Sachsen
Unter anderem wird dem Unternehmer der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. In die Geschichte ist auch der russische Geheimdienst verwickelt. Jetzt steht der Gerichtstermin.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Alexander S., Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft in Sachsen, muss sich ab dem 24. Mai vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Dabei geht es unter anderem um einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
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