Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der brütenden Vögel und der Natur alle Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz gesperrt.
Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der brütenden Vögel und der Natur alle Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz gesperrt. Bild: Nationalparkverwaltung/Archiv
Sachsen
Boofen in der Sächsischen Schweiz: Bleibt es beim zeitweisen Verbot?

Wild campen ist im Nationalpark Sächsische Schweiz grundsätzlich untersagt. Aber auch das Boofen an ausgewiesenen Stellen ist seit einiger Zeit nicht mehr ganzjährig gestattet, um die Natur zu schützen. Wird dieses Verbot jetzt aufgeweicht?

Bad Schandau, Dresden.

Das sächsische Umweltministerium will jetzt per Verordnung regeln, ob und wann künftig Kletterer und Bergsteiger in der Sächsischen Schweiz im Freien übernachten dürfen. Aktuell ist das Boofen - sächsisch für Freiübernachten - nur vom 1. Februar bis 15. Juni erlaubt - und zwar auch nur Kletterern und Bergsteigern und lediglich an einer der 58 offiziell ausgewiesen Stellen. Diese Übergangsregelung war 2022 in Kraft getreten. Sie läuft in diesem Jahr aber aus. Das Ministerium hofft nun auf eine grundsätzliche Anschlussregelung - „möglichst einvernehmlich und dauerhaft“, wie Ministeriumssprecher Frank Bauer auf Anfrage der „Freien Presse“ sagte.

Mehr als drei Millionen Gäste jährlich

Mehr als drei Millionen Gäste strömen jährlich in den Nationalpark Sächsische Schweiz, um die Natur und die einzigartige Landschaft des Elbsandsteingebirges zu erleben. Doch dieser Ansturm gefährdet die Tier- und Pflanzenwelt. Deshalb ist das wilde Campen dort ohnehin grundsätzlich untersagt.

Auswirkungen auf Flora und Fauna schwer nachweisbar

Von dem zusätzlichen zeitweisen Boof-Verbot hatte sich die Nationalpark- und Forstverwaltung genau wie Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbände eine Verringerung der Störungen während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit versprochen - ohne die mit der Klettertradition im Elbsandsteingebirge brechen zu müssen. Auch hatte eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus der Nationalparkverwaltung, aus dem Ministerium und Bergsportverbänden hatte prüfen sollen, ob das Boofen tatsächlich negative Auswirkungen auf die Vogelbrut hat. Welchen Einfluss das Freiübernachten genau auf Flora und Fauna hat, ist offenbar aber wissenschaftlich schwer bis gar nicht nachweisbar.

Analyse: Boof-Gebiete erfolgreichste Brutreviere der Wanderfalken

So heißt es in einem Zwischenbericht zu den Auswirkungen aus dem Jahr 2023, dass zum Beispiel eine Analyse der Wanderfalken-Population der letzten 10 Jahre ergeben habe, dass Gebiete mit zugelassenen Boofen zu den erfolgreichsten Brutrevieren in der Sächsischen Schweiz zählen. „Es konnte kein unmittelbarer Zusammenhang des temporären Boof-Verbots mit den sehr guten Wanderfalken-Brutzahlen in den letzten beiden Jahren festgestellt werden“, so die Analyse. „Nach intensiver Diskussion wurde festgestellt, dass es auch langfristig nicht möglich ist, die Entwicklung der Felsbrüter speziell in Hinblick auf Boof-Regelungen auszuwerten, da eine Vielzahl anderer Ursachen wie zum Beispiel natürliche Fressfeinde und das Wetter den Bruterfolg der Felsbrüter signifikant beeinflussen können.“

Ministerium: Eventuell weitere Untersuchungen erforderlich

Dennoch sind sich Ministerium, der Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins, der BUND Sachsen und die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz einig, dass etwas getan werden muss, um die sensible Flora und Fauna in der Sächsischen Schweiz besser vor dem Besucheransturm zu schützen. Offenes Feuer bleibt untersagt, um Waldbrände zu verhindern. Die Ranger-Kontrollen sollen verstärkt werden. Das Wild-Campen soll weiter möglichst verhindert werden. Ob die Übergangsregelung zum Boof-Verbot nun aber zu einer Dauerlösung wird, ist noch offen. „Wir haben uns dazu noch nicht festgelegt“, sagte Ministeriumssprecher Frank Bauer der „Freien Presse“. „Es kann auch sein, dass es zu einer weiteren Befristung des Verbots kommt, weil noch weitere Untersuchungen nötig sind.“

Bis zum 14. November haben nun unter anderem Bergsportverbände, die betroffenen Anliegergemeinden aus der Sächsischen Schweiz und die Naturschutzverbände die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Ziel sei eine Anschlussregelung ab dem Jahr 2026, die von den beteiligten Akteuren gemeinsam getragen werde und auch rechtssicher sei, so Minisiteriumssprecher Bauer. (juerg)

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