Der große Gallier Obelix ist neben seinem besten Freund Asterix eine der Hauptfiguren des Kult-Comics, den René Goscinny und Albert Uderzo 1959 gemeinsam geschaffen hatten. (Archivbild)
Der große Gallier Obelix ist neben seinem besten Freund Asterix eine der Hauptfiguren des Kult-Comics, den René Goscinny und Albert Uderzo 1959 gemeinsam geschaffen hatten. (Archivbild) Bild: Daniel Karmann/dpa
Wirtschaft
Darf eine Waffe "Obelix" heißen? EU-Gericht urteilt

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Zwischen Comics und Knarren: Ein Waffenunternehmen will "Obelix" als Marke für seine Produkte nutzen. Der Verlag hinter dem bekannten Kult-Comic ist dagegen. Ein Rechtsexperte erklärt den Fall.

Luxemburg.

Im Streit um die Marke "Obelix" verkündet das Gericht der Europäischen Union sein Urteil. Eine polnische Waffenfirma will die Wortmarke für Waffen und Munition nutzen. Dagegen hat der französische Verlag geklagt, der hinter der bekannten Asterix-Comicreihe mit der Figur Obelix steht. Zugunsten des Verlags ist seit 1998 "Obelix" als Marke eingetragen, zum Beispiel für Bücher, Kleidung und Spiele.

2022 hatte das Europäische Markenamt die Marke darüber hinaus für Waren der polnischen Firma eingetragen. Der Verlag kritisiert, dass das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit sowie das Ansehen der älteren Marke ausnutzen und dem Ruf schaden könnte.

Nutzt das polnische Unternehmen Obelix' Ansehen aus?

Obelix, eine der Hauptfiguren des Kult-Comics von René Goscinny und Albert Uderzo, ist für seine Stärke und Größe bekannt. Es gibt wohl kaum einen Comicfan, der den Gallier nicht kennt. Nach Angaben des Verlags im Verfahren vor dem Markenamt wurden die Bücher in 111 Sprachen übersetzt und weltweit 375 Millionen Mal verkauft. Die Rüstungsfirma wählte aus Sicht des Verlags die Marke für ihre Produkte als Anspielung auf die "Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke" der Obelix-Figur.

Normalerweise würde selbst bei einer identischen Marke im Falle der Waffenfirma und des Comicverlags keine Markenverletzung vorliegen, da die betroffenen Produktbereiche "nicht einmal entfernt ähnlich" seien, erklärt Markenrechtsexperte Jens Fusbahn aus Düsseldorf. Bei bekannten Marken reiche der Schutz aber weiter. Die Nutzung solcher Marken, auch für gänzlich andere Waren und Dienstleistungen, sei nämlich verboten, wenn damit die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt werde.

Für eine unlautere Nutzung spreche, wenn ein Unternehmen eine starke Assoziation mit den Merkmalen, die Obelix zugeschrieben werden, quasi als "Trittbrettfahrer" zu seinem Vorteil ausnutze, so der Rechtsanwalt. Außerdem habe die Comicfigur einen positiven, humoristischen Familiencharakter. Dieser kann laut Fusbahn durch eine Verbindung mit Waffen und Munition durchaus beschädigt werden.

Markenamt stellt sich gegen Verlag

Das Europäische Markenamt hält die Argumentation des Verlags nicht für plausibel. Zunächst sei die Bekanntheit der älteren Marke nicht sicher. Darüber hinaus sei zweifelhaft, dass Käuferinnen und Käufer von Waffen deren Eigenschaften gedanklich mit denjenigen der Comicfigur in Verbindung bringen würden, heißt es von der Behörde. Das Angebot des polnischen Unternehmens richte sich schließlich an ein ganz spezielles Publikum, "im Prinzip militärisches Personal, Jäger, Sicherheits- und Polizeibeamte". Nur in seltenen Fällen und nur unter strikten Regeln würden die Waren von Teilen der breiten Öffentlichkeit erworben. (dpa)

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