Im Jahr 2024 war er gefühlt überall: Niclas Matthei alias der Anzeigenhauptmeister. Doch während sich bei dem jungen Mann zunächst alles um Falschparker drehte, haben sich die Inhalte inzwischen deutlich verändert.
Stoischer Gesichtsausdruck, neongelbe Warnklamotten, auf dem Kopf ein Fahrradhelm: Im vergangenen Jahr war der „Anzeigenhauptmeister“ medial omnipräsent. Um den jungen Mann entspann sich ein medialer Hype.
Auch die „Freie Presse“ berichtete, als er in der Region unterwegs war und fleißig Falschparker anschwärzte. Inzwischen sorgt der junge Mann immer noch für Aufsehen – aber wegen ganz anderer Dinge.
Wer dem Anzeigenhauptmeister (bürgerlich: Niclas Matthei) auf seinem Instagram-Kanal folgt, der hat im vergangenen Jahr eine deutliche Wandlung des Contents verfolgen können. Ab November 2024 präsentierte sich Matthei dort mit einem kleinen Oberlippenbärtchen, das sehr an Nazi-Diktator Adolf Hitler erinnert.
Ein „Gehilfe von Alice Weidel“?
Die User waren entsprechend irritiert. Ein Nutzer wollte wissen, ob Matthei jetzt „ein Gehilfe von der Alice Weidel“ sei.
Andere versuchten es mit Humor zu nehmen („Anzeigenhauptführer?“) oder machten aus ihrem Zorn über das neue Erscheinungsbild keinen Hehl: „Bitte nicht weinen, wenn man die Nase blutig geschlagen bekommt. Du gibst mit Deinem Bart nur einen Grund mehr, das zu tun.“
Derlei provozierende Postings wurden ab dann zur Regel. Im Kommentar unter einem Clip wünscht er „dem deutschen Volk einen guten Morgen“, ein anderes Bild zeigt ihn mit dem AfD-Europaabgeordneten Alexander Jungbluth.
Dazu notiert der Anzeigenhauptmeister: „Nur gemeinsam sind wir stark gegen diese ganzen linksgrünversifften Zwerge, die unser Land gegen die Wand fahren! Deutschland zuerst!“
Im Oktober schließlich plünderte Matthei in Boblitz (Kreis Oberspreewald-Lausitz) eine öffentliche Bücherbox, zeigte sich danach selbst an. Tat er dies, um wieder mehr mediale Aufmerksamkeit zu bekommen, nachdem der Hype um ihn abgeflaut war? Zumindest ein Posting legt das nahe.
„Jawohl, mein raffinierter und durchaus hinterhältiger Plan, endlich wieder ins Rampenlicht der großen Medien zu kommen, hat doch tatsächlich wieder geklappt“, schrieb er anschließend. Und stolz fügte er an: „Die Medien beißen einfach immer wieder meine Köder, die einfach immer hinterhältiger werden.“
Koran-Verbrennung und Nazi-Marschmusik
Die Negativ-Serie des selbsternannten Ordnungshüters hat nun schließlich ihren traurigen Höhepunkt gefunden. Oder besser: Tiefpunkt. Zumindest vorläufig.
In zwei jüngsten Instagram-Clips zeigt er sich zum einen mit einer Schusswaffe, zum anderen verbrennt er angeblich einen Koran – im Hintergrund läuft jeweils das deutsche Marschlied „Erika“ des NS-Komponisten Herms Niel.
„Der Anzeigenhauptmeister hat gerade nichts Besseres zu tun, als den Koran zu verbrennen“, kommentiert Matthei aus dem Off, während man in einem Clip ein Buch in Flammen sieht. „Ah, tut das gut“, lässt er wissen. Immer wieder übergießt er das Buch mit einer brennbaren Flüssigkeit.
Dazu notiert er: „Allahu Akbar. Der Anzeigenhauptmeister hat einfach mal eben einen Koran verbrannt.“
Koranverbrennungen sorgten in der Vergangenheit immer wieder für heftige Proteste in der islamischen Welt. Bekannt wurde etwa eine Verbrennungsaktion in Schweden im Jahr 2023. Damals zerstörte der irakische Flüchtling Salwan Momika ein heiliges Buch der Muslime. Momika wurde im Januar 2025 ermordet.
Entsprechend besorgt fragte ein User den Anzeigenhauptmeister: „Hast Du eigentlich keine Angst vor Verfolgung?“ Ein anderer wollte wissen: „Ist Dir Dein Leben nichts wert?“ Andere feierten den jungen Mann derweil für die Aktion.
Bizarrer Pistolen-Auftritt
Am gestrigen Mittwoch nun die jüngste Provokation: Der Anzeigenhauptmeister zeigt sich mit einer Pistole auf einer Brücke. Ob die Waffe echt ist? Unklar. „Allahu Akbar“, grüßt er zu Beginn des Clips. „Ich bin das höchste Wesen im Universum!“.
Ein Nutzer macht ihn in den Kommentaren auf die Rechtslage aufmerksam: „Das Führen echter Schusswaffen ohne erforderlichen Waffenschein verstößt gegen §§ 2, 10, 52 WaffG und stellt eine Straftat dar. Das Führen von Anscheinswaffen ist nach § 42a WaffG verboten und als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt (§ 53 WaffG).“
Die Antwort Mattheis: „In Deutschland ist das so. Ich bin im Ausland.“ (phy)







