Sachsen
Wahl in Aue: Dürfte ein Rechtsextremist Bürgermeister sein?

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Der Kandidat der "Freien Sachsen" hat die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema knapp verloren. Doch mancher fragt sich: Warum darf ein ausgewiesener Rechtsextremist überhaupt kandidieren?

Aue-Bad Schlema.

Die Wahl des neuen Oberbürgermeisters im sächsischen Aue-Bad Schlema hat für einen viel beachteten Wahlkrimi gesorgt. Denn der Bewerber der rechtsextremen Partei Freie Sachsen lag bis zuletzt sehr gut im Rennen und unterlag am Sonntag nur knapp dem CDU-Kandidaten. Doch viele fragen sich auch mit Blick auf künftige Wahlen: Darf ein Rechtsextremist überhaupt ein solches Amt ausüben? Als Stadtoberhaupt wäre er Beamter auf Zeit. Und laut Gesetz darf nur ins Beamtenverhältnis berufen werden, wer "die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten". 

Verfassungstreue wird erst nach der Wahl geprüft 

Doch dieses Kriterium wird in Sachsen erst nach der Wahl eines Bürgermeisters oder Landrats im Detail geprüft. Um für die Wahl zugelassen zu werden, reicht es zunächst schriftlich zu erklären, dass die persönlichen Voraussetzungen für eine Berufung ins Beamtenverhältnis vorliegen. Diese hatte Stefan Hartung, Mitbegründer und Vize der "Freien Sachsen" sowie langjähriger NPD-Funktionär, laut Stadtverwaltung dem Gemeindewahlausschuss vorgelegt. 

Im Detail geprüft wird das erst, wenn ein Bewerber tatsächlich gewählt ist. Dafür ist die Rechtsaufsicht zuständig - im konkreten Fall das Landratsamt des Erzgebirgskreises. Die Frist der Wahlprüfung beträgt einen Monat und beginnt am Tag, nachdem das Wahlergebnis öffentlich bekanntgemacht wurde, lässt das Landratsamt auf Anfrage wissen. Grundlage seien "alle zulässigen Erkenntnisquellen". "Eine Beteiligung des Verfassungsschutzes ist in diesem Zusammenhang nicht automatisch." 

Freie Sachsen dem Verfassungsschutz wohl bekannt

Die "Freien Sachsen" etwa sind dem Landesverfassungsschutz wohl bekannt. Sie seien eine "als Partei organisierte Gruppierung von Neonationalsozialisten, Die Heimat-Funktionären und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten". Die verfassungsfeindlichen Aktivitäten richteten sich gegen den Bestand des Bundes, heißt es weiter. Außerdem fielen sie durch "Verächtlichmachung und Bedrohung von Amts- und Mandatsträgern" auf. Schon im Bericht für 2021 - ihrem Gründungsjahr - heißt es: "Sie lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und wollen sie überwinden." 

Und was passiert, wenn die nachträgliche Wahlprüfung für einen Gewählten negativ ausfällt? Dann würde die Wahl vom Landratsamt als ungültig erklärt und der Stadtrat müsste eine Neuwahl anberaumen. Der Gewählte dürfte dann nicht erneut antreten. Allerdings kann er gegen die Entscheidung der Rechtsaufsicht juristisch vorgehen und Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Ministerium sieht keinen Änderungsbedarf an bisheriger Praxis 

Dass ein Gewählter wegen fehlender Verfassungstreue durch die Wahlprüfung fällt und sein Amt nicht antreten kann, wäre in Sachsen ein Präzedenzfall. "Derartige Fälle gab es noch nicht", informiert Martin Strunden, Sprecher des sächsischen Innenministeriums. In anderen Bundesländern wurden dagegen schon Bewerber aus diesem Grund von einer Kandidatur ausgeschlossen – aber vor der Wahl. Das traf jüngst den AfD-Politiker Joachim Paul, der in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) Oberbürgermeister werden wollte. Auch in Lage (Nordrhein-Westfalen) war einem AfD-Bewerber die Kandidatur bei der Bürgermeisterwahl mangels Verfassungstreue vom Wahlausschuss verwehrt worden. 

Folgt Sachsen diesem Beispiel und nimmt die Prüfung der Kandidaten künftig schon vor der Wahl im Detail vor? Solche Überlegungen gebe es nicht, erklärt Strunden. Denn für die bisherige Praxis gebe es gute Gründe. Zum einen bleibe die etwaige Abfrage beim Verfassungsschutz auf den einen Kandidaten begrenzt, der die Wahl gewinnt. "Zweitens trägt die Regelung der Bedeutung des passiven Wahlrechts Rechnung." Und der Gemeindewahlausschuss arbeitet ehrenamtlich - eine genaue Prüfung vorab würde dem Gremium erheblichen Mehraufwand bringen. Und das bisherige Vorgehen biete mehr Verfahrenssicherheit, heißt es. Denn etwaige Rechtsstreitigkeiten werden erst nach der Wahl geklärt und beeinflussen damit nicht die Durchführung der Wahl.

Anderes sieht das Sachsens SPD-Chef Henning Homann – und fordert eine Neuregelung. "Ich glaube, dass es keine gute Situation ist, wenn am Ende erst nach der Wahl festgestellt wird, dass Stefan Hartung nie hätte Bürgermeister werden können, weil er die Voraussetzungen - was die Verfassungstreue angeht - nicht erfüllt", erklärte er am Tag nach der Wahl. Wenn er ohnehin nicht ernennbar gewesen wäre, dann mache es keinen Sinn, über ihn abstimmen zu lassen. (dpa)

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