Sachsen
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Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die Demonstration doch in der Innenstadt stattfinden zu lassen, stieß auf viel Kritik. Jetzt liegt die Begründung vor.
Leipzig/Bautzen (dpa) - Drei Tage nach der aus dem Ruder gelaufenen «Querdenken»-Demo in Leipzig hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Begründung für seinen umstrittenen Beschluss vorgelegt, der die Versammlung in der Innenstadt erlaubt hatte. Die Stadt Leipzig hatte die Demonstration zuvor eigentlich auf einen großen...
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