Er hatte nur noch ein Auge, lahmte und schleppte sich auf ein Firmengelände in Leipzig. Mitarbeiter wollten den Fuchs retten. Doch was dann geschah, werden sie so schnell nicht vergessen.
Was genau passiert ist, fasst die Tiernothilfe Leipzig auf Facebook so zusammen: Ein Fuchs in einem erbärmlichen Zustand verläuft sich in eine Halle einer Leipziger Firma. Die Mitarbeiter wollen ihm helfen, informieren die Polizei. Die leitet den Hilferuf an den zuständigen Leipziger Stadtjäger weiter. Bis zu dessen Ankunft kümmern sich die Mitarbeiter um das schwer verletzte Tier, füttern es mit Schokopudding.
Tiernothilfe: Mit Latte auf verletzten Fuchs eingeprügelt
Der Jäger macht laut Tiernothilfe aber sehr schnell klar: Ein so schwer verletztes Tier müsse schnell erlöst werden. Erschießen dürfe er es aber nicht. Der Jäger hat aber ein Netz dabei. Die Mitarbeiter hätten deshalb gedacht, dass der Fuchs mit dem Netz nach draußen gebracht und dann außerhalb der Halle artgerecht von seinem Leid erlöst werde, so die Tiernothilfe. „Was dann passierte, ist unfassbar“, heißt es weiter. Der Jäger hatte nämlich auch noch eine Holzlatte mit dabei. „Der Fuchs wurde in das Netz gepackt und mit der Latte tot geprügelt“, berichtet die Tiernothilfe. „Die Leute vor Ort waren völlig traumatisiert, weil sie nie im Leben damit gerechnet haben. Sie werden nie wieder irgendwo anrufen, wenn ein Wildtier Hilfe braucht.“
Jagd-Chef: Schießen im Stadtgebiet verboten
Der Vorfall ereignete sich vor rund einer Woche. Seither wird in den sozialen Medien heftig über das Verhalten des Jägers diskutiert. Wolfgang Hiltner, Vorsitzender des Jagdverbandes Leipzig, erklärte dazu auf Anfrage der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) jetzt, dass ein Jäger laut Jagdrecht dazu verpflichtet sei, dem Leid eines Wildtieres so schnell wie möglich ein Ende zu setzen. Im Idealfall werde das Tier mit einem Fangschuss erlegt, sagte er der Zeitung Im Stadtgebiet sei das Schießen aber verboten. Alternativ werde das Tier deshalb zunächst betäubt, sodass sich der Jäger nähern, das Tier für einen sicheren Weitertransport verstauen und es anschließend töten könne. „Eine Betäubung und eine Einschläferung müsse aber von einem Tierarzt durchgeführt werden.“ Doch die seien in aller Regel nicht schnell an Ort und Stelle – was wiederum im Widerspruch zum Leitsatz stehe, das Tierleid schnellstmöglich zu beenden. Hiltner vermutet daher, dass der Jäger wegen des Tierleids vor allem wohl zügig habe handeln wollen. Er stellt aber auch klar: Die Art und Weise, wie der Jäger den Fuchs getötet habe, sei nicht tierschutzkonform und inakzeptabel. „Einen Fuchs mit einer Holzlatte zu erschlagen, ist selbstverständlich keine gesetzlich erlaubte Art des Tötens“, wird Hiltner von der LVZ zitiert.
Anzeige gegen Jäger erstattet
Gegen den Jäger ist inzwischen Anzeige erstattet worden. Sollte das Vorgehen des Jägers als unsachgemäße Jagdausübung beurteilt werden, könnte er zudem für eine bestimmte Zeit suspendiert werden. In einem besonders schwerwiegenden Fall könnte ihm die Jagderlaubnis auch dauerhaft entzogen werden. (juerg)