Sachsen
Tempo-Ärger nach Brandalarm – Feuerwehrmann vor Gericht

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Mit Blaulicht zur Brandmeldung – und dann Bußgeld: Warum ein erfahrener Feuerwehrmann jetzt vor Gericht kämpft.

Taucha/Eilenburg.

Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Tempoüberschreitung auf einer Einsatzfahrt. Zum Auftakt der Verhandlung vor dem Amtsgericht Eilenburg verteidigte der 55-Jährige seine schnelle Fahrt. "Ich wurde wegen einer Brandmeldung an einer Grundschule alarmiert, war mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs und habe darauf geachtet, niemanden zu gefährden", sagte der Mann aus Taucha.

An einer Baustelle wurde er mit 69 Kilometern pro Stunde geblitzt, erlaubt war Tempo 30. "Ich hatte keinen Gegenverkehr, und es war an der Stelle auch kein Fußgänger oder Radfahrer unterwegs. Ich habe niemanden gefährdet", betonte der 55-Jährige, der hauptberuflich Notfallsanitäter ist. Bei einer Brandmeldung zähle jede Sekunde.

Die Stadt hatte daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 369 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Zur Begründung hieß es, dass die Feuerwehr bei Einsätzen zwar Sonderrechte habe, dies bedeutete jedoch nicht, dass alle Regeln außer Kraft gesetzt seien. Geschwindigkeit und Risiko müssten stets gegeneinander abgewogen werden.

Einige Kameraden aus Feuerwehr ausgetreten

Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Mann Widerspruch eingelegt. "Ich bin für die Gemeinde unterwegs, um zu helfen, und dann bekomme ich statt Unterstützung diesen Bußgeldbescheid", sagte der 55-Jährige. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird noch am selben Tag gerechnet. Der Gerichtssaal war komplett besetzt, auch einige ehemalige Kameraden des Mannes waren zur Unterstützung im Saal.

Der Fall hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil der Betroffene nach 34 Jahren aus der freiwilligen Feuerwehr ausgestiegen war. Zudem hatten sich einige Kameraden angeschlossen und ebenfalls den Dienst beendet.

Straßenverkehrsordnung lässt Spielraum

Konkrete Vorgaben, wie schnell Einsatzkräfte unterwegs sein dürfen, gibt es nicht. Laut Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von den Vorschriften befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist - wenn also höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Die Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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