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Am Donnerstag durchsuchten Polizisten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Räume der Uniklinik.
Am Donnerstag durchsuchten Polizisten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Räume der Uniklinik. Bild: Archivfoto: Robert Michael/dpa
Sachsen
Razzia in Uniklinik Dresden: Wurden heimlich Schädelknochen von Leichen entfernt?

Die Vorwürfe wiegen schwer: Drei Mitarbeiter der Uniklinik Dresden sollen die Totenruhe in über einem Dutzend Fällen gestört haben. Beim Klinikum zeigt man sich geschockt.

Dresden.

Am Donnerstag durchsuchte die Polizei die Räumlichkeiten des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus. Den Grund teilte die Uniklinik inzwischen selbst mit: „Ermittlungen gegen Mitarbeitende des Universitätsklinikums Dresden und der Medizinischen Fakultät, aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts im Zusammenhang mit der Störung der Totenruhe in mehreren Fällen.“

Felsenbeine aus Toten entnommen

Gegenüber der „Bild“ wurde die Staatsanwaltschaft konkreter: „Gegenstand der Ermittlungen ist die unrechtmäßige Entnahme von menschlichen Felsenbeinen in 13 Fällen.“

Das Felsenbein (lat. Pars petrosa) ist ein harter, knöcherner Teil des Schläfenbeins. Es beherbergt und schützt wichtige Strukturen wie das Innenohr und den Verlauf des Gesichtsnervs. Eine Verletzung des Felsenbeins kann etwa zu Schwindel und Gleichgewichtsstörungen, Hörverlust oder Gesichtslähmung führen.

„Der im Raum stehende Tatbestand schockiert uns zutiefst“, so das Klinikum. Und weiter: „Als Universitätsklinikum Dresden und Medizinische Fakultät treten wir für einen klaren ethischen und medizinrechtlichen Wertekanon ein.“ Man unterstütze die Behörden bei der Aufklärung des Sachverhalts nach Kräften „und mit absoluter Transparenz“. Ziel müsse eine lückenlose Aufklärung sein.

Störung der Totenruhe: Diese Strafen drohen

Laut Zeitung seien bei der Durchsuchung umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden, etwa Handys sowie Speichermedien. Die Ermittlungen dauern an.

Die Störung der Totenruhe ist eine Straftat (§ 168 StGB) und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Auch der Versuch ist strafbar.

Die Totenruhe wird beispielsweise gestört, wenn Totenasche unbefugt entnommen, zerstört oder beschädigt wird. Auch die Beschädigung von Gräbern oder ihre Entweihung zählt darunter. (phy mit dpa)

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