Die Haltung von Raubkatzen ist an klare Regeln gebunden, deren Einhaltung von Behörden zu kontrollieren ist. (Symbolbild)
Die Haltung von Raubkatzen ist an klare Regeln gebunden, deren Einhaltung von Behörden zu kontrollieren ist. (Symbolbild) Bild: Moritz Frankenberg/dpa
Sachsen
Haltung von Raubkatzen ist an klare Regeln gebunden

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Ein ausgebrochener Tiger wirft Fragen auf: Wer prüft eigentlich, ob Großkatzen wie Löwen und Geparden in Deutschland artgerecht gehalten werden?

Dresden.

Die Haltung von Großkatzen ist in Deutschland an Vorgaben geknüpft. Deren Einhaltung muss von den zuständigen Behörden kontrolliert werden. Nach dem Ausbruch eines Tigers in Dölzig bei Leipzig stellt sich die Frage, ob alle Auflagen erfüllt wurden. 

Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen sind diese im besagten Fall vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen regelmäßig kontrolliert worden.

Können Großkatzen in Deutschland privat gehalten werden?

Die Tierrechtsorganisation Peta verweist darauf, dass die private Haltung von Großkatzen in den meisten EU-Staaten erlaubt ist, wenn die Tiere nicht aus der Wildnis, sondern aus der Zucht stammen – so auch in Deutschland. Die bundesweit festgelegten Mindestanforderungen zur Haltung der Raubkatzen seien aber nur Richtlinien, die von Behörden, Bundesländern und Kommunen unterschiedlich streng ausgelegt werden können. 

Offiziell müssen private Halter bei den zuständigen Behörden eine Genehmigung zur privaten Tigerhaltung einholen. In 7 von 16 deutschen Bundesländern sei die private Haltung erlaubt, so die Organisation weiter.

Peta hält das aber für keine gute Idee. Es sei wissenschaftlich belegt, dass gerade große Wildtiere in beengter Gefangenschaft leiden und häufig Verhaltensstörungen entwickeln. "Kein Gehege kann den Tieren das bieten, was sie für ein artgemäßes Leben bräuchten", argumentieren die Tierrechtler.

Welche Auflagen gelten für die Haltung von Großkatzen?

Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren wurden vom damaligen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einem Gutachten 2014 formuliert. 

Dabei gibt es auch einen Abschnitt zu Großkatzen inklusive Pumas und Geparden. Sie brauchen ein Außengehege. "Innengehege sind bei nicht winterharten Arten als Rückzugsmöglichkeiten, Unterbringung während der Nacht- und Pflegezeiten und bei ungünstiger Witterung erforderlich." 

Welche Abmaße muss ein Gehege für Großkatzen haben?

Bei Löwen und Tigern muss das Außengehege mindestens 200 Quadratmeter für ein Tier oder ein Paar sein. Für jedes weitere Tier kommen 100 Quadratmeter dazu. Größere Gehege ermöglichen bei manchen Arten eine Haltung in Kleingruppen, solange ausreichend Abtrennmöglichkeiten vorhanden sind, heißt es in den Anforderungen. "Es muss die Möglichkeit bestehen, Weibchen zur Geburt und während der Aufzucht der Jungen abzutrennen." 

Im Innengehege ist eine Mindestfläche von 20 Quadratmetern bei einer Höhe von 2,5 Metern vorgeschrieben. Für Sibirische Tiger sind keine Innengehege erforderlich. 

Peta hält das für unzureichend. Die Organisation verweist darauf, dass Tiger in freier Wildbahn auf der Suche nach Nahrung durch große Reviere streifen. Beim Sibirischen Tiger etwa belaufe sich die Fläche auf bis zu 1.000 Quadratkilometer, selbst die kleineren Bengaltiger streiften noch durch 40 bis 150 Quadratkilometer. Eine artgerechte private Haltung mit ausreichend Platz sei damit unmöglich.

Warum der Tiger keine Schmusekatze ist?

Tiger sind anders als Hauskatzen nicht domestiziert. "Oft werden sie sehr früh von der Mutter getrennt und so auf den Menschen fehlgeprägt. Doch selbst wenn sie per Hand aufgezogen werden, in Gefangenschaft aufwachsen und daher zutraulich gegenüber Halter:innen sind, kann es jederzeit zu gefährlichen Situationen kommen", erläutert Peta. 

Wer kontrolliert die Haltung von Tieren wie Großkatzen? 

Für die Überwachung der Haltung von Tieren wie einem Tiger sind nach Tierschutzrecht die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der unteren Behörden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Die unteren Naturschutzbehörden tragen Sorge für die Einhaltung des Artenschutzes. Für die Kontrolle in Bezug auf Gefahrenabwehr sind im Fall von Dölzig das Ordnungsamt der Stadt Schkeuditz beziehungsweise das Ordnungsamt des Landkreises Nordsachsen zuständig. Die Landesdirektion Sachsen übt jeweils die Fachaufsicht aus. (dpa)

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