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Ausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität von Clemens (Archivbild).
Ausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität von Clemens (Archivbild). Bild: Sebastian Kahnert/dpa
Sachsen
Ausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität von Clemens

Kultusminister Clemens war in seinem früheren Amt als Staatssekretär mit dem Auto viel zu schnell unterwegs und wurde geblitzt. Für ein Gerichtsverfahren soll nun seine Immunität aufgehoben werden.

Dresden.

Die Immunität des CDU-Landtagsabgeordneten und sächsischen Kultusministers Conrad Clemens soll aufgehoben werden. Eine entsprechende Empfehlung gab der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten. Die Beschlussempfehlung gilt als Entscheidung des Landtags, sofern nicht innerhalb von sieben Tagen ein Abgeordneter Widerspruch einlegt. Bei Widerspruch entscheidet das Plenum des Landtags auf seiner nächsten Plenarsitzung über die Empfehlung.

Clemens soll sich als Temposünder vor Gericht verantworten

Hintergrund ist der Umstand, dass sich Clemens als Temposünder vor Gericht verantworten soll. Bei einem Erörterungstermin am Amtsgericht Weißwasser hatte Richter Alex Theile unlängst eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro vorgeschlagen. Zudem sollte Clemens ein Verkehrsaufbauseminar besuchen und mindestens 20 Stunden Verkehrsunterricht an Schulen erteilen. 

Wie das Gericht mitteilte, stimmten aber weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung dem Vorschlag zu. Sollte kein Widerspruch gegen die Aufhebung der Immunität erfolgen, ist der Weg für ein Strafverfahren frei. Ursprünglich ging um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das Gericht gab Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden könne. Deshalb läuft nun ein Strafverfahren, teilte das Gericht mit.

Mit Tempo 81 in 30er-Zone

Clemens hatte sich 2023 noch während seiner früheren Tätigkeit als Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt. Er war in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden - an einer Seniorenresidenz. "Ja, ich habe einen Fehler gemacht", hatte er "Radio Lausitz" gesagt und auch auf dpa-Anfrage eingeräumt, zu schnell gefahren zu sein.

Aufhebung der Immunität keine Feststellung von Schuld 

Der Sächsische Landtag stellte klar, dass mit der Aufhebung der Immunität keine Beweiswürdigung einhergeht. "Die Entscheidung über die Aufhebung der Immunität stellt daher keine Feststellung von Schuld oder Unschuld des betroffenen Abgeordneten dar. Bei Anträgen, die Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften betreffen, soll die Immunität grundsätzlich aufgehoben werden", teilte das Parlament mit. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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