Anklage will Einstellung von Trumps Wahlbetrugsverfahren
Trumps Sieg bei der Präsidentenwahl bringt ihn nicht nur zurück an die Macht. Auch einige seiner juristischen Probleme lösen sich in Luft auf. Sonderermittler Jack Smith trifft eine Entscheidung.
Washington.Die US-Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Strafverfahrens wegen versuchten Wahlbetrugs gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump beantragt. Der Sonderermittler Jack Smith begründete die Entscheidung mit der Gepflogenheit, dass das Justizministerium nicht gegen amtierende Präsidenten vorgehe. Trump zieht im Januar wieder ins Weiße Haus ein - er hatte bei der Präsidentenwahl Anfang November gegen die Demokratin Kamala Harris gewonnen.
Anklage: Umstände haben sich geändert
"Die Position der Regierung zur Begründetheit der Strafverfolgung des Angeklagten hat sich nicht geändert. Aber die Umstände haben sich geändert", heißt es im Antragsschreiben. Die Staatsanwaltschaft betont, die Entscheidung habe keine inhaltlichen Gründe. Sie lässt sich allerdings die Möglichkeit offen, erneut Anklage zu erheben, sobald der Republikaner nicht mehr Präsident ist.
Trump war in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 angeklagt worden. Es handelte sich um die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den 78-Jährigen. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe gedroht. Smith überarbeitete die Anklage im Sommer, nachdem das Oberste Gericht US-Präsidenten weitreichende Immunität für Amtshandlungen bescheinigt hatte.
Trump sprach von "Hexenjagd"
Mit der Entscheidung ist das Justizministerium wohl Trump nur zuvor gekommen. Weil es sich um ein Verfahren auf Bundesebene handelt, hätte Trump die Ermittlungen nach Amtsantritt wohl ohnehin gestoppt und das Justizministerium zur Einstellung der Verfahren angewiesen. Trump hat die Ermittlungen gegen ihn immer als politische Verfolgung bezeichnet und sprach von einer "Hexenjagd". Experten halten es auch für möglich, dass sich Trump, sobald er im Amt ist, selbst begnadigen könnte.
Trump wurde nach seiner ersten Amtszeit mehrfach strafrechtlich angeklagt. Neben dem Verfahren in Washington wurde ihm etwa im US-Bundesstaat Florida vorgeworfen, höchst sensible Informationen aus seiner Amtszeit als Präsident gesetzeswidrig in privaten Räumen aufbewahrt zu haben. Auch in New York und im Bundesstaat Georgia ging die Justiz gegen ihn vor. Einst sah es so aus, als würde Trump wegen der zahlreichen Ermittlungen gegen ihn das Wahljahr maßgeblich im Gericht verbringen. Doch mit juristischen Winkelzügen schafften es Trumps Anwälte, die Verfahren zu blockieren. (dpa)