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Ex-Freundin in Leipzig erstochen - lebenslange Haftstrafe. (Symbolbild)
Ex-Freundin in Leipzig erstochen - lebenslange Haftstrafe. (Symbolbild) Bild: Jan Woitas/dpa
Sachsen
Frau im Schlaf getötet: lebenslange Haftstrafe für Ex-Freund

Im Schlaf wird eine Frau in Leipzig erstochen. Sie hatte sich erst kurz zuvor von ihrem Lebensgefährten getrennt. Jetzt erging das Urteil in dem Mordprozess.

Leipzig.

Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer 30-jährigen Frau in Leipzig ist ihr ehemaliger Lebensgefährte wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte habe die von seiner Ex-Partnerin geplante Trennung nicht überwunden und sie in übersteigertem Besitzdenken in der gemeinsamen Wohnung im Schlaf getötet, begründete die Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig, Antje Schiller, die Entscheidung.

Kinder schliefen zur Tatzeit im Nachbarzimmer

Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich die Mutter zweier Kinder von dem Angeklagten trennen wollen und eine neue Wohnung gesucht. Die Nacht vor der Tat hatte die 30-Jährige bereits auf dem Sofa im Wohnzimmer geschlafen. Am frühen Morgen des 21. Mai 2024, als die beiden zehn und vier Jahre alten Kinder im benachbarten Zimmer noch schliefen, habe der 41-Jährige ein Messer aus der Küche geholt, schilderte die Richterin die Tat.

Gezielter Stich in den Hals des schlafenden Opfers

Dann habe er dem Opfer zunächst mehrere leichte Schnitte am Hals zugefügt und schließlich einen "wohlüberlegten, gezielten Stich in den Hals versetzt". Die Frau verblutete wenig später. Nach der Tat habe er die groben Spuren verdeckt und war mit den Kindern zu seiner Mutter gefahren. Opfer und Angeklagter sind Deutsche.

In der Verhandlung hatte der Angeklagte von einem Unfall und Notwehr gesprochen, weil die 30-Jährige ihm ein Messer entgegengehalten habe. Diese Version glaubte die Strafkammer nicht. Es habe keine Kampfspuren gegeben und die Verletzungen deuteten eindeutig auf eine Attacke im Schlaf hin, hieß es in der Begründung. Es seien die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und Heimtücke erfüllt.

Die Verteidigung hatte wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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