Länderchefs entscheiden: Erhöhung der Rundfunkgebühren vom Tisch - vorerst
Der Rundfunkbeitrag steigt nicht - zumindest erst mal. Stattdessen soll das Zustimmung-Prozedere etwas verändert werden - und beim Programm soll entschieden gespart werden.
Dresden.Die Höhe des Rundfunkbeitrags bleibt vorerst bei den derzeitigen 18,36 Euro pro Monat. Aus Sicht der Länder soll der Beitrag in den Jahren 2025 und 2026 nicht steigen. Das haben die Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin beschlossen. Den Rundfunkbeitrag zahlen Haushalte, Firmen und Organisationen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro jährlich zusammen.
Verfassungsbeschwerde läuft weiter
Allerdings liegt die Frage der Rundfunkbeitragshöhe inzwischen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses kann theoretisch einen Beitrag festlegen, an den sich die Länder halten müssen. Die öffentlich-rechtlichen Medien ARD und ZDF hatten im November Verfassungsbeschwerde eingereicht - mit dem Ziel, dass der Beitrag steigt. Wie und wann das Gericht entscheiden wird, ist offen. Mehrere Bundesländer appellierten an die Sender, ihre Beschwerde zurückzuziehen. Das lehnen die Medienhäuser aber ab.
Das ändert sich bei der Festsetzung der Gebühren
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen in Berlin Änderungen am Modell, wie der Rundfunkbeitrag künftig generell festgesetzt wird. Der Rundfunkbeitrag an sich bleibt dabei bestehen. Verändern soll sich aber, wie von Zeit zu Zeit die Höhe angepasst wird. So soll künftig nicht mehr eine einstimmige Zustimmung der Länder zu einer Erhöhung vonnöten sein, sondern es soll eine Art Widerspruchsmöglichkeit geben. Je nach Höhe der geplanten Gebührenerhöhung soll dann eine bestimmte Zahl an Bundesländern aktiv widersprechen müssen, sonst tritt eine Erhöhung automatisch in Kraft. Das soll das Verfahren insgesamt vereinfachen, wenn der Beitrag nur geringfügig steigen soll.
Streit um 58 Cent mehr pro Monat
Die Länder haben schon länger über eine Erhöhung des aktuellen Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro.gestritten. Diese Erhöhung hatten Finanzexperten - die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) - für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng an die KEF-Empfehlung orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verändert, müssen neben den Ministerpräsidenten auch alle Länderparlamente zustimmen. Die KEF soll nach dem Willen der Länderchefs nun eine neue Empfehlung für die Jahre 2027 bis 2030 ermitteln.
Bayern und Sachsen-Anhalt knüpfen Zustimmung noch an eine Bedingung
Allerdings gibt es bei der Einigung der Länderchefs eine Einschränkung. Bayern und Sachsen-Anhalt fügten eine Protokollnotiz hinzu. Sie wollen den Staatsvertragsentwurf zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags erst dann unterschreiben und ihren Landtagen zur Anhörung zuleiten, wenn ARD und ZDF die Verfassungsbeschwerde zurücknehmen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagte nach der Ministerpräsidentenkonferenz, es sei Konsens unter den allermeisten Ländern gewesen, dass man die Verfassungsbeschwerde als „unerfreulichen Akt“ ansehe. Auch, weil die Sender nicht bis zum Ministerpräsidententreffen im Dezember abgewartet haben. Er riet ARD und ZDF vor dem Hintergrund der Ergebnisse, für sich selbst zu überprüfen, ob die Klage noch notwendig ist.
ARD-Chef verteidigt Gang nach Karlsruhe
ARD-Chef Kai Gniffke verteidigte den Gang nach Karlsruhe. Er sagte, er bedauere, dass die Anpassung des Rundfunkbeitrags nicht auf den Weg gebracht worden sei. Damit werde aber einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten. „Darum war es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten.“ Schon beim letzten Mal vor rund vier Jahren hatten die öffentlich-rechtlichen Sender das höchste Verfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet, weil sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen hatte. Die Richter wiesen das Bundesland damals in seine Schranken. Sie ordneten einen Anstieg des Beitrags mit Monaten Verzug im Sommer 2021 von 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro an.
Länder dringen auf Einsparungen
Die Länder wollen, dass die Sender in den nächsten beiden Jahren eine Rücklage verwenden, um auszugleichen, dass der Beitrag in dieser Zeit nicht steigt. Die KEF hatte hingegen vor einiger Zeit in einem Sondergutachten noch einmal betont, dass ein Unterschreiten der empfohlenen Beitragshöhe von monatlich 18,94 Euro gefährden würde, dass die Rundfunkhäuser ihren derzeitigen Auftrag erfüllen können. Dennoch hatten gleich mehrere Ministerpräsidenten - darunter von Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg - schon früh klargemacht, dass sie sich gegen eine Anhebung stellen. Die Klage der Sender beim Bundesverfassungsgericht hatte bei einigen Landeschefs für böses Blut gesorgt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kämpft gegen eine Gebührenerhöhung - und forderte: „Alle müssen sparen – auch die Öffentlich-Rechtlichen. Daher müssen erst die Reformen umgesetzt werden, ehe schon wieder Gebühren erhöht werden.“
Wo gestrichen werden soll
Im Oktober hatten die Ministerpräsidenten dann trotz des Streits um die Finanzierung eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeschoben. Die Länderparlamente müssen noch zustimmen. Es geht dabei um große Einsparungen, um schlankere Strukturen und radikale Änderungen: Demnach sollen die ARD-Anstalten generell nur noch vier Hörfunkprogramme anbieten dürfen. Für besonders große Sendegebiete oder Anstalten, die mehrere Länder abdecken, sind Ausnahmen vorgesehen. Geplant ist zudem, die vier Kanäle Phoenix, tagesschau24, ARD-alpha und ZDF-Info zu einem gemeinsamen Informations- und Bildungsangebot zusammenzufassen. Auch die Sender Arte und 3Sat sollen verschmolzen werden. Darüber hinaus stehen Einschnitte bei den Sendern für jüngere Zuschauer im Raum, etwa beim Kinderkanal Kika, bei ZDF neo und bei One. Die ARD soll außerdem keine presseähnlichen Texte mehr über aktuelle Ereignisse im Internet veröffentlichen dürfen, mit denen die Öffentlich-Rechtlichen auf Kosten der Rundfunkgebührenzahler privaten Anbietern Konkurrenz machen.
Das hält Sachsens Regierung von drastischen Programmstreichungen bei ARD und ZDF
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer gilt zwar als Fürsprecher der Öffentlich-Rechtlichen. Er hatte aber auch schon mehrfach betont, dass es wichtig sei, auf Kosten und Effizienz zu achten und Doppelstrukturen innerhalb der ARD zu vermeiden. Das fördere die Akzeptanz dieser Anstalten in der Bevölkerung. „Nur ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der geschätzt wird, wird auch genutzt und kann seiner wichtigen Funktion gerecht werden.“ Sachsen unterstützt deshalb die Kürzungsvorschläge, „soweit es die große Linie betrifft“, so Regierungssprecher Ralph Schreiber gegenüber der „Freien Presse“. „In Detailfragen müssen wir uns dann noch gemeinsam mit den Länderkollegen einigen.“ Sachsens Medienminister Conrad Clemens (CDU), der die Medienpolitik für die unionsgeführten Länder koordiniert, hatte dazu auf Twitter schon Ende September gepostet: „Die Länder haben Reformvorschläge für den ÖRR zur Anhörung freigegeben. Ein echtes Sparprogramm mit Konzentration auf den wesentlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ Der „Sächsischen Zeitung“ offenbarte Clemens zudem: „Wir wollen Beitragsstabilität.“ (juerg/dpa)