Sachsen
Gil Ofarims Leipziger Davidstern-Skandal: So viel Schmerzensgeld bekommt der Hotelmitarbeiter - und darum muss der Musiker schweigen

Seit Beginn der neuen Staffel von „Ich bin ein Star - Holt mich hier raus“ warten die Zuschauer auf neue Infos zum Davidstern-Skandal von 2021. Nun meldet sich Gil Ofarims Anwalt zu Wort.

Leipzig.

Seit klar ist, dass Gil Ofarim ins RTL-Dschungelcamp geht, wollten die Zuschauer wissen: Was bewegte den Sänger vor Jahren zu seiner Leipziger Davidstern-Lüge? Dazu schweigt der 43-Jährige überwiegend. Dafür sprach nun sein Anwalt – und gab preis, wieviel Schmerzensgeld der Hotelmitarbeiter bekommt, den Ofarim zu Unrecht beschuldigte.

Rückblick: Im Oktober 2021 meldete sich der jüdische Sänger in einem Video vor dem Westin-Hotel in Leipzig und behauptete, ein Hotelmitarbeiter („Herr W.“) habe ihn dort antisemitisch diskriminiert wegen seiner Davidstern-Kette.

Hotelmitarbeiter erhielt Morddrohungen

Das Video ging viral, sorgte für jede Menge Empörung im Netz und vor dem Hotel gab es Proteste. Wer Vorurteile gegenüber Sachsen hegte, fühlte sich damals bestätigt. Der betroffene Hotelmitarbeiter wurde zunächst suspendiert und bekam teils Morddrohungen.

Jedoch: Ofarim hatte die Vorwürfe frei erfunden. Und schnell kamen Zweifel an seinen Schilderungen auf. Im März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den Musiker, Anfang November 2023 kam es zum Prozess.

Die Vorwürfe gegen Ofarim: falsche Verdächtigung, Verleumdung, Betrug, versuchter Betrug und Falschaussage an Eides statt.

Ende November 2023 räumte Ofarim ein, dass alles nur erfunden war: „Die Vorwürfe treffen zu. Ich möchte mich entschuldigen. Es tut mir leid. Ich habe das Video gelöscht.“ Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 10.000 Euro eingestellt, die teils an die jüdische Gemeinde in Leipzig ging.

Ofarim entschuldigt sich bei Sachsen

Danach wurde es still um Ofarim, bei vielen Fans war er unten durch. Als RTL schließlich bekannt gab, dass er bei „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ (IBES) mitmachen würde, drohten IBES-Fans gar mit Boykott der Show.

Andere hingegen dürften neugierig vor dem Fernseher sitzen und darauf hoffen, dass der 43-Jährige über den Davidstern-Skandal von 2021 spricht. Über seine Motivation dazu etwa. Oder ob er es bereut.

Ofarim nebst seinen „Dschungel-Kolleginnen“ Ariel (l.) und Eva Benetatou.
Ofarim nebst seinen „Dschungel-Kolleginnen“ Ariel (l.) und Eva Benetatou. Bild: Tag 4/RTL/dpa

Statt tiefen Einblicken gab es bislang nur kurze Andeutungen. Bei Nachfragen der anderen Camp-Teilnehmer wehrte Ofarim unter Verweis auf eine Verschwiegenheitserklärung ab. Kürzlich entschuldigte er sich bei den Menschen in Sachsen.

Am Dschungeltelefon sagte er: „Was mir wichtig ist, zu sagen: Der Vorfall ereignete sich in Leipzig, hatte aber nie etwas mit der Stadt Leipzig, mit dem Bundesland Sachsen zu tun“, erklärt er da. „(...) Wenn das so rübergekommen ist, dann möchte ich mich entschuldigen bei den Bürgern von Leipzig und allen, die sich angesprochen fühlen in Sachsen. Das tut mir leid, das wollte ich nicht.“

Anschließend kommentierte ein User im Netz: „Gil entschuldigt sich bei jedem, außer beim Hotelmitarbeiter.“

20.000 Euro Schmerzensgeld für „Herr W.“

Eben um jenen Leipziger Hotelmitarbeiter ging es nun in einem inzwischen nicht mehr zugänglichen Instagram-Livestream, aus dem mehrere Medien zitieren. In dem Stream sprachen Ofarims Anwalt Alexander Stevens und Strafrichter Thorsten Schleif miteinander.

Ofarim hatte sich 2023 nämlich neben der Zahlung von 10.000 Euro auch verpflichtet, Schmerzensgeld an den Hotelmitarbeiter zu zahlen, dessen Leben er mit seiner Lüge beinahe ruiniert hätte. Stevens äußerte über die Höhe der Zahlung – und warum diese bislang noch ausstand.

„Er hat dem Hotelmitarbeiter ein angemessenes, aber durchaus üppiges Schmerzensgeld in Aussicht gestellt und sich verpflichtet, es zu bezahlen“, zitiert etwa die Bild-Zeitung aus dem Livestream. Und: „Es waren 40.000 Euro – und das ist Geld, was er zu diesem Zeitpunkt nicht hatte. Jetzt kann man eins und eins zusammenzählen, warum dieses Dschungelcamp nicht nur Fluch, sondern auch Segen sein kann.“

Leipzig, im November 2023: Gil Ofarim mit seinem Anwalt Alexander Stevens im Landgericht.
Leipzig, im November 2023: Gil Ofarim mit seinem Anwalt Alexander Stevens im Landgericht. Bild: IMAGO/EHL Media

Am Mittwochabend meldete sich Stevens dann auf seinem Instagram-Account zu Wort - mit einer Richtigstellung. Ofarim muss demnach nicht 40.000, sondern lediglich 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die 40.000 Euro seien ursprünglich gefordert worden.

Stevens bedankte sich beim Hotelmitarbeiter und dessen Anwalt für das Entgegenkommen diesbezüglich. Zu den 20.000 Euro Schmerzensgeld kommen demnach noch die bereits geleistete Zahlung von 10.000 Euro und weitere Prozesskosten in Höhe von etwa 40.000 Euro.

Ofarim muss also in Summe „einschließlich Geldauflage und Prozesskosten circa 70.000 Euro bezahlen“, notiert Stevens. Laut Medienberichten soll Ofarim für seine Teilnahme an der RTL-Show mindestens 275.000 Euro bekommen, andere berichten von über 300.000 Euro.

Verschwiegenheit: Darum muss Ofarim „die Klappe halten“

Auch zur Verschwiegenheitserklärung, die der 43-Jährige im Lauf der aktuellen IBES-Staffel immer wieder erwähnte, äußerte sich Stevens in einem weiteren Posting. Bereits im Anschluss an die Einstellung des Strafverfahrens Ende 2023 habe er darauf hingewiesen, dass zwischen den Beteiligten Stillschweigen vereinbart worden sei.

„Unabhängig davon folgt aus der von Herrn Ofarim abgegebenen schriftlichen Unterlassungsverpflichtungserklärung zwingend eine Verschwiegenheitspflicht“, so Stevens. „Wörtlich oder sinngemäß dürfen bestimmte Inhalte nicht wiederholt werden.“

Ob einzelne Aussagen als sinngemäße Wiederholung zu qualifizieren seien, also „eine unmittelbare Verletzung der Unterlassungsverpflichtung vorliegt oder ob sich eine kerngleiche Verletzungshandlung erst aus dem Gesamtzusammenhang ergibt“, sei eine rechtlich anspruchsvolle Abgrenzungsfrage, die für einen Rechtslaien kaum verlässlich zu beurteilen sei.

Darum habe Stevens zivilrechtlicher Anwaltskollege Markus Hennig dem Musiker vor seiner Dschungelcamp-Teilnahme geraten, „sich strikt an die bestehende Schweigeverpflichtung aus der Unterlassungsverpflichtungserklärung zu halten und zur eigentlichen Sache des ihm vorgeworfenen Vorfalls sowie zu seiner Sicht der Dinge keinerlei Angaben zu machen, um rechtliche Risiken von vornherein auszuschließen“.

Die Anwälte hätten Ofarim geraten „auf gut Deutsch die Klappe zu halten“, so Stevens. Hält sich Ofarim an den Rat, dürften RTL-Zuschauer vergeblich darauf warten, dass er sich im Dschungelcamp noch weitergehend auf den erfundenen Vorfall von 2021 einlässt. (phy)

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