Landtagswahl 2024 in Sachsen: Alles, was Sie wissen müssen
Am 1. September 2024 findet die Wahl zum Sächsischen Landtag statt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Verantwortung, zu bestimmen, wer den Sächsischen Freistaat im Landtag vertreten soll. Weiter lesen...
Für die Wahl wird Sachsen in 60 Wahlbezirke bzw. Wahlkreise aufgeteilt, in denen Politiker verschiedener Parteien um ein Direktmandat konkurrieren. Der sächsische Landtag besteht normalerweise aus 120 Abgeordneten, da nicht alle vergeben werden konnten sind es aktuell 119 Politikerinnen und Politiker. Die Hauptaufgaben eines Landtagsparlaments bestehen darin, die Landesregierung zu kontrollieren, Landesgesetze zu erlassen und den Landeshaushalt freizugeben und zu gestalten.
Auch der Ministerpräsident wird durch diese Wahl bestimmt; dieses Amt hält seit 2017 Michael Kretschmer aus der CDU inne. Die letzte sächsische Landtagswahl war 2019, bei der die CDU mit 32,1 Prozent der Zweitstimmen gewann und sich 45 Sitze sicherte, davon waren 41 Direktmandate. Die Landratswahlen sind jeweils im Abstand von fünf Jahren, welche man auch Perioden nennt.
Wer darf wählen?
Zur Landtagswahl ist jeder Wahlberechtigte zugelassen. Das Mindestalter für die Wahlberechtigung variiert nach Bundesland. In Sachsen muss man laut dem Sächsischen Landtag das 18. Lebensjahr abgeschlossen und die deutsche Staatsbürgerschaft mit Hauptwohnsitz im Freistaat haben.
Wie funktioniert die Wahl?
Beim Wählen werden zwei Stimmen unterschieden, die Direkt- und die Listenstimme. Beide machen jeweils 60 Sitze im sächsischen Landtag aus. Die Direktstimme entscheidet über die Wahl des Wahlkreisabgeordneten, der mit dem Wahlkreis-Sieg einen festen Platz im Landtag erhält. Die Listenstimme bestimmt die Sitzverteilung der jeweiligen Partei im Landtag und somit das anteilsmäßige Verhältnis der Parteien im Parlament. Allerdings werden wie bei anderen Wahlen nur Parteien in den Landtag einziehen, die über fünf Prozent der Stimmen oder mindestens zwei Wahlkreise bzw. Direktmandate gewonnen haben.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer nicht im Wahllokal wählen möchte, kann dies auch über die Briefwahl machen. Über die Wahlbenachrichtigungskarte erhält jeder Wahlberechtigte Informationen zu Wahltermin und -lokal. Darin befinden sich auch die Briefwahl-Unterlagen, alternativ kann man diese auch Online beantragen (meist etwa sechs Wochen vor dem Wahltag möglich). Die ausgefüllten Unterlagen (Stimmzettel und die eidesstaatliche Erklärung) zur Briefwahl müssen der zuständigen Wahlbehörde spätestens 18 Uhr am Wahltag vorliegen.