Amazon Prime Day: Verbraucherzentrale Sachsen wirbt für Sammelklage
In wenigen Tagen steht der Amazon Prime Day ins Haus. Zum zehnten Mal können sich Prime-Mitglieder über besondere Angebote freuen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat für den US-Versandriesen ein besonderes Geschenk zum Jubiläum: Sie wirbt für ihre Sammelklage.
Leipzig.Einkaufen, bis die Karte glüht: Den Prime Day bezeichnet Amazon selbst als „globales Shopping-Event“ mit Exklusiv-Angeboten für Prime-Mitglieder. Für die Mitgliedschaft sind 8,99 Euro pro Monat fällig.
Dann bekommen Kunden unter anderem Zugang zum Streaming-Dienst Prime Video, kostenlosen Premium-Versand, können unbegrenzt Musik streamen – und eben am Amazon Prime Day teilhaben. Der findet dieses Jahr am 16. Und 17. Juli statt. Zum zehnten Mal.
Prime Day: Partystimmung bei Amazon
Mitglieder haben dann „exklusiven Zugang zu hunderttausenden von Angeboten in allen Kategorien“, wirbt das Unternehmen auf seiner Homepage. Etwa aus den Kategorien Bekleidung, Elektronik oder Küche & Haushalt sowie Beauty. Beim Versandhändler dürfte während der Aktion aufgrund des Kundenansturms Ausnahmezustand herrschen – und mit Blick auf die Umsätze Partystimmung.
Der Verbraucherzentrale Sachsen ist derweil wenig nach Feiern zumute. Unter dem Motto „Kämpfen statt Konsum“ will sie ein Zeichen gegen den US-Riesen setzen. Der Prime Day solle die Treue von Prime-Kunden belohnen, äußert der Verein mit Sitz in Leipzig. „Besonders kundenfreundlich hat sich Amazon in jüngster Vergangenheit allerdings nicht verhalten“, heißt es in einer Mitteilung am Montagmorgen.
Verbraucherzentrale klagt gegen Versandriesen
Grund dafür: Zusatzgebühren für den Streamingdienst Prime Video. Wer dort Filme und Serien schaut, muss seit Februar mit Werbeunterbrechungen leben. Wer keine Lust darauf hat, benötigt ein Zusatz-Abo. Für die Verbraucherschützer ein Unding: „Da solche Änderungen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen nur mit aktiver Zustimmung der Kund*innen möglich sind, hat sie Sammelklage eingereicht – die erste gegen den Online-Riesen in Deutschland.“
Amazon habe die Werbeänderung zwar im Vorfeld via E-Mail angekündigt, das Vorhaben dann aber ohne Einwilligung der Kunden umgesetzt. „Die einzige Möglichkeit des Widerspruchs bestand im Abschluss eines Zusatz-Abos in Höhe von 2,99 Euro, um das ursprüngliche Angebot weiter nutzen zu können.“ Die Verbraucherzentrale fordert nun eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Kunden: „Für ein Jahr läge die Entschädigung also bei 35,88 Euro. Da das Verfahren voraussichtlich mehrere Jahre läuft, kann die Summe entsprechend anwachsen.“
Hier können Sie sich der Sammelklage anschließen
Dabei sei es unerheblich, ob die Nutzer das Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen hätten oder nicht. „Auf Entschädigung oder Rückerstattung können allerdings nur die Prime-Nutzer hoffen, die sich unserer Sammelklage anschließen“, wird Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, zitiert.
Die Anmeldung zur Klage ist demnach kostenfrei und erfolgt über ein Formular auf der Seite des Bundesamts für Justiz. Antworten auf Fragen dazu sowie eine Ausfüll-Hilfe bietet die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Homepage an. Anfang Juni hatten sich bereits mehr als 18.000 Menschen der Klage angeschlossen. (phy)