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Beim Schutzsystem besteht aus Sicht von Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) deutlicher Nachbesserungsbedarf. (Archivbild)
Beim Schutzsystem besteht aus Sicht von Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) deutlicher Nachbesserungsbedarf. (Archivbild) Bild: Jan Woitas/dpa
Sachsen
Opfer von Straftaten sollen besser geschützt werden

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, soll im Strafprozess besser geschützt werden. Briefe des Todesfahrers vom Magdeburger Weihnachtsmarkt an Betroffene zeigen den Reformbedarf.

Magdeburg/Leipzig.

Aus dem Gefängnis heraus hatte der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt Betroffenen Briefe geschrieben, die Empörung darüber war groß. Sachsen-Anhalt setzt sich für Gesetzesänderungen ein, damit so etwas künftig nicht mehr passieren kann. Opfer und Zeugen und damit auch ihre Daten sollen besser geschützt werden. Sachsen-Anhalt bringt eine entsprechende Initiative ein bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister an diesem Freitag in Leipzig. 

Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger erklärte: "Der Schutz von Opfern und Zeugen im Strafprozess ist nicht verhandelbar. Es darf nicht sein, dass Betroffene befürchten müssen, etwa durch eine Kontaktaufnahme von Tätern, in Angst oder psychische Belastungen gestürzt zu werden." Die CDU-Politikerin führte aus: "Der Anschlag in Magdeburg hat uns schmerzlich vor Augen geführt, dass im Schutzsystem deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht: Wenn Täter nach der Tat ohne Weiteres direkten Zugriff auf persönliche Daten von Zeugen oder Geschädigten aus den Verfahrensakten erhalten, ist das aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar." 

Die Bundesregierung habe bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, den Opfer- und Zeugenschutz zu verbessern. Auch Bundesopferbeauftragte sowie die Landesopferbeauftragte Sachsen-Anhalts hatten schon Reformbedarf bekräftigt. Ziel des Antrages aus Sachsen-Anhalt ist es laut dem Justizministerium in Magdeburg, die Notwendigkeit der Erweiterung des Zeugenschutzes in Strafverfahren aufzuzeigen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) solle um eine aktuelle Darstellung zu entsprechenden Reformüberlegungen gebeten werden. Eine Reformkommission wurde schon einberufen.

Die personenbezogenen Daten von Zeugen gelten im Strafverfahren als besonders schutzwürdig. Laut dem Justizministerium in Magdeburg soll es etwa künftig einfacher möglich sein, anstelle des privaten Wohnorts eine andere Anschrift zu verwenden, um so ungewollte Kontaktaufnahmen durch Beschuldigte zu vermeiden. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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