Sachsen
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Das Urteil im Jogger-Mordprozess von Klipphausen ist nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wird sich mit dem Verfahren beschäftigen müssen.
Das Urteil um den Tod eines Joggers in Klipphausen muss noch einmal geprüft werden. Sowohl die beiden Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision dagegen eingelegt.
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