Eineinhalb Wochen vor dem Ende der Schulferien treten in Sachsen die nächsten Corona-Regeln in Kraft. Nach der Verabschiedung der ab dem morgigen Donnerstag für vier Wochen geltenden Verordnung im schwarz-grün-roten Kabinett sprach Sozialministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden von einem "Paradigmenwechsel". Während die CDU-Fraktion hervorhob,...
Eineinhalb Wochen vor dem Ende der Schulferien treten in Sachsen die nächsten Corona-Regeln in Kraft. Nach der Verabschiedung der ab dem morgigen Donnerstag für vier Wochen geltenden Verordnung im schwarz-grün-roten Kabinett sprach Sozialministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden von einem "Paradigmenwechsel". Während die CDU-Fraktion hervorhob, dass ein erneuter Lockdown ausgeschlossen sei, kündigte die AfD eine Verfassungsbeschwerde an, da "alle ungeimpften, gesunden Bürger massiv benachteiligt" werden würden. Die Linke beklagte derweil die mangelhafte Beteiligung des Landtags.
In der bisherigen Sommerverordnung waren grundsätzliche Einschränkungen fixiert. Ihre Aufhebung hing vom Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte ab - und von einer "Bettenbremse" genannten Krankenhausauslastung, die aber in der Praxis nie erreicht wurde.
Im Gegensatz dazu ist nun die generelle Öffnung von Einrichtungen und Angeboten unabhängig von der regionalen oder landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz festgeschrieben. Ihre Inanspruchnahme wird aber ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 dahingehend eingeschränkt, dass dann etwa zur Nutzung von Innenräumen der Gastronomie, von Clubs oder Turnhallen entweder ein negativer Testnachweis oder ein Beleg über den eigenen Genesenen- oder Geimpft-Status vorzulegen ist. Zudem wurde die "Bettenbremse" um eine sogenannte Vorwarnstufe erweitert, wonach Kontaktbeschränkungen sachsenweit ab 650 Patienten auf Normal- oder 180 Patienten auf Intensivstation in Kraft treten.
Zu Wochenbeginn lagen in Sachsens Kliniken 71 Corona-Patienten auf Normal- und 19 auf Intensivstationen. Auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die landesweit am Dienstag mit 14,7 angegeben wurde, übertrifft in keiner Region den Schwellenwert 35. Allerdings rechnet die Landesregierung damit, dass vor allem durch Urlaubsrückkehrer die Inzidenz zunimmt.
Zur Absicherung des Schulstarts wird es deshalb zwischen dem 6. und 17. September für Schüler und Lehrer bis zu sechs Tests geben - je drei pro Woche. Dies wurde genauso wie die Maskenpflicht (außer Klasse 1 bis 4 im Unterricht) in einer neuen Verordnung für Schulen für die Kreise mit einer Inzidenz über 10 vorgeschrieben - ein Wert, den in Südwestsachsen aktuell nur noch der Vogtlandkreis unterschreitet. Geimpfte und Genesene seien aber von der Testpflicht ausgenommen, erklärte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Gelockert werden sollen die Quarantäneregeln. Bereits in anderen Bundesländern treffe dies nur die Banknachbarn und nicht mehr die ganze Klasse. Ziel sei es, bei einem positiven Fall "möglichst wenig Schülerinnen und Schüler in Quarantäne zu schicken". Darüber hinaus kündigte Piwarz ein Impfkonzept an. Vor allem im ländlichen Raum solle es dezentrale Impfangebote für "möglichst viele Schüler und Eltern" geben.
Anders als in dem vom Kabinett vor der Sommerpause beschlossenen "Herbstplan" angekündigt, soll die Aufrechterhaltung des Regelbetriebs nicht vom Unterschreiten des regionalen Inzidenzwertes 100 abhängen, sondern von der landesweiten "Bettenbremse": Ab 1300 Normal- oder 420 Intensivpatienten in den Krankenhäusern werde sachsenweit nur noch eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen an Grundschulen und Kitas und der Wechselbetrieb an weiterführenden Schulen möglich sein, sagte Piwarz.
Die Maskenpflicht beim Einkaufen entfällt auf Wunsch der CDU so wie bisher, wenn die regionale Inzidenz unter 10 liegt und der 1,50-Meter-Mindestabstand gewahrt bleibt. SPD und Grüne stellten aber klar, die Ausnahmeregelung in dieser Verordnung letztmals mitzutragen.
Warum wir unsere Kommentarfunktion auf der Homepage deutlich einschränken