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Melanie Weber-Moritz ist zur neuen Präsidentin des Deutschen Mieterbundes gewählt worden. (Archivbild)
Melanie Weber-Moritz ist zur neuen Präsidentin des Deutschen Mieterbundes gewählt worden. (Archivbild) Bild: Stefan Sauer/dpa
Wirtschaft
Deutscher Mieterbund mit neuer Präsidentin

Erstmals steht eine Frau an der Spitze des Deutschen Mieterbundes. Melanie Weber-Moritz will die Mieten in Deutschland für alle bezahlbar machen, unabhängig vom Einkommen der Mieter.

Warnemünde.

Der Deutsche Mieterbund hat eine neue Chefin. Auf dem 71. Deutschen Mietertag in Rostock-Warnemünde wählten die rund 400 Delegierten die bisherige Bundesdirektorin des Verbands, Melanie Weber-Moritz (51), zur hauptamtlichen Präsidentin, wie der Verband mitteilte. Sie folgt auf Lukas Siebenkotten, der in den Ruhestand geht. Der Deutsche Mieterbund ist die Dachorganisation von 15 Landesverbänden, in denen mehr als 300 örtliche Mietervereine organisiert sind. Nach eigenen Angaben sind rund 1,25 Millionen Haushalte Mitglied, was etwa drei Millionen Mietern entspreche.

"Es ist mir eine große Ehre und Freude, als erste Frau, die hauptamtlich diese Funktion ausübt, neue Präsidentin des Deutschen Mieterbundes zu sein", sagte Weber-Moritz laut der Mitteilung. Sie wolle sich dafür einsetzen, die Mieten wieder für alle Mieter in Deutschland bezahlbar zu machen, unabhängig von Einkommen, Wohnort, Herkunft, Geschlecht, gesellschaftlichem Status oder Familienstand. "Denn Wohnen ist ein Menschenrecht und kein Spekulationsgut", betonte die neue Mieterbund-Chefin.

Warnung vor Armutsfalle

Der scheidende Verbandspräsident hatte am Mittwoch davor gewarnt, dass die Wohnungsmieten für viele zur Armutsfalle werden könnten. "Haushalte zahlen zwischen 30 und 40 Prozent ihres Einkommens, 3,1 Millionen Haushalte zahlen sogar mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für die Miete", sagte Siebenkotten. Er begrüßte zugleich die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. 

Diese Regelung begrenzt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreise in neuen Verträgen. Wo sie greift, dürfen Mieten bei Abschluss eines neuen Vertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gibt allerdings Ausnahmen wie Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und umfassend modernisierte Wohnungen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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