Können die iranischen Revolutionsgarden auch in der EU als Terrororganisation eingestuft werden? Die aktuelle Lage in dem Land befeuert die Diskussion darüber. (Archivbild)
Können die iranischen Revolutionsgarden auch in der EU als Terrororganisation eingestuft werden? Die aktuelle Lage in dem Land befeuert die Diskussion darüber. (Archivbild) Bild: Vahid Salemi/AP/dpa
Welt
Sanktionszoff: Umgang mit Irans Revolutionsgarden spaltet EU

Die Bundesregierung wirbt in der EU für eine Terror-Listung der iranischen Revolutionsgarden. Eine Sitzung in Brüssel sorgt aber eher für Ernüchterung.

Brüssel.

Die Europäische Union wird die iranischen Revolutionsgarden vorerst nicht als Terrororganisation einstufen. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus EU-Kreisen erfuhr, wurde bei einer Sitzung von Vertretern der Mitgliedstaaten deutlich, dass der dafür erforderliche Konsens derzeit nicht hergestellt werden kann. Nach Angaben von Diplomaten bremsen unter anderem Frankreich, Italien und Spanien. Die Länder verweisen demnach darauf, dass die Revolutionsgarden schon heute mit EU-Sanktionen belegt sind und die Terror-Einstufung der Organisation zu einem vollständigen Abbruch der diplomatischen Beziehung führen könnte. Die Listung gilt als vor allem ein symbolischer Schritt.

Vor der Sitzung des sogenannten Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees waren zuvor wieder Forderungen nach einer Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation laut geworden. Befürworter dieses Schrittes hofften, dass die brutale Niederschlagung von Protesten im Iran kurzfristig eine positive Entscheidung ermöglichen könnte. Den Revolutionsgarden wird eine Schlüsselrolle dabei vorgeworfen, weil sie als Elitestreitkräfte auch für die Verhinderung von Putschversuchen zuständig sind.

Auch die Bundesregierung sprach sich für die Einstufung aus und teilte mit, sie setze sich dafür ein, dass darüber Einigkeit erzielt werden könne. "Wir sind für die Listung der Revolutionsgarden unter dem EU-Antiterror-Sanktionsregime", sagte ein Sprecher der Bundesregierung am Montag.

Andere Sanktionen als Alternative

Als wahrscheinlich gilt nun, dass die EU über ihr Regelwerk zur Sanktionierung von schweren Menschenrechtsverletzungen neue Strafmaßnahmen verhängt. Sie könnten beispielsweise auch Minister treffen, die für die Niederschlagung von Protesten verantwortlich gemacht werden.

Gegen die Revolutionsgarden gibt es unter anderem bereits Sanktionen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern. So gilt schon seit langem, dass alle ihre in der EU vorhandenen Vermögenswerte eingefroren werden müssen und den Garden keine wirtschaftlichen Ressourcen bereitgestellt werden dürfen. (dpa)

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