WhatsApp muss sich neben den Wettbewerbsregeln auch an weitere strengere EU-Digitalregeln halten. (Symbolbild)
WhatsApp muss sich neben den Wettbewerbsregeln auch an weitere strengere EU-Digitalregeln halten. (Symbolbild) Bild: Fabian Sommer/dpa
Wirtschaft
EU-Zwangsmaßnahme: WhatsApp muss andere KI-Anbieter zulassen

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Der Messenger-Marktführer WhatsApp bietet Nutzern die Künstliche Intelligenz "Meta AI" an. Andere Anbieter müssen zahlen. Brüssel fürchtet bleibende Nachteile - und greift ein.

Brüssel.

Die EU-Kommission zwingt den Messengerdienst WhatsApp, KI-Assistenten anderer Anbieter in der Europäischen Union wieder kostenlos zuzulassen. Der US-Konzern Meta, zu dem WhatsApp gehört, müsse die einstweiligen Maßnahmen innerhalb von fünf Werktagen umsetzen, teilte die EU-Kommission mit.

Sie fürchtet ansonsten "ernsthaften und nicht wieder gutzumachenden Schaden" für den Wettbewerb im wachsenden Markt für universelle KI-Assistenten. Dort hätten kleinere Anbieter und neue Marktteilnehmer derzeit die Chance, etablierte Großunternehmen herauszufordern. Parallel untersucht die Behörde weiter, ob der Konzern mit den Einschränkungen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

WhatsApp sei für KI-Unternehmen ein wichtiger Zugangspunkt zu Verbrauchern in Europa, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera mit. "Mit der heutigen Entscheidung bewahren wir auch die Wahlfreiheit der Bürger in ganz Europa hinsichtlich der KI-Assistenten, die sie mit WhatsApp nutzen möchten, ohne dass diese Entscheidung für sie getroffen wird." Die EU-Kommission wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts.

Andere Anbieter wurden ausgeschlossen

Die EU-Kommission untersucht den Fall seit Dezember 2025. Hintergrund ist, dass Meta im vergangenen Oktober Drittanbietern den Zugang zu Schnittstellen sperrte, über die Unternehmen ihre Dienste mit WhatsApp verknüpfen. Das Vorgehen führt laut EU-Kommission dazu, dass für Nutzerinnen und Nutzer nur Metas eigene KI ("Meta AI") zur Verfügung stehe.

Nachdem die Kommission schon einmal mit Zwangsmaßnahmen gedroht hatte, öffnete Meta im März den Zugang zwar formal wieder, führte jedoch eine Gebühr ein. Dies werten die Wettbewerbshüter in Brüssel als faktische Fortsetzung der Zugangssperre. Die nun gefallene Entscheidung verpflichte Meta, den Zugang zu denselben Bedingungen wiederherzustellen, die vor dem 15. Oktober 2025 galten, hieß es.

Meta drohen Strafen

Bei einem Verstoß gegen die Maßnahmen drohen dem Konzern Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr. Außerdem kann die Kommission zur Durchsetzung der Entscheidung tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.

Die Untersuchung in dem Fall ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann Ermittlungen abgeschlossen sein müssen.

Ein Sprecher von Meta hatte im Februar mitgeteilt, es gebe keinen Grund für die EU, einzugreifen. "Es gibt viele KI-Optionen, die über App-Stores, Betriebssysteme, Geräte, Websites und Industriepartnerschaften genutzt werden können", argumentierte der Sprecher. Die EU-Kommission gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Schnittstelle bei WhatsApp ein wichtiger Vertriebskanal für diese Chatbots sei.

Weitere Verfahren

Gegen den WhatsApp-Mutterkonzern Meta unter Leitung von Mark Zuckerberg laufen unabhängig davon Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze. So schützen Facebook und Instagram Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote, wie die EU-Kommission Ende April mitgeteilt hatte.

Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, das sie selbst in ihren Nutzungsbedingungen festgelegt haben. Ansonsten droht eine empfindliche Strafe - bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes. Auch tägliche Strafen wären möglich, um das US-Unternehmen zum Einlenken zu bewegen. (dpa)

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