Beamte kontrollieren einen Reisenden in einem internationalen Zug zwischen Dresden und Bad Schandau – und finden erstaunlich viel Bargeld. Die Herkunft wirft Fragen auf.
Bei einer Kontrolle in einem internationalen Reisezug haben Beamte bereits am 10. Februar mehr als 105.000 Euro Bargeld sichergestellt. Das teilte das Hauptzollamt Dresden jetzt mit. Das Geld hatte der 31-Jährige aus den Niederlanden demnach in einem Rucksack bei sich. Zur Herkunft der Scheine, abgepackt in zwei Beuteln und in der Jacken- und in den Hosentaschen des Mannes, habe er keine schlüssigen Angaben machen können, so die Beamten.
Auf dem Weg von Amsterdam nach Prag
Gefunden wurde das Geld bei einer Routinekontrolle: Auf Nachfrage hatte der Mann den Beamten erklärt, dass er auf dem Weg von Amsterdam nach Prag sei - und keine verbrauchsteuerpflichtigen oder verbotenen Gegenstände und Waren bei sich habe. Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Beamten aber dann in seinem Rucksack und in seiner Jacken- und in seinen Hosentaschen die große Menge Bargeld.
Geld angeblich für Autokauf in Tschechien bestimmt
Das Geld sei für den Kauf zweier hochpreisiger Autos in Tschechien bestimmt, habe der Mann dazu erklärt, so der Zoll. Welche Automodelle er konkret habe kaufen wollen, habe er aber nicht sagen können. Auch habe er nicht angeben können, wie viel die Fahrzeuge kosten sollten.
Im Beisein des Mannes und mit Hilfe einer Geldzählmaschine haben die Zollbeamten schließlich insgesamt 105.430 Euro Bargeld gezählt. Zur Herkunft habe der in den Niederlanden wohnhafte Mann angegeben, bis zu 30.000 Euro stammten von seinem Bankkonto. Der Rest sei von Freunden aus Vietnam überwiesen worden. Diese Angaben zu Herkunft und Verwendungszweck seien aber nicht schlüssig gewesen, so der Zoll. Das Geld wurde daher sichergestellt. Die Beamten leiteten ein Clearingverfahren ein. Das soll klären, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.
Bargeld muss auf Befragen deklariert werden
Reisende, die innerhalb der Europäischen Union unterwegs sind, müssen mitgeführte Barmittel auf Befragen angeben. Ziel ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen. (juerg)





