Sachsens Landtag verhängt Rekord-Strafe gegen AfD-Abgeordneten Dornau
Abgeordnete des Landtags haben die Pflicht, berufliche Tätigkeiten oder vergütete Funktionen innerhalb einer bestimmten Frist anzuzeigen. Damit sollen Interessenkonflikte vermieden werden. Weil er die Frist verstreichen ließ, wird es nun teuer für den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau.
Dresden.Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau ist zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 20.862 Euro verdonnert worden. Das ist in etwa drei Mal so viel wie die monatlichen Bezüge, die ein Abgeordneter erhält. Ob Dornau dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagt, ist noch offen. Für überregionales Aufsehen hatte der 53-Jährige bislang vor allem damit gesorgt, dass er 2022 versucht hatte, vor dem Wohnhaus der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping (SPD) gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren.
Abgeordnete müssen Nebentätigkeiten offenlegen
Das Präsidium des Landtages wirft dem AfD-Politiker vor, seine Anzeigepflichten gemäß Abgeordnetengesetz verletzt zu haben. Dornau habe seine Beteiligung an dem Agrarunternehmen „OOO Zybulka-Bel“ in Belarus (Weißrussland) nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt, teilte der Landtag mit.
Im April war bekannt geworden, dass Dornau seit Oktober 2020 Miteigentümer und Direktor dieses Agrarbetriebes ist. Das wirtschaftliche Engagement im Reich Lukaschenkos ist zwar nicht illegal. Dornau hätte diese Beteiligung aber offenlegen müssen. Das tat er aber nicht, bis die „Welt am Sonntag“ und „Bild“ m Frühjahr aufdecken, dass er seit 2020 Eigentümer dieses Agrarbetriebes ist, seit 2023 auch dessen Geschäftsleiter. Demnach bewirtschaftet dieses Unternehmen mehrere Hundert Hektar. Angebaut werden vor allem Zwiebeln und Gemüse, aber auch Melonen.
Frist um mehr als drei Jahre überschritten
Die Angaben zu seiner unternehmerischen Tätigkeit in Belarus hat Dornau erst am 18. Juni 2024 gegenüber dem Landtagspräsidenten angezeigt, wie ein Sprecher des Landtags auf Anfrage von MDR Sachsen mitteilte. Auf der Internetseite des Landtags sei dies kurze Zeit später erfolgt. Bezogen auf die Unternehmensbeteiligung in Belarus sei dies mehr als dreieinhalb Jahre zu spät. Seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens hätte spätestens am 20. Februar 2024 erfolgen müssen, so der MDR.
Acht verschiedene Nebentätigkeiten inzwischen offenbart
Insgesamt gibt der AfD-Abgeordnete neben der Unternehmensbeteiligung in Belarus auf der Internetseite des Landtags acht verschiedene Nebentätigkeiten in Unternehmen an. Demnach ist er in den Branchen Energieversorgung, Landwirtschaft und Agrarhandel tätig. Damit soll Dornau den Angaben auf der Internetseite des Landtags zufolge 2023 auf Umsätze durch die Vertragspartner von mindestens 130.000 Euro gekommen sein, zusätzlich zu seiner Abgeordneten-Diät. Die Gewinne aus dem Unternehmen in Belarus müssten nicht angezeigt werden, da es sich um eine reine Kapitalbeteiligung handle, so der Landtagssprecher gegenüber dem MDR. Auch die Einkünfte aus der Direktorentätigkeit müsse der AfD-Abgeordnete nicht anzeigen, da sie 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen würden.
Ordnungsgeld landet in der Staatskasse
Dornau, der zugleich AfD-Kreisvorstand im Landkreis Leipzig und Stadtrat in Rötha ist, musste sich nach dem Bekanntwerden seines Engagements in Belarus gegenüber dem Landtag schriftlich erklären. Im Juni musste er sich zudem vor dem Präsidium des Landtags rechtfertigen. Denn nach den Regularien des Parlaments sind die Abgeordneten verpflichtet, all ihre Nebentätigkeiten offenzulegen. Akzeptiert Dornau die Strafe, landen die 20.862 Euro als „sonstige Einnahmen“ nun in der allgemeinen Staatskasse.
Linke werfen AfD „Doppelzüngigkeit“ vor
Die Linken begrüßten die Entscheidung. Niemand könne einfach nach Belarus reisen und dort einen Landwirtschaftsbetrieb aufbauen, schon gar niemand aus Deutschland, erklärte Fraktionschef Rico Gebhardt. Das setze Kontakte und Anbahnungsgespräche sowie politische Nähe zur dortigen Diktatur voraus. „Dornaus Beschwichtigungen gegenüber dem Präsidium sind unglaubwürdig. Für uns sieht alles danach aus, dass er sein Landtagsmandat genutzt hat, um sich persönlich zu bereichern.“ Der Fall zeige erneut die Doppelzüngigkeit der AfD: Sie sei keine Anwältin der „kleinen Leute“, „sondern ein Sammelbecken für Menschen, die den persönlichen Vorteil suchen.“
AfD ordnet Vorwürfe als Wahlkampf ein
Die AfD-Fraktion sprach laut „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) in einer ersten Reaktion von einer „unverhältnismäßigen Strafe“, die dem Wahlkampf geschuldet zu sein scheine. Man stehe weiter hinter Dornau, erklärte ein Sprecher gegenüber der LVZ: „Das Präsidium konnte ihm keinerlei politische Verstrickungen nachweisen.“ Dornau selbst wollte sich der LVZ zufolge auf eine entsprechende Anfrage nicht äußern.
Bislang erst wenige derartige Fälle
Seit der Wiedervereinigung gab es bislang erst wenige Fälle, in denen das Landtagspräsidium Verstöße gegen derartige Anzeigepflichten sanktioniert hat. Zwei betrafen AfD-Politiker. So musste die ehemalige Partei- und Fraktionschefin Frauke Petry 2500 Euro zahlen, weil sie nach einer Russland-Reise im Jahr 2017 per Privatjet zurückgeflogen war und damit einen geldwerten Vorteil erhalten hatte. AfD-Finanzpolitiker André Barth wurde zu 1000 Euro verdonnert, weil er 2015 den Verlust seiner Anwaltszulassung nicht mitgeteilt hatte. ( juerg)