Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen
Höchstrichterliches Urteil zur Beteiligung des Betriebsrats bei Eingruppierung von freigestellten Mitgliedern des Gremiums: Die Arbeitgeberin bekam Recht. (Archivbild)
Höchstrichterliches Urteil zur Beteiligung des Betriebsrats bei Eingruppierung von freigestellten Mitgliedern des Gremiums: Die Arbeitgeberin bekam Recht. (Archivbild) Bild: Martin Schutt/dpa/dpa-tmn
Sachsen

Urteil: Keine Mitbestimmung bei freigestellten Betriebsräten

Muss der Betriebsrat bei einer Entgelterhöhung für freigestellte Betriebsratsmitglieder angehört werden? Das Bundesarbeitsgericht gab darauf jetzt eine Antwort.

Erfurt.

Der Betriebsrat hat bei einer Entscheidung über eine höhere Vergütung für freigestellte Betriebsratsmitglieder kein Mitspracherecht. Die Erhöhung des Arbeitsentgelts eines von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglieds unterliege nicht der Mitbeurteilung der Arbeitnehmervertretung, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. 

Die Norm sieht eine Mitbestimmung des Betriebsrates bei Ein- und Umgruppierungen von Mitarbeitern vor. Diese bestehen in der Zuordnung der zu verrichtenden Tätigkeit eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Gruppe der maßgebenden Vergütungsordnung. 

Bei der Frage von höheren Löhnen und Gehältern von freigestellten Betriebsratsmitgliedern handele es sich jedoch nicht um eine solche Einordnung. Die Erhöhung ihrer Entgelte richte sich daher nach gesetzlichen Vorgaben, teilte das oberste Arbeitsgericht weiter mit. Demnach sei die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds entweder entsprechend der betriebsüblichen Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer anzupassen - oder zur Vermeidung einer Benachteiligung, weil das Betriebsratsmitglied nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine höher vergütete Position aufsteigen konnte. 

Betriebsrat hatte in Vorinstanzen Erfolg

Damit hatte die Rechtsbeschwerde einer Arbeitgeberin Erfolg, die in Leipzig zwei Autohäuser unterhält. Unternehmen und Betriebsrat lagen im Streit über die zutreffende Eingruppierung des Betriebsratsvorsitzenden. Der Betriebsrat meinte, ihm stehe hierbei ein Beteiligungsrecht zu und wollte dies gerichtlich durchsetzen. Die Arbeitgeberin wendet demgegenüber ein, die Grundsätze zur Eingruppierung seien auf die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern nicht anzuwenden, denn ein vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied erhalte keine Entlohnung für erbrachte Arbeit, sondern eine Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip. 

Die Vorinstanzen urteilten im Sinne des Betriebsrates. Das Bundesarbeitsgericht sah den Fall jedoch anders und gab der Arbeitgeberin recht. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
18:01 Uhr
4 min.
Bochum-Torwart von Gegenstand getroffen - Spiel unterbrochen
Drewes wurde lange behandelt.
Das Spiel des VfL Bochum beim 1. FC Union Berlin wird von einem Zwischenfall überschattet: Aus dem Union-Block fliegt ein Gegenstand, der den Bochumer Torwart Patrick Drewes am Kopf trifft.
David Langenbein, dpa
05.12.2024
3 min.
Überstunden: Gericht beendet Nachteile bei Teilzeitjobs
Das Bundesarbeitsgericht verbessert die Situation von Teilzeit-Arbeitskräften bei Überstunden
Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich jetzt ändern.
18:04 Uhr
3 min.
Die Stimmen zum Zehn-Tore-Spektakel des FC Erzgebirge Aue: „So etwas habe ich noch nicht erlebt“
Die Mannschaft des FC Erzgebirge Aue hatte am Samstagnachmittag allen Grund zu feiern.
Am 10. Mai 2009 trennten sich Eintracht Braunschweig und Fortuna Düsseldorf am 35. Spieltag der Saison 2008/09 mit 5:5. Diesen Rekord als torreichstes Spiel der Drittligageschichte hat der FC Erzgebirge Aue nun eingestellt. Die „Freie Presse“ liefert die Spielstimmen zum 6:4-Erfolg der Veilchen beim SV Sandhausen.
Paul Steinbach
11:48 Uhr
3 min.
Vom Weihnachtsmarkt verschwundene Kinder: Zieht die Stadt Plauen jetzt Konsequenzen?
Zwei Kleinkinder hatten sich während des traditionellen Baumschmückens auf dem Plauener Weihnachtsmarkt in der vergangenen Woche von der Gruppe entfernt.
Zwei kleine Ausreißer hatten der Polizei, Erziehern und Weihnachtsmarkthändlern in der vergangenen Woche einen gehörigen Schrecken eingejagt. Welche Schlüsse die Stadtverwaltung jetzt aus dem Vorfall zieht.
Claudia Bodenschatz
13.12.2024
2 min.
Eiskunstlauf-Olympiasiegerin Aljona Savchenko bringt Tochter in Chemnitz zur Welt
Eiskunstlauf-Olympiasiegerin Aljona Savchenko hat ihre zweite Tochter in Chemnitz zur Welt gebracht.
Naomi wurde am 12. Dezember im Stadtteil Rabenstein geboren und ist ihr zweites Kind nach Amilia.
Thomas Prenzel
19.11.2024
2 min.
Zählt Umziehen und Duschen im Betrieb zur Arbeitszeit?
Ist das noch Arbeitszeit? Wer nach der Arbeit im Betrieb duscht, muss die Zeit unter bestimmten Umständen vergütet bekommen.
Arbeitskleidung ablegen, duschen, die eigenen Klamotten anziehen: Das kann schon mal eine Zeit lang dauern. Bei der Frage, ob das als Arbeitszeit bezahlt werden muss, kommt es auf die Details an.
Mehr Artikel