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Die deutsche Preissuchmaschine Idealo verlangt von Google Schadensersatz in Milliardenhöhe.
Die deutsche Preissuchmaschine Idealo verlangt von Google Schadensersatz in Milliardenhöhe. Bild: Andrej Sokolow/dpa
Wirtschaft
Google muss mit Schadensersatzzahlung an Idealo rechnen

Im Kartellstreit mit Google fordert die Preissuchmaschine Idealo 3,3 Milliarden Euro – doch das Landgericht Berlin könnte deutlich weniger zusprechen. Wie begründet Idealo seine hohe Forderung?

Berlin.

Google droht im Kartellstreit mit dem deutschen Preisvergleichsportal Idealo eine Schadensersatzzahlung. Das zeichnete sich nach einer mündlichen Verhandlung des Falls vor dem Landgericht Berlin ab. Unklar blieb jedoch nach dem ersten Verhandlungstag, ob Idealo sich mit seiner Milliardenforderung durchsetzen kann. Das Gericht deutete an, dass die Summe wesentlich kleiner ausfallen könnte als die geforderten 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz. 

Die mehrheitlich zum Medienkonzern Axel Springer gehörende Preisvergleichsmaschine wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine über Jahre hinweg missbraucht zu haben. Dabei habe der US-Konzern eigene Angebote gegenüber Idealo bevorzugt. Das Portal fordert zudem eine umfassende Auskunft über Traffic, Umsätze und Gewinne von Google. Der US-Konzern weist die Forderung nach einem Schadensersatz als völlig überzogen zurück.

Idealo-Mitbegründer Albrecht von Sonntag sagte, Google missbrauche seit mehr als 15 Jahren seine Marktmacht, um den eigenen Dienst zu bevorzugen – auf Kosten von Wettbewerbern und Verbrauchern. "Wir begrüßen, dass das Gericht signalisiert, dass Googles Selbstbevorzugung Konsequenzen haben muss. Das EU-Wettbewerbsrecht muss auch gegenüber den Mächtigsten gelten."

Milliardenstrafe durch die EU-Kommission

Die EU-Kommission hatte in dieser Angelegenheit bereits 2017 - lange vor Inkrafttreten des Europäischen Digitalgesetzes DMA (Digital Markets Act) eine Wettbewerbsstrafe gegen Google in Höhe von 2,4 Milliarden Euro verhängt. Die Geldbuße wurde im September 2024 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigt. 

Im Fokus des Streits steht der Preisvergleichsdienst Google Shopping. Die EU-Kommission hatte 2017 argumentiert, dass der US-Digitalkonzern auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate seines eigenen Dienstes gegenüber den Preisvergleichsdiensten der Konkurrenten bevorzugt habe. 

Klageforderung rasant erhöht

Idealo hatte die Klage gegen Google 2019 vor dem Landgericht Berlin eingereicht; damals forderte das Unternehmen eine Entschädigung in Höhe einer halben Milliarde Euro. Das Verfahren ruhte, solange der Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und Google anhängig war. Idealo hatte sich vorbehalten, die Klage zu erweitern. In diesem Februar nach Wiederaufnahme des Verfahrens wurde die Forderung neu kalkuliert: Idealo verlangt nun für den Zeitraum 2008 bis 2023 rund 2,7 Milliarden Euro an Schadensersatz und 600 Millionen Euro Zinsen.

Vor der Zivilkammer des Landgerichts Berlin steht die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2017 nicht mehr infrage, weil sie 2024 durch das EuGH-Urteil bestätigt worden ist. Strittig zwischen Idealo und Google ist allerdings, auf welchen Zeitraum sich dieser Vorwurf bezieht.

Das sagen Google und Idealo 

Google argumentiert, dass man nach dem Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2017 umfassende Änderungen an Google Shopping vorgenommen habe, um die Kartellvorwürfe aus dem Weg zu räumen. Brüssel hatte Google verpflichtet, anderen Preisvergleichsdiensten einen Zugang zu den Shopping-Ergebnissen zu ermöglichen. "Google hatte ein enormes Interesse daran, die Vorgaben der Kommission umzusetzen, weil sonst sehr hohe Geldstrafen gedroht hätten", sagte ein Google-Anwalt in der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. "Was kann ein Unternehmen mehr machen als das, was Google gemacht hat?"

Idealo dagegen vertritt die Auffassung, dass Google 2017 nur kosmetische Änderungen vorgenommen habe. "Das Grundproblem der rechtswidrigen Kartellvorteile besteht bis heute", sagte Idealo-Mitgründer von Sonntag. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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