Keine Diäten-Bescherung im Landtag
Eigentlich wollte die Kenia-Koalition am kommenden Mittwoch die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge ab April 2021 beschließen. Die Novelle wird aber auf der Tagesordnung fehlen.
Für Sie berichtet: Tino Moritz
Entgegen der ursprünglichen Planung wird der Landtag nächste Woche keine Entscheidung zur Diätenerhöhung ab April 2021 fällen. Angesichts der ab Montag geplanten Einschränkungen zur Bekämpfung der Coronapandemie wäre die Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes am Mittwoch "kein gutes Timing", hieß es aus Koalitionskreisen. CDU, Grüne und SPD befürworten eine Anhebung der monatliche Grundentschädigung um 293,54 Euro auf dann 6237,04 Euro.
Diese Summe entspricht dem monatlichen Grundgehalt eines Richters der Besoldungsgruppe R2, Stufe 6. In den darauffolgenden Jahren bis einschließlich 2024 soll die Diät automatisch zum 1. April angepasst werden. Maßgeblich ist der sogenannte Nominallohnindex, also die Entwicklung des Lohnniveaus. Damit entfällt die bisherige Kopplung an Bruttoinlandsprodukt, Hartz-IV-Satz und Renten.
Ursprünglich hatte Schwarz-Grün-Rot die seit August 2019 unveränderte Grundentschädigung zum 1. August 2020 um 207,43 Euro auf 6150,93 Euro anheben wollen, was dem diesjährigen Grundgehalt der Gruppe R2, Stufe 6 entspricht. Nach Aufkommen der Coronapandemie wurde der Gesetzentwurf aber nicht weiter bearbeitet. Damit gab es 2020 eine Nullrunde.
Diese wäre nach dem Willen der Linksfraktion auch im nächsten Jahr angemessen. Sie scheiterte im Rechtsausschuss des Landtags aber damit, die Diätenerhöhung auf April 2022 zu verschieben. Der Anstieg um 4,9 Prozent wird von der Linken ebenso abgelehnt wie die Erhöhung der Aufwandspauschale und der Fraktionsmittel - weil dies laut der Parlamentarischen Geschäftsführerin Sarah Buddeberg "derzeit, wo viele Menschen in Existenznot sind, nicht zu vermitteln" sei.
Kritisch hatte sich vergangene Woche auch der Bund der Steuerzahler zu Wort gemeldet. Landeschef Thomas Meyer forderte die Abgeordneten auf, angesichts der Coronakrise Abstand von der Novelle zu nehmen. Grundsätzlich sei zu hinterfragen, ob der Landtag um 20 bis 30 Mandate verkleinert und auf die steuerfreien Leistungen für die Volksvertreter verzichtet werden könne. Um den Vorwurf der Selbstbedienung zu entkräften, könne die "Alimentierung" der Abgeordneten im jeweils letzten Jahr der laufenden Legislatur für die kommende Legislatur beschlossen werden. "Dies dürfte im Hinblick auf die dann anstehenden Wahlen zu einer gewissen Zurückhaltung bei der Höhe der Diäten führen", prophezeite Meyer.
Die Umsetzung der Koalitionspläne inklusive Anhebung der Fraktionszuschüsse würde Mehrkosten von jährlich knapp neun Millionen Euro verursachen.
Mit wenigen Klicks weiterlesen
Premium
- 1 Monat kostenlos
- Testmonat endet automatisch
- E-Paper schon am Vorabend
- Unbegrenzt Artikel lesen (inkl. FP+)
Hier anmelden
Von Bescheidenheit und Sparsamkeit, wie sie dem Bürger abverlangt wird, keine Spur. Vorbildfunktion - Null.
Und dazu fehlt ihnen auch noch das Feingefühl für die, die sie gewählt haben.
Begründen wollte die Erhöhung für die Abgeordneten trotz Nachfrage niemand erklären. In verschiedenen Kreisen wird der Begriff "leistungsloses Einkommen" ins Spiel gebracht, widersprechen kann man dem wirklich nicht, wenn man die Leistungen einzelner Volksvertreter sich näher betrachtet. Dafür gibt es den Begriff "Hinterbänkler", stammt nicht von mir, gilt aber für Bund und Land.