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Sachsen
BUND scheitert mit Klage gegen festes LNG-Terminal Stade

In Stade soll das erste landseitige LNG-Terminal in Deutschland entstehen. Die Umweltorganisation BUND kritisiert die Pläne, verliert aber seine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Leipzig/Stade.

Die Umweltorganisation BUND Niedersachsen ist mit einer Klage gegen die Genehmigung und den Betrieb des ersten landseitigen LNG-Terminals in Deutschland am Standort Stade in Niedersachsen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte die Genehmigung als rechtmäßig ein. Die Entscheidung ist rechtskräftig. 

Es geht um die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg für die Errichtung und den Betrieb des Terminals an der Elbmündung, der bis Ende 2043 mit fossilem Erdgas betrieben werden soll. Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts führte in der Begründung aus, dass es der Genehmigungsbehörde verwehrt sei, einen früheren als den im LNG-Beschleunigungsgesetz genannten Zeitpunkt des 31. Dezember 2043 für die Beendigung eines LNG-basierten Terminalbetriebs zu verfügen.

Die klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei ein Beleg für die gute und sorgfältige Arbeit des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg und der Stadt Stade, hieß es in einer Stellungnahme der Betreiberin Hanseatic Energy Hub (HEH): "Wir werden mit dem landbasierten Terminal für verflüssigte Gase ab 2027 zur Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas beitragen". 

Die Kapazitäten des Terminals seien langfristig an europäische Energieversorger vermarktet. "Diese haben zudem die Option, im Zuge der Energietransformation auf wasserstoffbasierte Energieträger wie Ammoniak umzustellen", hieß es weiter. 

BUND hofft auf Prüfung durch neue Regierung

Der BUND Niedersachsen hatte beim geplanten Bau gravierende sicherheitsrelevante Fehler angemahnt und Sicherheitsabstände zu schutzbedürftigen Gebieten als unzureichend angesehen. Zudem verstoße der Bau gegen nationale und internationale Klimaziele. Der BUND hatte im Dezember 2023 Widerspruch gegen die Genehmigung des Flüssiggas-Terminals beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingereicht, der jedoch zurückgewiesen wurde. Nun hatte das Bundesverwaltungsgericht das letzte Wort in dem Rechtsstreit.

Bei der Umweltorganisation sorgte das Urteil für Enttäuschung. "Die niedrige Auslastung bestehender LNG-Terminals und deren geringe Bedeutung für die Versorgungssicherheit in Deutschland belegen, dass fest installierte LNG-Anlagen überflüssig sind", sagte die BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner laut Mitteilung. Die Energiesicherheit in Deutschland habe sich längst stabilisiert. "Eine Gasmangellage gibt es nicht." 

Mit einer Genehmigung der Nutzung für fossiles Gas bis Ende 2043 würden fossile Abhängigkeiten zementiert, dies gehe vor allem zu Lasten künftiger Generationen. "Als BUND werden wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die LNG-Planungen von der neuen Bundesregierung überprüft und korrigiert werden", so Gerstner.

LNG-Terminals sollen Gasversorgung sicherstellen

Derzeit werden ein schwimmendes Terminalschiff sowie ein festes, landseitiges Terminal zum Import von flüssigem Erdgas (LNG) am Standort Stade geplant. Das schwimmende Terminal sollte längst in Betrieb gehen, ein Vertragsstreit verzögert dies auf unbestimmte Zeit. Das wesentlich größere Terminal soll das schwimmende ersetzen und laut Genehmigung bis Ende 2043 mit fossilem Erdgas betrieben werden. Eigentlich sollte das Projekt bis 2026 fertiggestellt werden. 

Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hatte die Bundesregierung 2022 angekündigt, mehrere LNG-Terminals aufzubauen, um die Gasversorgung sicherzustellen. Die Importe sollen zur Schließung der Versorgungslücke beitragen, die durch das Ausbleiben russischer Gaslieferungen entstand. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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