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Pegida-Demonstrant verlässt den Polizeidienst

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2020 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    Steuerzahler
    01.09.2018

    @Hankmann/Hinterfragt: es muss sauber getrennt werden, dass der Dienstherr das Land Sachsen mit seinem Ministerpräsidenten ist. Nicht Frau Merkel, nicht Herr Seehofer. Demzufolge ist die Frage, ob der „Hutmann“ etwas gegen seinen Dinstherren unternommen hat. Ja und das ZDF in Person des Teams vor Ort hatte ja seinen Erfolg. Es war auf allen Kanälen und hat die 4. Macht im Staat demonstriert. Da hat es sich doch gelohnt, nach den Aufnahmen, die ja offensichtlich auf dem Anmarschweg passierten, die Kamera eben nicht herunter zu nehmen, hat man doch das im Sucher, was man wollte.
    Das Verhalten des Hitmannes war dann die andere Seite der Medaille.

  • 2
    0
    Hinterfragt
    31.08.2018

    "...Streik ist ein legitimes Mittel der Tarifauseinandersetzung...."
    Und die Demonstration ist ein legitimes Mittel der politischen Meinungsäußerung.

    wikipedia.de:
    "...Anlässe und Themen der Demonstrationen sind vielfältig: Sie reichen von Kundgebungen gegen Regierungspolitik..."

  • 1
    0
    Hinterfragt
    31.08.2018

    @Hankman:
    Was ist das Ziel eines Misstrauensvotums?

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 67
    (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.

  • 1
    1
    Hankman
    31.08.2018

    Hinterfragt: Das Beispiel Streik passt hier m. E. nicht. Streik ist ein legitimes Mittel der Tarifauseinandersetzung. Er darf aber nicht darüber hinausgehen - politische Streiks sind nicht statthaft. Und den Vergleich mit dem Bundestag kann ich auch nicht nachvollziehen. Mit einem Misstrauensvotum verstößt doch niemand gegen eine arbeitsvertragliche oder eine vergleichbare Verpflichtung. Im Bundestag hab ich auch noch keine "Merkel-muss-weg"-Rufe gehört. Noch eins: Die Kanzlerin wird wegen ihrer Funktion als Regierungschefin kritisiert und angefeindet, nicht als Privatperson. Fazit: In der Verteidigung des Hutbürgers kann ich Ihnen nicht zustimmen.

  • 1
    1
    Hinterfragt
    31.08.2018

    @cn3boj00;"...dass sein oberster Dienstherr der ist, der seiner Meinung nach weg muss. ..."
    Können Sie belegen, dass er Seehofer muss weg gerufen hat???

    "...hat man diesem guten Mann einen anderen guten Job verschafft..."
    Sie wissen mehr? Ein guter Job? So wie Archiv im Keller?
    Und weil man ihm einen anderen verschafft hat, zeugt es doch davon, dass man sich selber nicht ganz sicher ist mit der ganzen Situation.

    Und nebenbei, ich habe einen großen Teil meiner bisherigen Lebenszeit in der DDR verbracht ...

  • 2
    4
    Hinterfragt
    31.08.2018

    "...Ich arbeite in der freien Wirtschaft. ... Denn ich verletze meine Loyalitätspflicht dem Unternehmen gegenüber. So einfach ist das...."
    Mal zum Verständnis, ist ein Streik in der freien Wirtschaft nicht ein Ausdruck von Unzufriedenheit mit einem Zustand/ Situation im Unternehmen?

  • 3
    2
    Hinterfragt
    31.08.2018

    @Hankman;
    "...enn ein Angestellter, der im Öffentlichen Dienst arbeitet und aus Steuergeldern bezahlt wird, sich auf die Straße stellt und "Merkel muss weg" brüllt. Wenn er das machen möchte, darf er das natürlich tun, sollte dann aber so konsequent sein und seinen Job kündigen...."

    Sie verwechseln dabei aber, dass eine Person hier NICHT das Land oder der Staat ist (bisher zumindest).

    Wenn man Ihrer Argumentation folgt, müsste sich der Bundestag jedes Mal auflösen, wenn es z.B. ein Misstrauensvotum gegen de BK (wie z.B. bei Schröder) gibt, denn dieses (die Antragsteller sind mit der jeweiligen Politik nicht einverstanden) ist genau genommen nichts anderes.

  • 6
    6
    Hankman
    30.08.2018

    @Steuerzahler: Ja, es gibt in diesem Zusammenhang Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst. Aber in Sachsen werden beide Gruppen darauf verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen - und nicht nur während der Arbeitszeit zu achten. Das ist der Inhalt der "Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst", die nach meiner Kenntnis Beamte wie Angestellte unterschreiben müssen. Darin verpflichten sie sich unter anderem, die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und die Verantwortlichkeit der Regierung zu achten und in ihrem "gesamten Verhalten" dafür einzutreten. Eine Verpflichtung auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung findet sich auch im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder. Ich halte es für falsch, wenn ein Angestellter, der im Öffentlichen Dienst arbeitet und aus Steuergeldern bezahlt wird, sich auf die Straße stellt und "Merkel muss weg" brüllt. Wenn er das machen möchte, darf er das natürlich tun, sollte dann aber so konsequent sein und seinen Job kündigen. In der freien Wirtschaft findet er sicher einen neuen.

    Ich arbeite in der freien Wirtschaft. Wenn der Konzernchef zu Besuch kommt und ich stelle mich da hin und brülle Parolen gegen ihn und das Unternehmen, bekomme ich die Kündigung. Denn ich verletze meine Loyalitätspflicht dem Unternehmen gegenüber. So einfach ist das.

  • 5
    5
    Hinterfragt
    30.08.2018

    @osgar;
    "...aber es sollte wissen, dass er im öffentlichen Raum jederzeit abgelichtet werden kann..."
    Wo haben sie diese Erleuchtung bekommen? So ein Käse!

    "Ganz davon abgesehen ist er ja bewusst dem Kameramann vor die Linse gelaufen."
    Nö ist er nicht!
    https://www.youtube.com/watch?v=PTYgYYmbLsM

    Am ANFANG zoomt die Kamera direkt auf den Mann der da mit einer 2. Person entlangläuft.
    Erst später geht dieser auf die Kamera zu, um die Aufnahme zu unterbinden.

  • 8
    6
    gelöschter Nutzer
    30.08.2018

    @Steuerzahler, er hat gegen keine Datenschutzbestimmungen verstoßen, aber es sollte wissen, dass er im öffentlichen Raum jederzeit abgelichtet werden kann. Ganz davon abgesehen ist er ja bewusst dem Kameramann vor die Linse gelaufen.

  • 6
    6
    Steuerzahler
    30.08.2018

    @osgar: Ihr Kommentar zeugt von absoluter Unkenntnis über den Unterschied der beamtenrechtlichen Vorschriften und denen der Tarifangestellten! Und was bitte hat das damit zu tun, dass der „Hutbürger“ über Datenschutz belehrt worden sein soll? Was hat er denn verraten und gegen welche konkreten Datenschutzrichtlinien hat er verstoßen? Immer schön nach dem Grundsatz der Verwaltung „Keine Handlung ohne Gesetz und keine Handlung gegen das Gesetz“!

  • 6
    6
    cn3boj00
    30.08.2018

    @Hinterfragt: Ich weiß nicht, wie alt Sie sind und was Sie selber erlebt haben, aber entweder kennen sie die DDR nur vom Hörensagen oder haben in einer anderen gelbt als ich. Natürlich konnte man damals auch sagen was man wollte, doch die Wahrscheinlichkeit, durch einen Denunzianten oder IM vor ein Schnellgericht zu kommen war leider real. Und was heute etwa mit Pegida durch den Staat als Meinungsäußerung geduldet wird hat man damals mit Panzern beendet.

    Und ja, er war "nur" ein Angestellter, was aber nichts daran ändert, dass sein oberster Dienstherr der ist, der seiner Meinung nach weg muss. Und im Gegensatz zu vor 89 hat man diesem guten Mann einen anderen guten Job verschafft, statt ihn mit Berufsverbot zu belegen (was gleichbedeutend war mit keine Arbeit mehr zu finden) wie das damals üblich war.

    Da gab es also ein paar kleine unbedeutende Unterschiede. Und falls Sie die Zeit vor 89 nicht selbt erlebt haben, dann können Sie vielleicht in Zukunft das wieder haben, wenn Sie nur tüchtig die "nationalen Sozialisten" auf ihren Demos unterstützen.

  • 8
    5
    gelöschter Nutzer
    30.08.2018

    Ob dieser Hutbürger Beamter oder "nur" Angestellter ist, ist völlig irrelevant.
    Auch als Angestellter im ÖD hat man gewisse Pflichten zu erfüllen.
    Dieser Typ ist definitiv über Datenschutz und dazu gehörenden Gesetze und Verordnungen geschult worden. Er zeigt auf eklatante Weise, dass er Null davon begriffen hat und diese Dummheit rechtfertigt allemal eine zeitweise Versetzung. Damit ist er noch gut bedient.

  • 8
    7
    Hinterfragt
    30.08.2018

    @cn3boj00; Sagen konnte man vor 89 auch was man wollte ...

    "...ob solch ein Hutbürger Polizeibeamter sein darf..."
    Der Mann war KEIN POLIZEIBEAMTER, wann begreift das die geifernde Masse endlich?

  • 8
    6
    Steuerzahler
    30.08.2018

    @cn3boj00: Wie um aller Welt kann es sein, dass man nach tagelanger Duskussion in dieser Sachenimmer noch nicht begriffen hat, dass dieser Mann eben kein Beamter war und ist und dass die für Beamte zutreffenden Gebote für ihn nicht in diesem Umfang zutreffen?

  • 12
    10
    cn3boj00
    30.08.2018

    Es ist schon seltsam welche Auffassung hier so macncher von Meinungsfreiheit hat.
    @Hinterfragt: im Gegensatz zu vor 89 darf dieser Hutbürger sagen was er will. Er kommt deshalb nicht nach Bautzen. Aber diesen Unterschied scheint man in Sachsen nicht zu begreifen. Ein ganz andere Frage ist, ob solch ein Hutbürger Polizeibeamter sein darf. Und da muss die Antwort ganz klar lauten: NEIN! Denn ein Polizeibeamter ist ein Diener des Staates, sein Dienstherr heißt z.B. Kretschmer, oder gar Merkel. Da geht es nicht an, an "Meinungsäußerungsveranstaltungen" teilzunehmen, die offen den Sturz dieser seiner Dienstherren fordern. Für die Vorteile, die der Staat Beamten gewährt, darf er Loyalität erwarten. So ist das auch im Kapitalismus. Auch in der Privatwirtschaft darf ein Unternehmen einem Mitarbeiter kündigen, wenn er sich unternehmensschädigend verhält. Ganz einfach.
    Wie soll ich Vertrauen in eine Polizei haben, dass diese mich vor gewaltbereiten Hooligans schützt, wenn jeder Polizist in seiner Freizeit selber Hool sein darf?
    Was glauben Sie, warum die vernetzte deutsche rechte Szene ausgerechnet Sachsen als Testobjekt ausgewählt hat, um zu testen wie weit man gehen kann?

  • 12
    15
    gelöschter Nutzer
    30.08.2018

    Gesinnungsschnüffelei, der Staat und dessen Behörden knicken vor den mit Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Anstalten ein. Freie Meinungsäußerung sieht anders aus.

  • 11
    14
    Hinterfragt
    30.08.2018

    Wie vor 89, wer nicht ins Muster passt und in der verordneten Spur läuft, wir sozial niedergemacht...

  • 12
    10
    gelöschter Nutzer
    30.08.2018

    Tja, wenn unsere Regierung bei ihren Fehltritten auch so konsequent wäre...

  • 11
    14
    Hinterfragt
    30.08.2018

    Da fällt mir nur eines zu ein:

    Willkommen in der DDR 2.0!