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Wegen eines Sitzes: AfD will gegen gekürzte Landesliste vorgehen

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Der Partei stehen laut Wahlergebnis 39 Sitze im Landtag zu. Sie wird dort aber nur mit 38 Abgeordneten vertreten sein.


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2121 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 2
    6
    gelöschter Nutzer
    04.09.2019

    Peda: ich negieren nich den Link zum Gericht ich negiere die links von Blacky allgemein weil ich genauso viele links zu alternativen nachrichtenportalen habe die das Gegenteil beweisen. Die richtigkeit der aussagen kann weder blacky noch ich beweisen. Daher ist jeder link überflüssig.

  • 7
    3
    Pedaleur
    04.09.2019

    thombo01: Berufen Sie sich nicht immer auf Diskussionen, Fakten, Meinungsaustausch? Mit ihrem Stil hier haben Sie sich demaskiert. Einfach was in die Tasten hauen. In einem Kommentar das Gesetz hervorheben und die Frage nach der Bananenrepublik stellen und im nächsten dann den Link zum Gericht negieren.

  • 3
    8
    gelöschter Nutzer
    04.09.2019

    Und da sage einer "man solle die Grünen und SPD Wähler mit Fakten stellen". Da ist echt Hopfen und malz verloren.

  • 7
    5
    gelöschter Nutzer
    03.09.2019

    Zweifelhafte Links? Das ist die Homepage des Verfassungsgerichtes mit der Original Urteilsbegründung!

    Bei Ihnen ist echt komplett Hopfen und Malz verloren.

    Der nächste, der mir sagt, man solle AfD Wähler mit Fakten stellen, kriegt diese Diskussion um die Ohren gehauen!

    Sinnlos.

  • 4
    7
    gelöschter Nutzer
    03.09.2019

    Blacky: Nochmal. Sparen Sie sich ihre zweifelhaften links. Die Streichung der listenplätze 16 bis 30 waren RECHTSWIDIG. Die Streichung der Listenplätze 31 bis 61 VERTRETBAR. Das heist nicht fas es RECHTMÄßIG war.

  • 4
    5
    gelöschter Nutzer
    03.09.2019

    @Thomboy: es steht NIRGENDWO in der Urteilsbegründung, dass man nach der Wahl etwas prüfen will, sondern nur, dass man normalerweise erst nach der Wahl prüft, diesmal aber eine Ausnahme macht.

    Des weiteren steht in der Urteilsbegründung:

    "Die Streichung der Listenplätze 31 bis 61 hingegen ist vertretbar; insoweit sind die Verfassungsbeschwerden bereits nicht statthaft. ….
    ….Für den zusätzlich beanstandeten Wechsel des Wahlverfahrens hingegen kann ein derartiger Rechtsfehler der Entscheidung des Landeswahlausschusses nicht festgestellt werden. Dies betrifft indes allein die Listenplätze 31 bis 61, weshalb die Verfassungsbeschwerden nur in Bezug auf die Listenplätze 19 bis 30 ausnahmsweise zulässig sind."

    Können Sie alles hier nachlesen:

    https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/1660.htm#article1683

  • 6
    6
    gelöschter Nutzer
    03.09.2019

    DTR...: Man kann druck ausüben wie man will. Am ende zählt das Gesetz oder sind wir eine "Bananenrepublik"?
    Lexi...: das sagt uns das die letzten 30 listenplätze nicht zugelassen wurden und das man das NACH der Wahl prüfen wollte. Hätte man die Rechtmäßigkeit VOR der Wahl festgestellt hätte man sich vor Ärger und Geld gespart.

  • 5
    4
    DTRFC2005
    03.09.2019

    Franziskamarcus:Vielleicht wurde ja auch politischer Druck auf das Gericht ausgeübt, welches 30 Kandidaten zuließ. Hm, ja man kann so die ein oder andere Vermutung anstellen, wenn man viel Zeit hat.

  • 8
    2
    gelöschter Nutzer
    03.09.2019

    Aber vielleicht des Bundesverfassungsgericht!

  • 3
    8
    gelöschter Nutzer
    03.09.2019

    @Franziskamarcus: WER prüft das?

  • 5
    7
    gelöschter Nutzer
    03.09.2019

    @Tauchsieder: haben Sie sich den Artikel des MDR überhaupt angesehen? Das sächsische Verfassungsgericht müsste seine eigenen Beschluss wieder aufheben, was es sicher nicht tun wird.

  • 8
    6
    Franziskamarcus
    03.09.2019

    Im übrigen wird mittlerweile geprüft, ob politischer Druck auf die Dame des Wahlausschusses ausgeübt wurde. Übrigens nicht von der AfD.

  • 7
    5
    gelöschter Nutzer
    03.09.2019

    Schön das der MDR schon im Vorfeld bescheid weis. Das zum Thema unabhängige Gerichte.

  • 5
    9
    gelöschter Nutzer
    03.09.2019

    Auf MDR Aktuell (Radio) kam heute früh hierzu ein schöner Bericht, der erklärt, warum die AfD praktisch keine Chancen mit Ihrer Klage hat:

    https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/afd-neuwahlen-geringe-chancen-100.html

    Und das weiß die AfD auch. Sie klagt nur, um bei einem Scheitern wieder die Opferkarte zu spielen. Mir unbegreiflich, dass die AfD-Wähler ihr das abnehmen und sich so manipulieren lassen.

  • 5
    8
    Lexisdark
    03.09.2019

    thombo01 Das Gericht hat 30 zugelassen, da es bei der Wahl der Listen nicht korrekt zugegangen ist. Wo ist da Willkür? Was sagt uns das?

  • 6
    8
    gelöschter Nutzer
    02.09.2019

    Blacky so sollte es sein so ist es aber leider nicht. Was sagt uns das?

  • 7
    14
    gelöschter Nutzer
    02.09.2019

    @thomboy: Hätten sie keine Fehler gemacht, hätten sie auch mit 60 Kandidaten antreten können.

  • 14
    17
    gelöschter Nutzer
    02.09.2019

    DTR...: Sie hat eben KEINE Fehler gemacht. Wie das Gericht festgestellt hat war es reine Willkür. Der AfD wäre es tausendmal lieber gewesen wenn es keine Neuwahlen gebraucht hätte. Hoffentlich hat der Wahlausschuss daraus gelernt und macht die gleichen Fehler nich noch einmal. Durch solche spitzfinfigkeiten wird alles noch teurer.

  • 22
    14
    DTRFC2005
    02.09.2019

    Eine Partei, welche die absolute Wahrheit für sich in Anspruch nimmt und von sich behauptet alles besser als andere zu machen, macht derartige Fehler beim Aufstellen ihrer Kandidatenliste ? Ignoriert zusätzlich eine vom Wahlausschuss erstellte Mängelanzeige ? Nein, tut mir leid, das ist für mich absolut unglaubwürdig und riecht stark nach gut durchdachtem Kalkül, um, wenn die Wahlergebnisse nicht den Wünschen entsprechen, anschließend dagegen vorzugehen, da man ja in den Augen der AFD und deren Wähler das Opfer eines Willküraktes geworden ist.

  • 22
    17
    Progress
    02.09.2019

    Eine rechtsstaatliche Partei soll und muss gegen Willkür mit den Mitteln des Rechtsstaates vorgehen. Da sollte niemand gleich wieder Schaum vorm Mund haben und die Verunglimpferei fortsetzen. Oder soll das einzige Thema "Ausgrenzung der AfD" nun fünf Jahre fortgesetzt werden. Warten wir ab, was für eine Regierung zustande kommt. Eine starke Opposition ist sicher, spannend wird das Verhalten der Linken.

  • 16
    22
    DTRFC2005
    02.09.2019

    Das war doch der Plan, würde Egon Olsen sagen.