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Sachsen-Lockdown bis 7. Februar - Eltern müssen keine Kita-Beiträge zahlen

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Bei den Kontaktbeschränkungen wird es Ausnahmen geben. Mehrere Kinder können gemeinsam beaufsichtigt werden, auch wenn sie aus zwei Haushalten kommen.


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4343 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 3
    2
    1970449
    12.01.2021

    @Hinterfragt: Speziell für Sie noch ein Beispiel aus der mdr-FAQ:

    "Darf sich eine Familie noch mit dem allein lebenden Onkel treffen?

    Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (beide 15 Jahre alt) möchte den allein lebenden Onkel der Kinder besuchen.

    Aus der aktuellen Eindämmungsverordnung geht hervor, dass ein Hausstand sich mit einer weiteren Person treffen darf. Die Familie darf demnach den allein lebenden Onkel besuchen.
    Und: Das funktioniert auch andersherum. Der allein lebende Onkel darf ebenfalls die besagte Familie besuchen – aber eben nur allein."

    Quelle: https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/fragen-und-antworten-neue-corona-regeln-was-ab-elften-januar-gilt-100.html#sprung4

    Prinzip verstanden? Oder immer noch nicht?

  • 3
    2
    gelöschter Nutzer
    11.01.2021

    Letzter Versuch. Eine weitere Einzelmeinung, kein Rechtsanwalt, sondern eine Ministeriumssprecherin - trotzdem identisch mit den beiden vorangegangenen Erläuterungen. So ein Zufall aber auch!

    "Darf also ein Single ein Pärchen zu sich nach Hause einladen, obwohl es ja eigentlich zwei haushaltsfremde Personen sind? Antwort: Ja! Eine Ministeriumssprecherin erklärt der AZ: 'Dies gilt in beide Richtungen: das heißt, es darf unabhängig von der Örtlichkeit eine haushaltsfremde Person bei einem Hausstand zu Besuch sein oder auch der andere Hausstand die haushaltsfremde Person besuchen.'"

    https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/verschaerfte-kontaktbeschraenkungen-mit-wem-darf-ich-mich-noch-treffen-art-697533

    #OFF

  • 7
    5
    klapa
    11.01.2021

    ‚Ein befreundetes Ehepaar darf man fortan auch nicht mehr treffen, sondern allenfalls noch dessen bessere Hälfte.’ – Focus. 10.01. Wagenknecht

    Glaube nicht, dass Frau Dr. Wagenknecht begriffsstutzig ist. Sie behauptet dgl. wie meine Wenigkeit.

    Auch die Meinung eines RA ist nur eine Einzelmeinung, und ehe mich einer unterbricht, ähnlich wie Frau Wagenknechts, natürlich.

  • 3
    5
    Hinterfragt
    11.01.2021

    @BuboBubo; wer sich hier der Realität verweigert steht noch offen.
    "...Begriff "Hausstand" alle PERSONEN zu verstehen, welche dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben. Und dieser Personenkreis darf sich - egal wo, egal wie - mit einer weiteren Person, die nicht zu diesem Hausstand gehört, treffen..."
    Sag ich DOCH!

    Meine Eltern wohnen aber eben NICHT mit in meinem Haushalt und haben somit ihren EIGENEN Hausstand!

    Zudem, wenn Sie Ihre Quelle als belastbar nehmen, warum machen dann nicht alle Geschäfte, Hotels, Pensionen, ... wieder auf und vertrauen dieser Quelle?
    Der Jurist Rolf Karpenstein sagt: Der Lockdown verstößt gegen EU-Recht.
    https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/koennte-eu-recht-den-corona-lockdown-sprengen-0641971201.html

    Aber gern doch, hier meine belastbare Quelle:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8419
    "... Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder ..."

  • 4
    5
    gelöschter Nutzer
    11.01.2021

    @Hinterfragt: Ihre fortgesetzte Realitätsverweigerung erinnert irgendwie an einen gewissen blonden Typ in einem fernen Land, der sich damit auch gerade ein Denkmal setzt.
    Sie sollten doch in der Lage sein, die Corona-Regeln selbst richtig zu interpretieren und als belastbare Quelle dazu Ihr logisches Denkvermögen zu benutzen.

    Wo ist denn eigentlich Ihr Problem? Laut Gesundheitsministerium sind unter dem Begriff "Hausstand" alle PERSONEN zu verstehen, welche dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben. Und dieser Personenkreis darf sich - egal wo, egal wie - mit einer weiteren Person, die nicht zu diesem Hausstand gehört, treffen. Damit fehlt Ihrem weiter unten konstruierten "Witz" einfach die Pointe. Anstatt nun wie ein trotziges Kind fortwährend "NEIN" zu sagen: Wie wäre es denn, wenn Sie Ihre eigene obskure Interpretation mal mit einer belastbaren Quelle untermauern würden? Ich bin gespannt auf das Ergebnis.

  • 3
    7
    Hinterfragt
    11.01.2021

    @1970449;
    Sie wissen, was eine "belastbare Quelle" ist?
    Fragen Sie den nächsten Anwalt, der erzählt Ihnen was anderes ....

  • 5
    4
    gelöschter Nutzer
    11.01.2021

    @1970449: Damit dürfte sich die Frage von @klapa, die ganz am Anfang der Diskussion aufgeworfen wurde, genauso erledigt haben wie weitere ähnliche Fragestellungen in diesem Thread.
    Bleibt das „Rätsel“, warum diese Regelung getroffen wurde.
    Ich erkläre mir das damit, dass inzwischen der häusliche Bereich als ein wesentlicher Treiber der Pandemie aufgefasst wird, sich aber gleichzeitig den Versuchen zu deren Eindämmung auch am meisten entzieht. Hier will man wohl ansetzen. Da momentan die Nachverfolgung von Infektionen nicht mehr gewährleistet ist, kann auch das auf diese Weise erleichtert werden, falls man sich an die Vorgaben hält. Je überschaubarer die Kontakte der Vergangenheit waren, desto besser können sie nachverfolgt werden.
    Man muss bei aller Kritik an der Realpolitik im Auge behalten: Wenn nur drei Wochen lang kein Mensch mehr einem anderen nahekommen würde, wäre die Epidemie zu Ende. Das ist das gesundheitspolitische Idealziel, dem man sich annähern will.

  • 5
    5
    1970449
    10.01.2021

    @Hinterfragt: Die Anwältin von RTL hat ihnen nicht zugesagt? Vielleicht nehmen Sie lieber diesen hier:

    "Was gilt beim Besuch der Eltern? Es gilt: ein Hausstand plus eine Person. Heißt das, ich darf zu meinen Eltern, aber meine Eltern nicht zu mir? Denn dann kämen ja zwei Personen in meinen Hausstand.

    'Nein, so ist es nicht. Ein Hausstand darf nur noch eine weitere einzelne Person treffen. Wenn ich alleine wohne, darf ich mehrere Personen aus einem Hausstand empfangen. Genauso kann ich auch rausgehen und einen anderen Hausstand treffen, der aus zwei oder mehr Personen besteht.'

    Kay Rodegra, Rechtsanwalt"

    https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/die-neuen-corona-regeln-was-darf-ich-und-was-nicht,SLUfPxP

  • 2
    6
    Hinterfragt
    10.01.2021

    Nun, @1970449, Sie haben die belastbaren Quellen sicherlich aus Versehen vergessen ...

  • 9
    4
    KTreppil
    10.01.2021

    BuBo...es sind nicht gleich "Alternative Fakten", wenn man die Corona Regeln anders auslegt oder versteht. Denkfehler nicht ausgeschlossen....

  • 7
    6
    1970449
    10.01.2021

    Das Ehepaar @klapa darf die alleinstehende Nachbrarin zum Kaffee besuchen.
    Familie @KTreppil mit allen ihren Kindern darf den alleinwohnenden Sohn besuchen.
    Herr @Hinterfragt darf seine beiden Eltern zu einem Spaziergang mitnehmen.
    Das alles widerspricht der Coronaverordnung NICHT.

    Insofern ist der Hinweis von @Bubo berechtigt.

  • 10
    7
    gelöschter Nutzer
    10.01.2021

    "@BuboBubo; was plustern Sie Ihr Federkleid so auf?"

    Nun, es ist kalt, und mir sträuben sich die Kiele.
    Es ist interessant, wieviel Raum eine solche Petitesse einnehmen kann. Eigentlich ein gutes Zeichen.
    "3 Personen aus maximal 2 Hausständen"? Wer diese Formulierung hinterfragt, wird merken, dass nun Hausstand A+B+C Oma D nicht mehr aufsuchen darf, weil die maximale Personenzahl damit überschritten wäre. Eine Verschärfung der ab morgen geltenden Regel...

    @KTreppil: Wenn ich prinzipiell dagegen wäre, in alle möglichen Richtungen zu diskutieren, würde ich mich ja nicht selbst daran beteiligen. Gegen Meinungen zu polemisieren, sollte dabei gestattet sein, sonst fehlt die Würze. "Alternative Fakten" dulden jedoch keine Toleranz. Logik ist Wissenschaft und logische Fehler dürfen als solche offengelegt werden - das hat mit tendenzieller Herabwürdigung nichts zu tun. Sollte hier ein solcher Eindruck entstanden sein, bitte ich um Entschuldigung.

    #Kommentarbudget aufgebraucht

  • 7
    11
    Hinterfragt
    10.01.2021

    @BuboBubo; was plustern Sie Ihr Federkleid so auf?

    Weder habe ich diese Verordnung so "sinnhaft" formuliert, noch brauche ich deshalb anwaltlichen Rat.
    Evtl. hätten sich die Verfasser selbigen mal lieber nicht bei RTL geholt...

    Hätte ich diese formulieren müssen würde dieser Passus folgendermaßen lauten:
    "3 Personen aus maximal 2 Hausständen"

  • 6
    8
    klapa
    10.01.2021

    'Natürlich hat Magdeburg als Landeshauptstadt mehr Potenz als z. B. Zwickau oder Görlitz.'

    Meinten Sie vor allem mehr intellektuelle, Bubo...? Ist nur eine Frage.

  • 15
    11
    KTreppil
    10.01.2021

    BuBo...wenn das für sie okay ist, alles gut. Es wird niemand Schaden daran nehmen. Es gibt aber auch Leute, die nachvollziehen möchten, welchen Sinn und Zweck die eine oder andere Einschränkung ergibt. Das sollten sie ihren Mitbürgern zugestehen ohne tendenziell herabwürdigend zu kommentieren. Ich halte es durchaus weiterhin für angebracht, die eine oder andere Maßnahme näher zu betrachten, schließlich wollen wir auch alle mal raus aus dem Dilemma. Wichtig ist dafür Maßnahmen einzuhalten, aber auch Maßnahmen zu verhängen, die Sinn machen. Vor allem sollten alle Maßnahmen der Eindämmung der Infektionen und Infektionszahlen dienen, nicht nur dem Ausleben von Regelwütigkeit. Diese neuen Kontaktbeschränkungen sind in etwa vergleichbar, wie wenn auf einer zweispurigen Straße nur für eine Fahrtrichtung Tempolimit ist. Das würde auch jeder hinterfragen, weil es sinnlos ist. Nur wer alles als gegeben hin nimmt,vielleicht nicht. Das sollte aber nicht die neue Lebensrealität werden.

  • 9
    11
    gelöschter Nutzer
    10.01.2021

    @Hinterfragt, @KTreppil, @klapa: Scheinbar ist es für Sie ein Riesenproblem, ob A+B C treffen darf oder C A+B treffen darf. Abgesehen davon, dass diese Frage für das wahre Leben ohnehin rein akademisch ist, ist sie auch logisch irrelevant. Wenn Sie dazu anwaltlichen Rat suchen, werden Sie bei einem Informationsangebot des populären Senders RTL fündig:

    „Ein sonntäglicher Besuch bei den Schwiegereltern ist für Paare nun ebenfalls nicht mehr gemeinsam möglich – es sei denn, das Schwiegerelternteil lebt alleine.“
    https://www.rtl.de/cms/strengere-corona-regeln-was-die-1-haushalt-plus-1-person-regel-genau-fuer-uns-bedeutet-4536694.html

    Sie können nun für Schwiegerelternteil alleinlebende Nachbarin, Oma oder Solosohn sowie für Paar Elternpaar, Ehepaar, Lebenspartnerschaft oder Großfamilie beliebig einsetzen, um dieses drängende Problem für Ihre spezielle Situation zur Zufriedenheit gelöst zu sehen.

  • 11
    5
    gelöschter Nutzer
    10.01.2021

    @klapa: Guter Tipp. Magdeburg hat offenbar einen fähigen Oberbürgermeister, was sich auch in der aktuellen 7-Tages-Inzidenz dieser Großstadt (100,6 auf der aktuellen RKI-Karte) niederschlägt. Nirgendwo in Sachsen ist dieses niedrige Niveau überhaupt nur in Sicht. Wenn man sich fragt, warum das so ist, kann die von Ihnen zitierte Pressekonferenz Aufschluss geben. Allerdings sollte man sich die Zeit nehmen, sie komplett anzuschauen: https://youtu.be/bOdIfMYHHE0. Dann wird man sehen, dass der Erfolg in Magdeburg auf einer ganz anderen Ebene zu suchen ist, als Ihr gekürztes Zitat von achgut.com vermuten lässt.
    Natürlich hat Magdeburg als Landeshauptstadt mehr Potenz als z. B. Zwickau oder Görlitz. Dennoch kann man hierzulande davon lernen, besonders, was den Schutz der Risikogruppen und das Bestreben, Schulbildung zu ermöglichen, betrifft. Schaut man z. B. auf chemnitz.de, werden aktuell 24 Pflegeheime als infiziert gemeldet. In Magdeburg: Zwei Ausbrüche – im ganzen Jahr 2020.

  • 10
    5
    KTreppil
    09.01.2021

    @Kastenfrosch, inwieweit die Zahlen höher wären ohne verschärfte Maßnahmen ist reine Spekulation. Dass sie mit nicht wirklich deutlich runter gehen ist Tatsache. Was ist momentan nicht zweifelhaft?

  • 10
    4
    KTreppil
    09.01.2021

    Tbaukhage, wenn SIE es als Erfolg sehen, wenn Zahlen mal geringfügig runter gehen und dann aber gleich kurz darauf wieder hoch, dann sind meine Aussagen in IHREN Augen von mir aus falsch. Heute, zum Samstag, über 22000 deuten für mich keinen Abwärtstrend an.

  • 12
    13
    tbaukhage
    09.01.2021

    @KTreppil: "die Zahlen gingen nie runter" FALSCH!
    Ich verstehe nicht, warum Du immer wieder die gleichen falschen Aussagen hier machst.
    In den Wochen von Mitte November bis Mitte Dezember wurde der steile Auswärtstrend bei den Infiziertenzahlen nicht nur gebrochen, er ging sogar (geringfügig) zurück! Jeder kann das aus den RKI-Zahlen ablesen (rote Kurve --> https://ibb.co/RY7pHsn).
    (Das die Zahlen der vergangenen 14 Tage nicht aussagefähig sind, muss hier nicht diskutiert werden.)

  • 14
    5
    klapa
    09.01.2021

    Dr. Lutz Trümper, seines Zeichens Oberbürgermeister von Magdeburg, äußert eine ermutigende Meinung zu den gegenwärtig gültigen Coronamaßnahmen. Für mich eine Beweis gesunden Menschenverstandes.

    - https://www.youtube.com/watch?v=hLpOXkRR71M&feature=emb_logo

  • 14
    12
    Hinterfragt
    09.01.2021

    Nun der nächste "Witz"

    Meine Eltern dürften nach Verordnung mit mir zusammen spazieren gehen (getrennte Hausstände) wenn diese >MICH< MITNEHMEN.

    Ich dagegen dürfte NICHT mit meinen Eltern spazieren gehen, wenn ich >DIESE < MITNEHME.

    -- IRRE!

    "...(1) Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, ... ist nur gestattet ...
    2. einem Angehörigen eines weiteren Hausstands...."

  • 11
    8
    Kastenfrosch
    09.01.2021

    "Alles in allem, egal was auch immer verschärft wurde bisher, die Zahlen gingen nie runter."

    Und das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Zahlen ohne eben jene Maßnahmen nicht höher wären? Wohl kaum. (Ihre Aussage ist auch für sich genommen zumindest zweifelhaft.)

  • 10
    8
    diewildenfelserin
    09.01.2021

    @Lisa13: Zum Glück sind Sie aber geschützt, irgendwann können Sie nirgends mehr hin und sich mit niemanden treffen, aber Sie sind geschützt! (Sarkasmus Ende)

  • 14
    2
    Torreta2002
    09.01.2021

    "Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge zahlen müssen. Für den Zeitraum vom 14. Dezember bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet, danach für jede weitere Woche ein Viertel des jeweiligen Monatsbeitrages." ...D.h. ab dem 17. Januar bis mindestens 7. Februar sind 3/4 Elternbeiträge für eine nicht erbrachte Leistung zu zahlen, klingt aber nicht so gut wie ein "Viertel erstattet". Die geplagten Eltern haben es ja. Die TUI und die Lufthansa sind eben vorrangig zu unterstützen.

  • 20
    4
    KTreppil
    09.01.2021

    Bubo..., danke für das Zitat. Ändert aber nichts an der Sache an sich und an den geschilderten Beispielen von klapa und mir, ob nun Wohnung oder privat genutzter Raum. Das mit der Ausgangssperre Treffen unterbunden werden sollen, ist mir bekannt, es erschließt sich mir nur nach wie vor nicht, was das mit der Uhrzeit bzw. Tageszeit zu tun hat. Als bindend für die Inzidenzen gelten meines Wissens die Zahlen des RKI, Stand zu einer bestimmten Uhrzeit, ja es wird aber auch mit anderen Zahlen herum geworfen. Alles in allem, egal was auch immer verschärft wurde bisher, die Zahlen gingen nie runter. Trotz, das wage ich jetzt zu behaupten, dass sich die überwiegende Mehrheit und breite Masse daran hält. Zumindest in meinem Bekanntenkreis und meiner Familie wird zwar gemeckert, aber gemacht. Also kann das Mittel vielleicht nicht das Richtige sein? Bis eine Inzidenz von unter 50 erreicht wird, gute Nacht.

  • 16
    9
    Kastenfrosch
    09.01.2021

    "Ist das nun eine unentschuldbare Regelungslücke, die man ausnutzen muss, oder kann man auf das Verantwortungsgefühl des Bürgers zählen? Da können einem manchmal schon Zweifel kommen."

    Und nicht nur das. Man muss sich darüber hinaus auch, ein ums andere Mal, an der politischen Klasse abarbeiten, deren "Lebensferne" die auferlegten Maßnahmen vermeintlich illustrieren. Dass diese ein anderes, geheimes Ziel verfolgen, wird offenbar von Einigen vorausgesetzt. Der Weg Richtung Washingtoner Verhältnissen scheint nicht weit.

  • 17
    18
    gelöschter Nutzer
    09.01.2021

    §2 der SächsCoronaSchVO v. 08.01. sagt wörtlich:

    (1) Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet
    1. den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung der Partnerin oder des Partners und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und
    2. einem Angehörigen eines weiteren Hausstands.

    Wo liest man hier das Wort "Wohnung"? Wo man sich trifft, ist nebensächlich. Und mit etwas gutem Willen lässt sich der Sinn dieses Paragraphen durchaus erkennen. Dann versteht man z. B. auch, dass es dem Buchstaben nach sehr wohl gestattet wäre, als Einzelperson alle Familien im Hochhaus der Reihe nach aufzusuchen, um sich dort zum Kaffee einzuladen, dass das aber nicht im Sinne der Verordnung ist.
    Ist das nun eine unentschuldbare Regelungslücke, die man ausnutzen muss, oder kann man auf das Verantwortungsgefühl des Bürgers zählen? Da können einem manchmal schon Zweifel kommen.

  • 3
    17
    Mausi42
    09.01.2021

    Was ich nicht so ganz verstehe ist die Aussage:"es dürfen sich Personen eines Hausstandes mit einer weiteren Person treffen",nur aus wieviel Personen besteht denn laut Aussage der Regierung ein solcher?gelten 2-3 Generation aus einem Haus auch als 1 Hausstand??und was ist wenn der Lebensgefährte/Gefährtin beim Partner sind übers WE ist und das Kind möchte vorbei kommen??darf es das dann oder ist das ab jetzt auch tabu weil ja dann gegen die Regel mit denn 2 Hausständen verstößt?wer bis jetzt noch nicht mitbekommen hat das die Zahlen mit denn infizierten überall anders ist,der sollte Mal sein Hirn einschalten und richtig lesen!im Netz steht drin das in Deutschland:26000 sind,in der Zeitung steht ein Wert von 38000 und im TV sind es 32000????????,und das für nur einen Tag! übrigens die Ausgangssperre Nachts dient dazu daß kein Zusammenkünfte stattfinden!es wäre aber ratsamer mehr Kontrollen zu machen wer privat und wer beruflich unterwegs ist,jeder der 20km überschreitet muss zurück!

  • 4
    5
    oesil
    09.01.2021

    Gilt die Kontaktbeschränkung denn jetzt für die Wohnung oder für den "öffentlichen Raum" ???

  • 30
    7
    KTreppil
    09.01.2021

    Klapa hat das Groteske dieser neuerlichen Kontaktbeschränkungen sehr wohl treffend dargestellt. Weiteres Beispiel: Unser erwachsener Sohn, Single mit eigenen Hausstand darf uns, Eltern und Geschwister, besuchen, wir ihn in seiner Wohnung (zusammen, beide Elternteile) nicht, geschweige denn noch die Geschwister. Wo ist da eine Logik? Ist seine Wohnung infektiöser als unsere? Das ist ebenso ein Beispiel für den Irrsinn, der bei diesem immer neuen Aktionismus beim Erarbeiten immer neuer Einschränkungen heraus kommt? Regeln ohne logischen Hintergrund. Wie diese Ausgangssperre weil die Nacht infektiöser ist als der Tag....
    Welche der bisherigen Beschränkungen hat irgendetwas bewirkt? Man schaue auf die aktuellen Infektionszahlen...Und nein, ob die Zahlen höher wären ohne Beschränkungen ist reine Spekulation. Spekulieren ist beim Ernst der Lage unangebracht.

  • 34
    3
    Progress
    09.01.2021

    Ist es denn notwendig, einem Artikel ein in ellenlange zwangsweise Datenliste beizufügen?;Es würde reichen, diese für Interessierte abrufbar zu machen.

  • 58
    5
    gelöschter Nutzer
    09.01.2021

    Ich muß jetzt echt was los werden ...wir halten uns seit fast einem Jahr an alle Regeln... aber nun so langsam haben wir echt die Schnauze voll ...ein verlorenes Jahr ...wir sind Ü 70 noch ein , verlorenes dazu und immer so weiter von Lockdown zu Lockdown...irgend wann sollte doch endlich mal Schluß sein ..nun noch der Aufruf an den öffentlichen Personennahverkehr...weniger anzubieten...na Frau Köpping wo wohnen sie denn , sicher nicht ländlich ...

  • 54
    11
    StefanKeil
    09.01.2021

    Eilig sagt erst ab Inzidenzwert 50 kann man Beginnen mit Lockern.Das heißt harter Lockdown mindestens bis Mitte Juni.Also über ein halbes Jahr geschlossene Geschäfte,Friseure ect.und ein dreiviertel Jahr geschlossene Restaurants und Hotels sowie Kultureinrichtungen. Und dann spätestens ab Mitte August wieder harter Lockdown. Da kann jeder Restaurant und Hotelbetreiber sowie Einzelhandel gleich für immer schließen. Die Politiker wollen das echt.Ich fasse es nicht.Und Pflegekräfte werden nicht getestet.Hier läuft praktisch alles schief.Endlos-Lockdown.Was sind das für Politiker? Keinerlei Perspektive. ICH WILL WEG hier!!!!

  • 17
    29
    gelöschter Nutzer
    09.01.2021

    Zitat: "Zwar dürfen sich ab Montag auch im Freistaat nur Personen eines Hausstands mit einem Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen."

    @klapa schrieb: "Wenn ich das richtig verstehe, dann dürfen meine Frau und ich unsere alleinstehende Nachbarin wohl zum gemeinsamen Kaffetrinken empfangen? Dasgleiche gilt aber nicht für die Nachbarin, wenn sie uns beide einlädt?"
    @klapa schrieb weiterhin: "Die Roten liefern eine Paradebeispiel für ihr logisches Einsichtsvermögen."

    Rein logisch gesehen, @klapa, liegt der Fehler bei Ihnen. Sie haben den Unterschied von "Hausstand" und "Wohnung" noch nicht verstanden. Dafür einen Roten, unabhängig davon, ob Sie Kaffee oder Bier ausschenken wollen.

    ;-)

  • 39
    11
    gelöschter Nutzer
    09.01.2021

    Die (Corona)Politik ist am Ende! Das einzige was diese noch am Leben hält ist der Glaube daran, doch dieser schwindet zusehends.

  • 4
    7
    tbaukhage
    08.01.2021

    Zum Nachhören: --> https://www.mdr.de/sachsenspiegel/video-481262_zc-61a459d2_zs-4ccc2d21.html

  • 42
    16
    Jürgen1911
    08.01.2021

    Gleich welcher Schwachsinn weiter beschlossen wird, wir werden unsere Enkelkinder besuchen. Das Wegsperren bringt keine Erfolge, im Gegenteil, wir nähern uns der 40.000 bei täglichen Neuinfektionen.

  • 67
    25
    UwesZeitung
    08.01.2021

    Wann merkt ihr Regierenden endlich, dass man die Corona Infektion nicht mit Beschränkungen einschränken kann. Richtig wäre die Risikogruppen zu schützen und ansonsten den gesamten Lockdown beenden.

  • 25
    32
    klapa
    08.01.2021

    Die Roten liefern eine Paradebeispiel für ihr logisches Einsichtsvermögen.

    Was gibt es denn da nicht zu verstehen?

    Aus Prinzip und ohne Logik etwas zu verneinen, das geht natürlich auch, tut aber der Persönlickeit immer und nachhaltig Abbruch.

  • 73
    12
    gelöschter Nutzer
    08.01.2021

    Merkt die Regierung von Sachsen noch irgendwas? Man kann doch nicht die Verkehrsbetriebe auffordern das Angebot auf ein Minimum zu beschränken. Sachsen besteht nicht nur aus Großstädten sondern hat auch viele kleine ländliche Gegenden wo jetzt schon fast kein öffentlicher Nahverkehr mehr ist. Fällt das dann auch flach??? Dann können ja ältere Menschen nichts mehr Einkaufen und zu impfen fahren sie dann mit dem Fahrrad oder gehen zu Fuß. Aber mit impfen funktioniert es ja auch nicht. Warum also nachdenken wie man da hinkommt. Was ist eigentlich mit dem Versprechen vom Ministerpräsidenten das alle bezüglich eines Impftermins angeschrieben werden (Orginalton aus Interview in Fakt/MDR). Jetzt alles nur online und per Telefon. Hoffentlich bekommt das auch jeder ältere Menschen mit.

  • 63
    28
    KTreppil
    08.01.2021

    Also jetzt nicht mehr 1.2., sondern schon bis 7.2.21 (schöne Winterferien schon mal....). Oder ist es ein Druckfehler und 7.3. gemeint?
    Was meinen die Politikerinnen eigentlich mit Lebensrealität?
    Lebensrealität wäre, sich einzugestehen, dass immer strengere Lockdowns nicht allein helfen. Lebensrealität wäre, nicht viel hilft viel, sonder gezielt und effektiv an den richtigen Stellen anzusetzen.
    Lebensrealität wäre auch, einzugestehen, dass wir mit Corona leben müssen ohne so zum verkriechen gezwungen zu werden.
    Ironischerweise schreibt die Autokorrektur statt Lebensrealität immer Lebensqualität....

  • 74
    18
    klapa
    08.01.2021

    Wenn ich das richtig verstehe, dann dürfen meine Frau und ich unsere alleinstehende Nachbarin wohl zum gemeinsamen Kaffetrinken empfangen?

    Dasgleiche gilt aber nicht für die Nachbarin, wenn sie uns beide einlädt?

    Für jeden leicht verständlich oder....?