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Befürworter und Gegner einer Regelung, die Sterbehilfe ermöglicht, vor dem Parlament in London.
Befürworter und Gegner einer Regelung, die Sterbehilfe ermöglicht, vor dem Parlament in London. Bild: Lucy North/PA Wire/dpa
Welt
Britische Abgeordnete stimmen für Sterbehilfe-Gesetz

Das Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales ist einen bedeutenden Schritt vorangekommen. Über das Vorhaben wird emotional debattiert - ähnlich wie in Deutschland.

London.

Todkranke Menschen sollen in England und Wales bald das Recht auf Sterbehilfe bekommen. Die britischen Abgeordneten stimmten nach einer emotionalen Debatte für einen entsprechenden Gesetzestext. Der Entwurf erlaubt die Sterbehilfe für Erwachsene, die nur noch weniger als sechs Monate zu leben haben. Bislang gilt Beihilfe zum Suizid als Straftat.

In Großbritannien wird die Abstimmung im Unterhaus des Parlaments als historischer Schritt gewertet. In der komplizierten britischen Gesetzgebung wird das Gesetz nun dem Oberhaus vorgelegt, in Gänze verhindert werden kann es praktisch nicht mehr. Änderungen an der Vorlage sind aber weiterhin möglich.

Voraussetzung für die Sterbehilfe für todkranke Menschen ist die Zustimmung zweier Ärztinnen oder Ärzte sowie eines Gremiums bestehend aus einem Sozialarbeiter, einem Juristen und einem Psychiater. Hätten die Abgeordneten im Parlament nach der Lesung am Freitag dagegen gestimmt, wäre das Gesetz für längere Zeit vom Tisch gewesen.

Wie ist der Stand in Deutschland?

In den vergangenen Monaten war in der britischen Öffentlichkeit emotional diskutiert worden, auch, weil die Vorlage nach der ersten Abstimmung vor Monaten geändert worden war. Gegner kritisieren unter anderem, dass sich Menschen mit der Legalisierung unter Druck gesetzt fühlen könnten, ihr Leben zu beenden. Vor der Abstimmung am Freitag hatten vor dem Parlament Aktivisten beider Seiten demonstriert.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst einnimmt. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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