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Der Sächsische Landtag soll am 21. Mai über die Aufhebung der Immunität von Kultusminister Conrad Clemens (CDU) entscheiden. (Archivbild)
Der Sächsische Landtag soll am 21. Mai über die Aufhebung der Immunität von Kultusminister Conrad Clemens (CDU) entscheiden. (Archivbild) Bild: Robert Michael/dpa
Sachsen
Landtag entscheidet über Aufhebung der Immunität von Clemens

Der sächsische Kultusminister Conrad Clemens soll sich wegen eines Verkehrsverstoßes vor Gericht verantworten. Doch zunächst muss der Landtag über die Aufhebung seiner Immunität entscheiden.

Dresden.

Der sächsische Landtag soll am 21. Mai über die Aufhebung der Immunität von Kultusminister Conrad Clemens (CDU) entscheiden. Hintergrund ist ein Verfahren am Amtsgericht Weißwasser wegen eines Verkehrsverstoßes. Eine Aussprache zu dem Fall ist im Parlament nicht vorgesehen, wie der Landtag mitteilte. Die Zustimmung gilt als sicher. Bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften soll die Immunität grundsätzlich aufgehoben werden. 

Der Landtagsausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten hatte das bereits empfohlen. Da ein Abgeordneter fristgerecht Widerspruch gegen die Beschlussempfehlung einlegte, hat nun das Plenum auf der nächsten ordentlichen Sitzung darüber zu befinden. Ohne den Widerspruch hätte bereits die Beschlussempfehlung ausgereicht. 

Clemens wurde mit Tempo 81 in einer 30er-Zone geblitzt

Clemens hatte sich 2023 noch in seiner früheren Tätigkeit als Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt. Er war im ostsächsischen Krauschwitz mit 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden - an einer Seniorenresidenz. Clemens hatte zugegeben, zu schnell gefahren zu sein und das als Fehler bezeichnet.

Bei einem Erörterungstermin hatte Richter Alex Theile unlängst eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro vorgeschlagen. Zudem sollte Clemens ein Verkehrsaufbauseminar besuchen und mindestens 20 Stunden Verkehrsunterricht an Schulen erteilen. Aber weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung stimmten dem Vorschlag zu.

Bei Aufhebung der Immunität ist der Weg für ein Strafverfahren frei. Ursprünglich ging um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das Gericht gab Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden könne. Deshalb läuft nun ein Strafverfahren. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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