Landes. 

Im Kern ging es darum, die zusätzliche Belastung für Arbeitgeber durch einen zusätzlichen Feiertag auszugleichen. Sie müssen hierzulande seitdem einen halben Prozentpunkt weniger in die Pflegeversicherung einzahlen. Nach Ansicht der AfD läuft das Argument, Arbeitgeber in Sachsen seien zusätzlich belastet, aber mit Blick auf die Anzahl der Feiertage in anderen Bundesländern ins Leere. Im Vergleich etwa mit Bayern und seinen zwölf Feiertagen seien es in Sachsen nur elf, betonte die AfD. 

"Mehr noch bestehen die Nachteile ostdeutscher Arbeitnehmer gegenüber westdeutschen Arbeitnehmern weiter fort, weil das Lohnniveau auch 35 Jahre nach der Wiedervereinigung eklatante Unterschiede aufweist", schreibt die AfD in der Begründung zu ihrem Antrag. Arbeitnehmer in Sachsen würden im Vergleich mit den westdeutschen Bundesländern durch den Buß- und Bettag zusätzlich mit höheren Lohnnebenkosten belastet - im Schnitt mit 224,24 Euro pro Jahr. 

Tanzveranstaltungen am Buß- und Bettag in Sachsen verboten

Ob nun alle evangelischen Christen in Sachsen Buß- und Bettag tatsächlich zu besonderen Besinnung nutzen, bleibt offen. Da er unter einem besonderen Schutz steht, sind "öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage zuwiderlaufen" von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr untersagt. (dpa)

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