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Mit seinem Vorschlag kurz vor Landesparteitag und Landtagswahl erklärt sich der CDU-Chef nach jahrelangem Widerstand der Union zur Änderung der Verfassung bereit. Was sagt die Konkurrenz - und wie reagiert der Wähler?
Neuneinhalb Wochen vor der Landtagswahl kündigt sich ein Kurswechsel der Sachsen-CDU bei der Bürgerbeteiligung auf Landesebene an. In einem Gastbeitrag für die am Donnerstag erscheinende "Zeit im Osten" schlägt ihr Landeschef, Ministerpräsident Michael Kretschmer, die Schaffung eines "Volkseinwands" vor. Demnach sollen Gesetze, die vom Landtag beschlossen worden sind, innerhalb einer bestimmten Frist per Volksabstimmung wieder gekippt werden können. "Als nötige Unterschriftenzahl lässt sich dafür etwa eine Höhe von fünf Prozent der Wahlberechtigten vorsehen, als Frist für die Unterschriftensammlung hundert Tage", schreibt Kretschmer weiter.
In der Praxis würden diese fünf Prozent in Sachsen derzeit etwa 165.000 Unterschriften bedeuten. Lägen diese in der Frist vor, sollte das Gesetz einer Volksabstimmung unterzogen werden, bei der dann die einfache Mehrheit entscheidet. Im Fall der Ablehnung hätte "das Volk sein Veto eingelegt", das Gesetz müsste dem Landtag "erneut zur Beratung zurücküberwiesen" werden.
Wenn das Parlament ein neues Gesetz mit absoluter Mehrheit für dringlich erklärt, soll es jedoch auch ohne Wartezeit in Kraft treten können. Zudem sollte "gegen das Haushaltsgesetz kein Volkseinwand möglich sein, weil dieses die Politik nicht punktuell, sondern umfassend gestaltet", so Kretschmer.
Sein Vorschlag dürfte Eingang in das Landtagswahlprogramm finden, das die CDU am Samstag auf ihrem Parteitag in Chemnitz beschließen wird. Im bisherigen Entwurf finden sich keine Passagen zur direkten Demokratie, obwohl beide Programmkommissionschefs, Politikwissenschaftler Werner Patzelt und Generalsekretär Alexander Dierks, als Anhänger eines "fakultativen Referendums" gelten, dem Kretschmers "Volkseinwand" weitgehend zu entsprechen scheint. Zum Schweizer Urmodell gibt es indes einen Unterschied: Dort reichen in 100 Tagen 50.000 Unterschriften und damit die von einem Prozent der Wahlberechtigten aus, um eine Volksabstimmung zu einem zuvor beschlossenen Gesetz zu erzwingen.
Kretschmer erwähnt auch die bisher kaum genutzte Volksgesetzgebung in Sachsen. Dies hänge bisweilen damit zusammen, dass "Parlament und Regierung ohnehin aufgreifen, was vielen im Land wichtig erscheint". Zudem sei "nicht wenigen dieses Verfahren direkter Demokratie einfach nicht bekannt, und die Hürden sind zu hoch". Bisher reichen in Sachsen 40.000 Unterschriften für einen Volksantrag aus, um den Landtag zur Behandlung eines selbst ausgearbeiteten Gesetzentwurfs zu zwingen. Wegen zahlreicher Formalitäten vor allem zur behördlichen Bestätigung der Unterschriften brauchte das Bündnis "Gemeinschaftsschule in Sachsen" trotz zahlreicher Unterstützer neun Monate für die Sammlung.
Lehnt der Landtag den Volksantrag ab, sind laut Verfassung 450.000 Unterschriften nötig, um eine Volksabstimmung zu erzwingen. Dies ist in Sachsen - wo es derzeit etwa 3,3 Millionen Wahlberechtigte gibt - bislang nur einmal gelungen, als es 1999/2000 um den Erhalt der Sparkassen ging und die Unterschriftenlisten in den Filialen auslagen.
Der "Volkseinwand" könne die Bürgerbeteiligung verbessern, zur Versachlichung von Debatten beitragen und zudem "die Akzeptanz politischer Entscheidungen" fördern, schreibt Kretschmer weiter. Zu denjenigen, die als Erste reagierten, gehörten Sachsens Grüne. Ihr Innenpolitiker im Landtag, Valentin Lippmann, nannte es "höchst interessant, was die Aussicht auf eine krachende Niederlage bei der kommenden Landtagswahl für 180-Grad-Wendungen bei der CDU in Sachsen bewirkt". Wenn Kretschmer es ernst meine, solle er noch vor der Wahl das Gespräch mit Grünen, Linken und SPD suchen - gäbe es doch zusammen eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die nötige Verfassungsänderung.
Sachsens SPD-Generalsekretär Henning Homann sagte, Kretschmers Vorstoß greife "eindeutig zu kurz". FDP-Landeschef Holger Zastrow sprach von einem "Direkte-Demokratie-Placebo". Ein "Volkseinwand" nach Kretschmers Modell würde kaum zum Kippen des Gesetzes führen, blieben die Mehrheitsverhältnisse im Landtag doch unverändert. Auch Ex-CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz äußerte sich kritisch. "Keine gute Idee", twitterte er. "Gesetzgebungsverfahren dauern noch viele Monate länger als jetzt. Neinsagen ist immer leichter, als Lösungen vorzuschlagen. Muss man nicht noch ermutigen."
Kommentar: Reines Vetorecht
Immerhin ist Michael Kretschmer der erste CDU-Chef in Sachsen, der die Hürden der Volksgesetzgebung als "zu hoch" bezeichnet. Dass es so ist, liegt übrigens nur an einer Partei - da alle anderen schon lange für eine Absenkung sind, ohne die CDU aber nie eine Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsänderung zustande kam. Aber das ist Geschichte, und nach der Wahl am 1. September könnte der CDU die Sperrminorität fehlen.
Wer wie Kretschmer die bisherigen Hürden für zu hoch hält, gibt mit dem "Volkseinwand"-Modell allerdings nicht die richtige Antwort.
Zum einen nicht, weil es nur beschlossene Gesetze des Landtags betrifft. Der Gestaltungsspielraum der Bürger würde sich also auf ein reines Vetorecht gegen ein in der Regel von der Regierungsmehrheit im Landtag durchgeboxtes Gesetz beschränken - aktive Teilhabe sieht anders aus.
Zum anderen nicht, weil die von Kretschmer als Unterschriften-Quorum genannten fünf Prozent der Wahlberechtigten immer noch gut 165.000 Sachsen wären. Wennschon, dennschon: Bisher sind (schwierig genug) 40.000 Unterschriften für einen Volksantrag nötig, um mit eigenem Gesetzentwurf im Landtag zu landen. Warum sollen es als Voraussetzung für eine Veto-Volksabstimmung viermal so viel sein? Wer die Hürden "zu hoch" nennt, der muss sie absenken.





