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Widersprüchliche Gerichtsentscheidungen zur Gesundheitserklärung für Grundschüler

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Während Leipziger Verwaltungsrichter die Regelung für unverhältnismäßig halten, kommen ein Chemnitzer Gericht zu einer anderen Entscheidung.


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33 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    2
    vomdorf
    26.05.2020

    Unglaublich....Eltern müssen - sicher nur für eine gewisse Zeit- einmal früh bestätigen, dass Kind und Familie, in dem das Kind lebt, gesund sind....also nicht erkältet und fieberfrei.
    Das ist natürlich eine Zumutung und geht gar nicht, da muss man klagen....

    Dem einen Vater in Leipzig bleibt nun diese lästige Prozedur des Unterschreibens erspart.
    Es geht hier doch nicht um medizinische Verantwortung, sondern nur um die Gesundheit der Kinder, auch der andern in der Klasse/ Gruppe.
    Warum um alles in der Welt muss man aus allem ein Problem machen?

  • 3
    2
    gelöschter Nutzer
    26.05.2020

    Erst hat man die Aufgaben der Lehrer wochenlang von den Eltern erledigen lassen.

    Und jetzt schiebt man die medizinische Verantwortung auch wieder den Eltern zu. Eltern sollen jetzt den Gesundheitszustand der Kinder umfassend beurteilen können. Und falls sie sich irren oder Symptome falsch interpretieren, wird man ihnen auch noch die Schuld an der Verbreitung des Virus geben.

    Was Eltern seit März zugemutet wird, ist völlig unverhältnismäßig und kaum umsetzbar.

  • 7
    6
    gelöschter Nutzer
    25.05.2020

    Ein Beweis mehr, das es auch in Sachsen kluge Richter gibt, dass der Rechtsstaat in diesem Fall funktioniert, wenn es darum geht, die Bürger zu schützen und den Übereifer und den vorauseilenden Gehorsam der Behörden bei interpretierbaren Vorgaben zu stoppen.