An einer Baustelle wurde der Feuerwehrmann mit 69 Kilometern pro Stunde geblitzt, erlaubt war Tempo 30. (Symbolbild)
An einer Baustelle wurde der Feuerwehrmann mit 69 Kilometern pro Stunde geblitzt, erlaubt war Tempo 30. (Symbolbild) Bild: Robert Michael/dpa
Sachsen
Feuerwehrmann wehrt sich gegen Bußgeld nach Einsatzfahrt

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Mit Blaulicht zum Brandalarm in einer Schule: Ein Feuerwehrmann wird auf der Einsatzfahrt geblitzt und soll Bußgeld zahlen. Ein Gericht muss nun entscheiden.

Taucha/Eilenburg.

Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Tempoüberschreitung auf der Fahrt zu einem Einsatz. Am Dienstag (09.00 Uhr) verhandelt das Amtsgericht Eilenburg über den Widerspruch des Mannes. Da nur ein Verhandlungstag angesetzt ist, wird noch am selben Tag mit einer Entscheidung gerechnet.

Der Mann war Anfang Mai vergangenen Jahres auf der Fahrt zu einem Feuerwehreinsatz geblitzt worden. Die Brandmeldeanlage in einer Grundschule war ausgelöst worden, und der damals 55-Jährige rückte mit seinem Einsatzfahrzeug samt Drehleiter aus und schaltete ordnungsgemäß Blaulicht und Martinshorn ein. An einer Baustelle wurde er mit 69 Kilometern pro Stunde geblitzt, erlaubt war Tempo 30. Der Einsatz verlief glimpflich, in dem Schulgebäude, das sich damals noch im Bau befand, brannte eine defekte Klimaanlage.

Mehrere Feuerwehrleute treten aus

Die Stadt hatte daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 369 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Tauchas Bürgermeister Tobias Meier (FDP) hatte mehreren Medien gesagt, dass die Feuerwehr bei Einsätzen zwar Sonderrechte habe, dies bedeutete jedoch nicht, dass alle Regeln außer Kraft gesetzt seien. Geschwindigkeit und Risiko müssten stets gegeneinander abgewogen werden. 

Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Feuerwehrmann Widerspruch eingelegt. Der Fall hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil der Betroffene nach 34 Jahren aus der freiwilligen Feuerwehr ausgestiegen war. Zudem hatten sich einige Kameraden angeschlossen und ebenfalls den Dienst beendet.

Straßenverkehrsordnung lässt Spielraum

Laut Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von den Vorschriften befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist - wenn also höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Die Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. (dpa)

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