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Genug Platz: Gericht begründet «Querdenken»-Beschluss für Leipzig

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Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die Demonstration doch in der Innenstadt stattfinden zu lassen, stieß auf viel Kritik. Jetzt liegt die Begründung vor.


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88 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 2
    0
    Haju
    11.11.2020

    Ja, hatte ich auch schon gelesen: man hat sich von Ansichten des Gesundheitsamtes leiten lassen (quasi 2,5m sind noch besser als 1,5m Abstand).
    Jetzt brauche ich nur noch eine Auflistung der anderen 24 genehemigten Demos: Thematik ("Gegendemo"?), Anzahl erlaubter Teilnehmer, zugewiesene Plätze/ Straßen. Connewitz war ja wohl nicht genehmigt.
    Und dann müssen natürlich noch Abstandsregeln für gleichzeitig stattfindende genehmigte Demos bis 1000 Personen beschlossen werden.

  • 3
    0
    Suppenfrosch
    11.11.2020

    @BuboBubo

    Vielleicht ist es wie beim Supermarkt: da wird bei der Verkaufsfläche auch nicht die "bebaute" Fläche abgezogen, auf der sich außer den Regalen keine Menschen tatsächlich aufhalten können.

    So ein "kleines Häuschen", wen stört das schon?! Und wozu sollte man sowas aufwendig rausrechnen? Ist doch Haarspalterei! *Ironie Ende*

  • 2
    3
    gelöschter Nutzer
    11.11.2020

    Die 6 m² pro Person sind kein Übermittlungsfehler.

    Originaltext (https://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/Medieninfo.pdf):

    "Die Versammlungsfläche bestehend aus Augustusplatz nebst Goethestraße bis
    Karl-Tauchnitz-Straße und Grimmaischer Steinweg sei nach Abzug nicht
    nutzbarer Flächen noch 111.401,93 m² groß gewesen."

    Das sind mindestens drei Augustusplätze netto.

    Kann ein Ortskundiger diese Definition der Versammlungsfläche nachvollziehen?
    Insbesondere der Verlauf der Goethestraße bis Karl-Tauchnitz-Straße will sich mir auf dem Stadtplan irgendwie nicht erschließen. Immerhin wurde die Versammlungsfläche bis auf den Hundertstel Quadratmeter genau berechnet.

    Wenn solche Rechnungen Grundlage für Gerichtsentscheidungen mit großer Tragweite sind, muss man sie aber - soll das Vertrauen in die Justiz erhalten bleiben - schon irgendwie nachvollziehen können.

  • 2
    1
    KTreppil
    11.11.2020

    Ich will jetzt weder diskutieren, ob die Demonstranten wirklich Querdenken oder nur Querulanten sind. Noch will ich dem Richter und unserer Justiz insgesamt die Unabhängigkeit abspechen. Was ich total erstaunlich finde, ist dass in Zusammenhang mit einer Demo mal Flächenberechnungen, mathem. Formeln und Strukturen herangezogen werden. Das hätte vor einem Jahr niemand für möglich gehalten. Im August, als das Querdenken in Berlin begann, versuchte man noch die Zahlen klein zureden, aber man begann auch schon mit einer Berechnung, z.B. wieviel Leute den Pariser Platz so füllen konnten und es tatsächlich gewesen sein könnten.
    Eine Demo wird also langsam zu einer hochwissenschaftlichen Sache. Wo wird das alles noch hin führen? Wirkliche Querdenker sollten zukünftig geeignetere Möglichkeiten des Protest erwägen. Immer nur polit. Diskussionen herauf beschwören, reicht auf Dauer nicht um etwas zu bewegen, falls sie wirklich dieses Ziel haben.

  • 4
    6
    Haju
    10.11.2020

    Sechs Quadratmeter ist sicher ein Übermittlungsfehler und 2,25qm wäre Marschformation mit 1,5m Abstand zu den Nachbarn und den Reihen. Es gibt aber noch die hexagonal dichteste Packung ("Bienenwabenstruktur") mit 1,5m Abstand zu den 6 nächsten Personen und 1,46qm Platzbedarf dabei. Personen aus dem selben Haushalt dürfen ja außerdem auch näher - bis hin zum Körperkontakt - stehen (oder bis 5 Personen aus 2 Haushalten?) und das sogar ohne MNS in geschlossenen Räumen wie z.B. dem Schlafzimmer - bis jetzt jedenfalls ... ;-)

  • 6
    5
    gelöschter Nutzer
    10.11.2020

    Das ist wirklich lustig hier: Stand 22 Uhr insgesamt 21 rote Daumen für zweimal dieselbe, einfache, unabhängig voneinander ausgeführte arithmetische Rechnung - allerdings mit anscheinend unvorstellbar großen Zahlen.

    Ich stelle daher testweise eine einfachere Berechnung zur Diskussion:

    2x2=4

    Bitte bewerten Sie das Egebnis.

    Roter Daumen=Ich stimme dem Ergbnis nicht zu
    Grüner Daumen=Ich stimme dem Ergebnis zu

  • 23
    14
    gelöschter Nutzer
    10.11.2020

    "Laut Begründung sind die Richter auf der Grundlage einer Gefahrenprognose der Polizei von 16 000 Teilnehmern ausgegangen. Für eine solche Menschenmenge sei der Augustusplatz in Leipzig groß genug gewesen, auch unter Wahrung der Corona-Abstandsanforderungen von sechs Quadratmetern pro Person, hieß es."

    Der Augustusplatz ist laut leipzig.de 40.000 qm groß. Die betretbare Fläche ist deutlich kleiner.
    16.000 Leute mit je 6 qm ergeben 96.000 qm Flächenbedarf.
    Finde den Fehler.

    Selbst bei Annahme von 2,25 qm pro Person aus der Abstandsregelung kommt man auf 36.000 qm Bedarf. Eine solche auf Kante genähte Berechnung in dieser brisanten Lage als Grundlage für eine richterliche Entscheidung zu verwenden, zeugt - höflich gesprochen - von Realitätsferne.

  • 25
    15
    Suppenfrosch
    10.11.2020

    Also der Richter mag ja Jura beherrschen, aber Mathematik ist definitiv sein persönlicher Schwachpunkt.

    Bei ca 40tsd m² Fläche, die der Augustusplatz bietet und 6m² pro Nase passen nach meiner Rechnung nicht mal 7tsd Menschen auf den Platz. Auf keinen Fall aber 16tsd. Nicht wenn man den Abstand einhalten soll.

    Absolutes Totalversagen des Richters.