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Politiker-Rente mit 63 nach 15 Arbeitsjahren

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Die von CDU und SPD in Sachsen durchgesetzte Gesetzesnovelle sieht für die Abgeordneten zwar keinen abschlagsfreien Ruhestand ab 60 mehr vor, die Kritik am "Selbstbedienungsladen" hält aber an.


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77 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    0
    Freigeist14
    30.04.2015

    Im mdr bei "fakt ist...!" sah sich der Zwickauer Mario Pecher in der gleichen Verantwortung wie ein Pilot oder ein Bundesrichter.Bei so viel Anmaßung und Selbstüberschätzung ist der kräftige Schluck aus der Pulle nur konsequent.Der Wähler solls nur nicht vergessen,wenn die Sozen zur nächsten Wahl wieder einen auf"soziale Gerechtigkeit"mimen.

  • 4
    0
    gelöschter Nutzer
    30.04.2015

    Man muß sich nur mal in einigen früheren Jahrhunderten kundig machen. Die Zustände waren sehr ähnlich, nur die, die auf Kosten der Bevölkerung gelebt haben, hießen anders. Es hat sich nichts geändert.

  • 6
    0
    gelöschter Nutzer
    30.04.2015

    Ich mag nicht wirklich einschätzen, was die Leistungen eines Landtagabgeordneten uns wert sein sollten. Es darf jedoch die Frage erlaubt sein, wie die Herren und Damen bisher mit ihrer steuerfreien Aufwandspauschale zurechtgekommen sind, wenn sie jetzt ganze 1.000 Euro mehr "benötigen", was runde 30 Prozent sind! Und die größte Sauerei ist für mich, dass diese Pauschale noch nicht ein mal belegt werden muss. Wenn das keine Selbstbedienungsmentalität ist, was dann?! Da von einem Kompromiss zu sprechen ist doch der blanke Hohn, Herr Panter! Und wer hier die "Deppen der Nation" sind, das ist doch wohl der kleine Steuerzahler! Das doch ein paar Wenige aus den eigenen Reihen dagegen gestimmt haben, sagt auch schon was aus. Immerhin waren über 1/3 der Abgeordneten dagegen. Da bleibt die Frage: "Die wären wohl ohne Erhöhung weiter klar gekommen in ihrem Job?"
    Ich hoffe, dass es zu einem Volksentscheid über die Anzahl der sächsischen Abgeordneten im Landtag, doch noch kommen wird. Wenn gespart werden muss, dann aber auch konsequent!

  • 6
    0
    gelöschter Nutzer
    30.04.2015

    Jeder Arbeitnehmer muss 46 Arbeitsjahre vorweisen, um ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. Sein Rentenanspruch liegt auch nicht bei der oben genannten Summe.Selbstbedienung und selbst die/derjenige welcher ihnen erst das Geld zur Verfügung stellt wird ignoriert. Maßlosigkeit und
    Ignoranz- ich ziehe daraus meine persönlichen Konsequenzen und hoffe darauf, dass auch andere Mitbürger ein klares Urteil finden.

  • 5
    0
    gelöschter Nutzer
    30.04.2015

    Da kann man auch mit 53 in Rente gehen.(Mit Abzügen ist das immer noch sehr üppig)
    Wenn man nur immer blahhhh,blahh
    gesagt hat.
    Nur noch olle Werkbänke , Zwischenlager und Hartz 4 die haben alle aber auch alle ihre Arbeit gemacht.

  • 6
    0
    gelöschter Nutzer
    30.04.2015

    Lies Dir nochmal Kupfers Aussage dazu durch und Du wirst erkennen, dass Politiker die besseren Menschen sind und es sich dieses verdient haben, sich soviel "Gehalt" zu nehmen!

  • 10
    0
    gelöschter Nutzer
    30.04.2015

    1000 Euro mehr nachweis- und steuerfreie Aufwandspauschale (wenn jemand Hartz IV beantragt muss er fasst eine Eidesstattliche Versicherung ablegen),
    Rente (wahrscheinlich so hoch, dass davon drei "normale" Rentner ein Jahr Rente bekommen könnten) nach 15 Jahren zustimmen zur Lobbypolitik dieser Bananenrepublik....
    Hier helfen wirklich keine Worte mehr, hier muss die Keule her...