Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen
Bundesverwaltungsgericht urteilt zu Streit um Wurstverpackung (Symbolbild).
Bundesverwaltungsgericht urteilt zu Streit um Wurstverpackung (Symbolbild). Bild: Federico Gambarini/dpa
Sachsen
Bei abgepackter Wurst muss Menge drin sein, die draufsteht

Was zählt zur Füllmenge von fertig verpackter Wurst? Nur das Wurstbrät oder auch die Hülle und die Verschlussclips? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.

Leipzig.

Bei fertig verpackter Wurst muss die Gewichtsangabe auf der Verpackung auch der tatsächlichen Menge an Wurst entsprechen. Das Gewicht von nicht essbaren Wursthüllen und Verschlussclips dürfe bei der Bestimmung der Füllmenge nicht berücksichtigt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. "Es muss die Menge an Lebensmittel drin sein, die außen draufsteht", betonte die Vorsitzende des 8. Senats, Ulla Held-Daab die zugleich rechtskräftige Entscheidung.

Im konkreten Fall hatte das Eichamt Nordrhein-Westfalen ein Verkaufsverbot für Leberwurst einer Produktionsfirma aus dem Kreis Warendorf verfügt, nachdem bei Stichproben einmal 2,3 und 2,6 Gramm zu wenig der Wurst festgestellt worden war. Auf der Verpackung war als Füllmenge 130 Gramm angegeben worden. Dabei war aber die Hülle und die Abbinder für die Wurstenden mitberechnet worden.

Der Prozessvertreter der Produktionsfirma hatte in der Verhandlung argumentiert, dass es die Hülle und die Klammern "formgebende Elemente" seien und somit zum Erzeugnis gehörten. Vergleichbar sei dies mit den Holzstückchen bei Fleischspießen. Dieser Argumentation folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht. Daher sei das Verkaufsverbot rechtskonform.

Entscheidung könnte bundesweite Konsequenzen haben

Vor dem Gericht ging es zwar um den Einzelfall, die Entscheidung dürfte aber bundesweite Strahlkraft und damit auch Konsequenzen für andere Produzenten von vorverpackten Lebensmittel haben. Der Prozessvertreter des Landes NRW betonte, es gebe zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle, die bis zu der jetzigen Entscheidung ruhten. "Ich gehe davon aus, dass die Produzenten einem möglichen Verkaufsverbot zuvor kommen und dementsprechend nachjustieren", sagte Rechtsanwalt Philipp Gregor aus Münster

In der Vorinstanz hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster diese Praxis als rechtskonform angesehen. Die Richter hatten begründet, dass unter Füllmenge fertig verpackter Würste die Erzeugnismenge zu verstehen sei, zu der auch die nicht essbare Wurstpelle und Verschlussteile gehörten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung: Nur der essbare Anteil der Wurst sollte die Nennfüllmenge ausmachen, hieß es von der Verbraucherzentrale Sachsen auf Anfrage. "Eine nicht essbare Wurstschale ist eben nicht essbar", betonte die dortige Referentin für Lebensmittel und Ernährung. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
15.05.2025
2 min.
Betrug im Namen der DGUV: Warnung vor falschen Schreiben
Täuschend echt: Betrügerische Schreiben im Namen der Unfallversicherung DGUV sorgen aktuell für Verunsicherung.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt derzeit vor täuschend echt aussehenden Fake-Schreiben, die angeblich von der Unfallversicherung kommen. So entlarven Sie den Betrug.
21:40 Uhr
1 min.
Polizeieinsatz am Plauen Park: Das gibt die Polizei dazu an
Die Polizei hat einen Einsatz am Einkaufszentrum Plauen Park bestätigt.
In den sozialen Netzwerken entzündete sich Samstagabend die Meldung über einen angeblichen Vorfall mit einem Messer in einem Plauener Einkaufszentrum. Das sagt die Polizei.
Nicole Jähn
23.05.2025
2 min.
Betrunken mit DDR-Oldtimer in Sachsen verunglückt: Motorrad-Beiwagen völlig zerlegt
Der Beiwagen der AWO 425 T nach dem Unfall.
In dem DDR-Oldtimer-Gespann steckte vermutlich viel Liebe, Herzblut und Geld: Doch nach einer Tour in Pirna ist der Beiwagen nur noch Schrott.
Jürgen Becker, Marko Förster
21:57 Uhr
5 min.
VfB feiert Pokal-Triumph gegen kämpfende Arminia-Helden
Deniz Undav freut sich mit seinen Teamkollegen über das 3:0.
4:0 führt der VfB Stuttgart. Der Traumlauf der Arminia scheint abrupt beendet. Der Drittliga-Meister kämpft aber, holt auf. Für die Sensation reicht es nicht. Der VfB bejubelt den DFB-Pokalsieg.
Kristina Puck, Thomas Eßer und Arne Richter, dpa
30.04.2025
1 min.
Leipziger OB soll Präsident des Deutschen Städtetags werden
Burkhard Jung (SPD) ist seit 2006 Oberbürgermeister von Leipzig. (Archivbild)
Bereits zum zweiten Mal würde Jung damit an der Spitze des kommunalen Verbandes stehen.
06:00 Uhr
4 min.
„Für Bruchteile von Sekunden war das Gehirn aus“: Fan von Erzgebirge Aue muss nach Sachsenderby 9000 Euro Strafe zahlen
Auf den Rängen ist die Stimmung der FCE-Fans beim 2:1-Sieg gegen Dresden sehr gut. Doch nach dem Spiel gibt es Tumult.
Ein Fan des FC Erzgebirge Aue landete nach dem Derby gegen Dynamo Dresden jetzt in Aue vor Gericht. Der Vorwurf: Gewalt gegen Polizisten. Erst der Videobeweis bringt die Wende – das teuerste Spiel seines Lebens.
Thomas Mehlhorn
Mehr Artikel