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Auch dieses Jahr bleibt in Sachsen Feuerwerk weitgehend erlaubt – aber nicht überall. (Archivbild)
Auch dieses Jahr bleibt in Sachsen Feuerwerk weitgehend erlaubt – aber nicht überall. (Archivbild) Bild: Robert Michael/dpa
Sachsen

Keine Ausweitung der Böllerverbotszonen an Silvester

Sachsen appelliert an Eigenverantwortung, zusätzliche Verbote bleiben aus. Wo dennoch strenge Regeln gelten – und wie schwer Verstöße geahndet werden können.

Leipzig/Dresden.

Auch in diesem Jahr dürfen die Menschen in Sachsen in der Silvesternacht an den meisten Orten Feuerwerkskörper zünden. Nur etwa in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- oder Pflegeheimen gibt es wie in den Vorjahren ein Böllerverbot, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Kommunen im Freistaat zeigt. 

"Es gelten bereits partielle Verbote für Pyrotechnik am Jahreswechsel, zum Beispiel für Naturschutzgebiete, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen", sagte der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetags (SSG), Mischa Woitschek. Kommunen könnten zudem per Polizeiverordnung weitere Verbotszonen festlegen, was in Sachsen bereits in der Vergangenheit geschehen sei. Ein generelles Böllerverbot lehnt der SSG jedoch ab: "Wir sollten die Menschen zu Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und Vernunft aufrufen und nicht mit zusätzlichen Verboten gängeln."

Kommunen setzen auf Appell statt strenger Regeln

Nach Angaben der angefragten Kommunen werden keine neuen Verbotszonen eingeführt. In Leipzig ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern beispielsweise in einem Umkreis 200 Metern um Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten.

Ähnliche Regelungen gelten in Zwickau, wo zudem betont wurde, dass Pyrotechnik ausschließlich am 31. Dezember und am Neujahrstag erlaubt ist. Verstöße können demnach mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Auch in Dresden, Chemnitz und Görlitz bleiben die bestehenden gesetzlichen Abbrennverbote bestehen. Darüber hinausgehende Einschränkungen seien nicht vorgesehen, hieß es.

Die tödliche Gefahr illegaler Feuerwerkskörper

Jedes Jahr gibt es in Sachsen zahlreiche Verletzte durch Feuerwerkskörper – in Einzelfällen sogar Todesopfer. Vergangenes Jahr starb ein 22-Jähriger in Boxberg in der Oberlausitz, als er eine verbotene Kugelbombe zündete. Die Explosion verursachte so schwere Verletzungen, dass der Mann noch am Unglücksort verstarb. Laut dem Statistischen Landesamt kamen zwischen 2013 und 2023 in Sachsen insgesamt drei Menschen durch Feuerwerkskörper ums Leben.

Experten warnen seit Langem vor den Gefahren illegalen Feuerwerks. Hanspeter Scheibe vom Deutschen Sprengverband erklärte, dass in Deutschland zugelassene Böller ausschließlich Schwarzpulver enthalten dürfen. Im Gegensatz dazu enthalten illegale Böller aus dem Ausland häufig gefährliche Blitzknallsätze. Während ein legaler Böller mit zwei Gramm Schwarzpulver lediglich einen blauen Fleck verursachen könne, habe ein Blitzknallsatzböller mit der gleichen Menge das Potenzial, eine Hand abzureißen, warnt Scheibe. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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